Abschlussarbeiten

Wissenswertes zur Bachelorarbeit

Mit dem Verfassen der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie – auf der Grundlage der im bisherigen Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen – in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit selbständig eine Fragestellung zu entwickeln, diese mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Die Bachelorarbeit wird begleitet durch ein Examenskolloquium, an dem alle Examenskandidaten teilnehmen. Alle wichtigen Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Infokästen.

  • Hinweise

    Rechtliche Grundlagen für das Verfassen der Bachelorarbeit sind in der jeweils gültigen Fassung der

    Prüfungsordnung zu finden. Die hier verankerten Vorgaben sind sorgfältig zu beachten.

    Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sowie die notwendigen Koordinations- und Verwaltungsaufgaben ist das Prüfungsamt I zuständig. Die Studierenden sind aufgefordert, sich auf der Homepage des Prüfungsamtes, auf der auch die erforderlichen Formulare zu finden sind, über das entsprechende Verfahren zu informieren.

    Darüber hinaus sollte jeder Studierende im Vorfeld seiner Bachelorarbeit ein Exposé erstellen. Das Exposé ist ein verbindliches Arbeitsinstrument, sowohl für den Studierenden als auch für den Betreuer. Es dient der Eingrenzung und Präzision des Themas und soll helfen, die eigentliche Bearbeitungsphase zu planen. Die ausführliche Diskussion und Kommentierung des Papiers mit dem Betreuer und im Examenskolloquium dient der Qualitätssicherung der anschließenden Bachelorarbeit. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise zur Erstellung eines Exposés.

    Beispiele für Exposés in den jeweiligen Fachbereichen finden Sie hier:

    Wie man von einer Idee zum Thema einer wissenschaftlichen Arbeit kommt, erklärt ein E-Tutorial der ULB Münster, auf das wir an dieser Stelle gerne hinweisen.

     

  • Verfahren

    Themen- und Gutachterwahl

    • Für die Themenstellung und die Wahl des Erstgutachters haben die Studierenden ein Vorschlagsrecht. Die Festlegung des konkreten Themas erfolgt in Absprache mit dem Erstgutachter, mit dem möglichst frühzeitig (deutlich vor der Anmeldung) Kontakt aufgenommen werden sollte. Bitte beachten Sie, dass sich die Gutachter vorbehalten können, die Betreuung erst nach Annahme des wissenschaftlichen Exposés zu übernehmen.
    • Hinsichtlich der Wahl des Erstgutachters ist zu beachten, dass grundsätzlich neben den hauptamtlich Lehrenden des Zentrums für Niederlande-Studien in begründeten Fällen auch Lehrbeauftragte und externe Wissenschaftler als Gutachter auftreten können. In jedem Fall übernimmt jedoch mindestens ein Dozent des Zentrums für Niederlande-Studien die Funktion des Erst- oder Zweitgutachters. Bei einem externen Gutachter ist zu beachten, dass vor der Anmeldung die Prüfungsberechtigung dieser Person geprüft werden muss. Dies ist mit der Studienkoordinatorin oder dem Zweitgutachter in Rücksprache mit dem Prüfungsamt I zu erörtern.
    • Hinsichtlich der Wahl des Themas ist zu beachten, dass dieses einen direkten Bezug zu den Inhalten des Studiums im Fach Niederlande-Deutschland-Studien haben muss.

    Anmeldung

    • Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt persönlich und zentral im Prüfungsamt. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass die Studierenden 135 LP erreicht haben.
    • Für die Anmeldung ist ein entsprechendes Anmeldeformular notwendig. Auf diesem Formular bescheinigt der Erstgutachter dem Studierenden, dass die in der Prüfungsordnung formulierten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Thema der Bachelorarbeit wird in deutscher und englischer Sprache gestellt, der Erstgutachter benennt den Zweitgutachter (in Absprache mit dem Studierenden).
    • Mit dem vollständig ausgefüllten Formular wird die Bachelorarbeit im Prüfungsamt angemeldet. Die Studierenden werden vom Prüfungsamt anschließend schriftlich über die Themenstellung, die nicht mehr verändert werden darf (!), und den Abgabetermin informiert. Dieser Abgabetermin ist rechtsverbindlich! Ein Versäumnis der schriftlich mitgeteilten Abgabefrist bedeutet, dass die Prüfungsleistung „Bachelorarbeit“ nicht bestanden wurde.

    Bearbeitung

    • Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zehn Wochen. Sie beginnt mit Unterschrift des Erstgutachters auf dem Anmeldeformular.
    • Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt ca. 40 bis maximal 45 Textseiten (Titelblatt, Verzeichnisse und ein möglicher Anhang werden nicht mitgerechnet!). Die Arbeit enthält zusätzlich eine etwa fünf-seitige Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache (deutsch/niederländisch).

    Abgabe der Arbeit

    • Nach Fertigstellung reichen die Studierenden die Bachelorarbeit in zweifacher gebundener Ausfertigung (in Form einer Leimbindung) inklusive Plagiatserklärung und in zweifacher digitaler Form auf CD (Datei als Word-Dokument) im Prüfungsamt ein. Zudem erklären die Studierenden ihr Einverständnis mit einer zum Zwecke der Plagiatskontrolle vorzunehmenden Speicherung der Arbeit in einer Datenbank sowie ihrem Abgleich mit anderen Texten und Arbeiten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen (Unterschrift auf der Plagiatserklärung).
    • Die Abgabe der Arbeit kann in den angegebenen Sprechstunden des Prüfungsamtes oder auch per postalischer Zusendung erfolgen. Bei postalischer Zusendung achten die Studierenden unbedingt auf einen leserlichen Poststempel. Sollte ein Studierender die Abgabe durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen, wird ihm dessen mögliches Versäumnis zugerechnet. Eine Abgabe durch einen Bevollmächtigten ist zudem nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
    • Die Arbeiten werden ausschließlich durch das Prüfungsamt an die Gutachter weitergeleitet.
    • Sobald beide Gutachten vorliegen, werden die Studierenden schriftlich über die Bewertungen Ihrer Bachelorarbeit benachrichtigt. Die Note für die Bachelorarbeit errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den zwei Bewertungen der Gutachter.
  • Fristen

    Den Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bestimmen die Studierenden selbst. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, wann Sie den Wechsel in ein Masterprogramm anstreben oder Ihr Studium abschließen wollen und von diesem Zeitpunkt ausgehend „rückwärts“ planen. Ausgehend hiervon ist die Bearbeitungszeit (zehn Wochen), die Begutachtungszeit für Erst- und Zweitgutachter (fünf Wochen) sowie ein Zeitraum von zwei Wochen für die Bearbeitungsschritte im Prüfungsamt zu berücksichtigen.

    Informieren Sie sich für die individuelle Zeitplanung Ihrer Bachelorarbeit bitte unbedingt frühzeitig über die Semester- und Abwesenheitszeiten der Gutachter (z. B. durch Forschungsaufenthalte, Projekte oder Urlaubszeiten).

  • Kolloquium

    Alle Studierenden, die ihre Bachelorarbeit schreiben, nehmen an einem Examenskolloquium teil. Nähere Informationen zu den Terminen der in jedem Semester stattfindenden Kolloquien sind dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Für das Kolloquium müssen sich die Studierenden in QISPOS anmelden, sonst kann die Leistung nicht verbucht werden.