ZIV-Pools in der Einsteinstraße 60 nachts und am Wochenende nutzbar
Die ZIV-Pools im Erdgeschoss der Einsteinstraße 60 sind auch nachts
und am Wochenende nutzbar (ohne Druckausgabe). Dazu sind die
folgenden Regeln zu beachten:
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Wer von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen will, muss Mitglied
der Universität sein, eine gültige Uni-Nutzerkennung besitzen und
auf den Webseiten des ZIV unter ZIVintro mit Eingabe von
Uni-Nutzerkennung, Passwort und PIN eine Kennkarte beantragen.
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Am Serviceschalter des ZIV, Einsteinstr. 60, bekommt man diese Kennkarte
dann gegen eine Gebühr von 5 Euro ausgehändigt.
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Nachts und am Wochenende kann nur mit dieser Kennkarte, die
ein elektronischer Hausschlüssel ist, das Gebäude über die
Vereinzelungsanlage betreten und verlassen werden.
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Karte und PIN dürfen nicht an andere Personen weitergegeben
werden. Jeder Missbrauch führt zum dauerhaften Entzug der Karte.
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Wenn eine Karte verloren gegangen ist, muss diese umgehend
gesperrt werden. Dazu kann man wiederum die oben erwähnte
ZIVintro-Webseite benutzen. Hier kann man auch die Sperrung
aufheben, wenn man die Karte wiedergefunden hat. Natürlich ist
auch hierzu jeweils die Eingabe von Kennung und Passwort
erforderlich.
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Die oben erwähnte ZIVintro-Webseite ermöglicht ebenfalls die
Änderung der eigenen PIN.
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Mitglieder der Universität, die keinen elektronischen
Hausschlüssel haben, können die ZIV-Pools nur während der
regulären Öffnungszeiten nutzen. Am Ende dieser Zeiten werden
diese Nutzer aufgefordert, das ZIV zu verlassen, weil die
Ausgangstür später ohne elektronischen Hausschlüssel nicht mehr
geöffnet werden kann. Die Rechner dieser Nutzer werden dann
zwangsweise ausgeschaltet. Die Nutzer, die mit der Karte das
Gebäude betreten haben, können über das reguläre Dienstende hinaus
aktiv bleiben. Vor der Tür zu den ZIV-Pools befindet sich ein
Kartenleser, der es gestattet, sich als anwesend zu melden, ohne das
Gebäude verlassen zu müssen. Nachts und am Wochenende werden zur
ergänzenden Sicherung Videokameras eingeschaltet sein.
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Datenschutzrechtliche Hinweise und Regelungen:
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Die elektronischen Hausschlüssel enthalten im Chip lediglich die
Kartennummer. Diese und die PIN werden in einer Datenbank auf einem
Server der Technischen Dienste der Universität aufbewahrt.
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In dieser Datenbank der Technischen Dienste werden Zugangs- und
Abgangszeiten registriert. Diese Daten und die Aufzeichnungen der
Videokameras werden innerhalb von 24 Stunden (beginnend mit
Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag im ZIV) gelöscht.
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In einer Datenbank im ZIV wird festgehalten, wer welchen
Hausschlüssel erhalten hat. Diese Daten werden bei Rückgabe des
Schlüssels gelöscht.
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In einer weiteren Datenbank wird festgehalten, wer sich zur
jeweiligen Zeit ausgewiesenermaßen in den Räumen des ZIV aufhält.
Außerdem, wer Aushändigung oder Rückgabe der Kennkarte beantragt
hat. Die Lebensdauer dieser Daten ist naturgemäß zeitlich
begrenzt: Sie werden gelöscht nach Verlassen des Gebäudes bzw.
nach der Aktion des Serviceschalters im ZIV.
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Der Datenaustausch zwischen der Datenbank des Schließsystems in
den Technischen Diensten und denen des ZIV erfolgt nur indirekt.
Es werden nur die zuvor beschriebenen Daten bereitgestellt.
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Wer einen elektronischen Hausschlüssel erhalten will, muss sich
mit diesen datenrechtlichen Hinweisen und Regelungen schriftlich
einverstanden erklären.
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Außerhalb der regulären Öffnungszeiten dürfen nur die ZIV-Pools im
Erdgeschoss (nicht der Pool im Obergeschoss und nicht der Keller)
benutzt werden.
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Damit dieser Dienst dauerhaft erhalten werden kann, sind alle
aufgefordert, besondere Vorkommnisse an das ZIV zu melden.