ZIV-Pools in der Einsteinstraße 60 nachts und am Wochenende nutzbar

Die ZIV-Pools im Erdgeschoss der Einsteinstraße 60 sind auch nachts und am Wochenende nutzbar (ohne Druckausgabe). Dazu sind die folgenden Regeln zu beachten:

  1. Wer von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen will, muss Mitglied der Universität sein, eine gültige Uni-Nutzerkennung besitzen und auf den Webseiten des ZIV unter ZIVintro mit Eingabe von Uni-Nutzerkennung, Passwort und PIN eine Kennkarte beantragen.
  2. Am Serviceschalter des ZIV, Einsteinstr. 60, bekommt man diese Kennkarte dann gegen eine Gebühr von 5 Euro ausgehändigt.
  3. Nachts und am Wochenende kann nur mit dieser Kennkarte, die ein elektronischer Hausschlüssel ist, das Gebäude über die Vereinzelungsanlage betreten und verlassen werden.
  4. Karte und PIN dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Jeder Missbrauch führt zum dauerhaften Entzug der Karte.
  5. Wenn eine Karte verloren gegangen ist, muss diese umgehend gesperrt werden. Dazu kann man wiederum die oben erwähnte ZIVintro-Webseite benutzen. Hier kann man auch die Sperrung aufheben, wenn man die Karte wiedergefunden hat. Natürlich ist auch hierzu jeweils die Eingabe von Kennung und Passwort erforderlich.
  6. Die oben erwähnte ZIVintro-Webseite ermöglicht ebenfalls die Änderung der eigenen PIN.
  7. Mitglieder der Universität, die keinen elektronischen Hausschlüssel haben, können die ZIV-Pools nur während der regulären Öffnungszeiten nutzen. Am Ende dieser Zeiten werden diese Nutzer aufgefordert, das ZIV zu verlassen, weil die Ausgangstür später ohne elektronischen Hausschlüssel nicht mehr geöffnet werden kann. Die Rechner dieser Nutzer werden dann zwangsweise ausgeschaltet. Die Nutzer, die mit der Karte das Gebäude betreten haben, können über das reguläre Dienstende hinaus aktiv bleiben. Vor der Tür zu den ZIV-Pools befindet sich ein Kartenleser, der es gestattet, sich als anwesend zu melden, ohne das Gebäude verlassen zu müssen. Nachts und am Wochenende werden zur ergänzenden Sicherung Videokameras eingeschaltet sein.
  8. Datenschutzrechtliche Hinweise und Regelungen:
  9. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten dürfen nur die ZIV-Pools im Erdgeschoss (nicht der Pool im Obergeschoss und nicht der Keller) benutzt werden.
  10. Damit dieser Dienst dauerhaft erhalten werden kann, sind alle aufgefordert, besondere Vorkommnisse an das ZIV zu melden.