Die Nutzerkennung

Sofort mit der Einschreibung bekommt jedes Mitglied der Uni Münster eine sogenannte Nutzerkennung zugeteilt. Das Selbe gilt für Bedienstete mit Dienstbeginn. Diese Nutzerkennung kann nicht verändert werden und bleibt bis zur Exmatrikulation bzw. zum Dienstende gültig.  Sie ist sehr wichtig und dient der Identifizierung bei den meisten Onlineverfahren sowie an den PC-Arbeitsplätzen der Universität und der ULB.

Das Standardpasswort

Vergleichbar mit einer EC-Karten-PIN dient das Standardpasswort gemeinsam mit der Nutzerkennung der Identifizierung des Nutzers. Es wird bei fast allen Diensten der Universität benötigt - vom Abruf der E-Mails bis zur Anmeldung zu Vorlesungen und Prüfungen. Zusammen mit dem Überweisungsträger für die Studienbeiträge bekommt jeder Studierende ein Einmalpasswort mitgeteilt, das er im Nutzerportal Mein ZIV sofort ändern sollte. Das Passwort kann frei vergeben werden, muss aber aus mindestens acht Zeichen oder Ziffern bestehen. Um die Sicherheit zu erhöhen, sollte es außerdem Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen enthalten und auf gängige Wörter verzichten. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, müssen Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises am Serviceschalter in der Einsteinstraße 60 ein Neues beantragen.

Das Netzzugangspasswort

Immer wenn mit einem nicht fest angemeldeten Rechner der Zugang zum Netz der Universität hergestellt werden soll, wird das Netzzugangspasswort benötigt. Das gilt z.B. für den Zugang per WLAN, VPN, pLANet-Anschlussdose oder Teleport/DSL. Das Netzzugangspasswort muss einmalig im Nutzerportal Mein ZIV gesetzt werden und darf nicht mit dem Standardpasswort identisch sein. Ansonsten gelten dieselben Regeln.


Stand: 14.09.2009

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