Gemeinsame Nutzung einer Uni-Kennung
Die gemeinsame Nutzung einer Uni-Kennung zur Einwahl ist eine Verletzung der §§3 (2) 4-5 der Nutzungsordnung des ZIV. Ihre Kennung und Ihr Passwort sind Ihre persönliche Identifikation und haben die selbe Relevanz wie Ihr Studenten- oder Personalausweis. Jeder Missbrauch, der unter Ihrer Kennung geschieht, erfolgt in Ihrem Namen und Sie können dafür haftbar gemacht werden.
Mißbrauch der Uni-Kennung
Wenn Sie von einem Mißbrauch Ihres Rechners bzw. Ihrer Kennung ausgehen, ändern Sie so schnell wie möglich alle kompromittierten Passwörter und teilen Sie diese niemals einem anderen mit (auch keinem Universitäts- bzw. ZIV-Mitarbeiter). Befolgen Sie die minimal erforderlichen Maßnahmen zur Absicherung von Windows. Speichern Sie Ihre Kennung nicht in einem Router oder auf einem Rechner, der mehreren Personen zugänglich ist.
Stand: 05.05.2010

