Beschlüsse des IV-Lenkungsausschusses zum Thema IV-Sicherheit

Auszüge aus den IVL-Protokollen

22. Juli 2004:
... Folgender Antrag wird daher zur Abstimmung gestellt:
"Der IV-Lenkungsausschuss sieht die dringende Notwendigkeit, die Erhebung zur Sicherheit der Rechner in der Universität durchzuführen. Er stimmt zu, mit der Erhebung pilotmäßig zu beginnen und danach ggf. die Ergebnisse zu diskutieren."

06. Mai 2004:
"Für alle Rechner in der Universität und zu Hause (wenn diese Zugang zur Uni haben wollen) sollen folgende Randbedingungen erfüllt werden:

  • Es soll Virenschutzsoftware eingesetzt und automatisch aktualisiert werden. Dafür werden IVVen und ZIV werben. Im späteren Schritt soll ein EPO-Server eingesetzt werden, der eine bessere Überprüfung ermöglicht.
  • Es soll eine Personal-Firewall eingesetzt werden (vermutlich die von McAfee; dazu sind aber noch Tests im ZIV und einigen IVVen erforderlich). Die Verteilung erfolgt vermutlich über EPO-Server.
  • Auf allen Rechnern sollen die Betriebssysteme in einem aktuellen Zustand gehalten werden. Dazu sollen alle Windows-Rechner (auch die häuslichen) möglichst zügig auf die Betriebssysteme Windows XP oder Windows 2000 hochgerüstet werden.
  • Nutzer, die diese Voraussetzungen für die Rechner nicht erfüllen können oder wollen erhalten zukünftig nur noch begrenzte Zugänge zum oder im Universitätsnetz (z.B. über Terminalserver mit begrenzten Funktionen); entsprechend Rektoratsbeschluss."

sowie,
"Ausgehende E-Mail wird nur noch über angemeldete Email-Server zugelassen (ob eine Authentifizierung bei ausgehender E-Mail möglich ist, wird noch geprüft). Die Nutzer werden rechtzeitig informiert. Gespräche mit Studierenden sind noch verabredet. Notfalls soll eine Änderung der Nutzungsordnung in Betracht gezogen werden.

Ausserdem wird noch einmal darauf hingewiesen, dass anonyme Rechnerzugänge nicht erlaubt sind."

Die Beschlüsse werden in der Universitätszeitung publiziert sowie durch direkte Information der benutzer verbreitet.

Die Beschlüsse der IV-Kommission werden einvernehmlich bestätigt.

13. November 2003:
Der IV-L empfiehlt zur deutlichen Verbesserung der IV-Sicherheit und der damit zur möglichst weitreichenden Vermeidung von Schäden in der Universität, die Nutzung von IV-Arbeitsplatzsystemen im/am Netz der Universität durch Regelungen und Verpflichtungen - verbunden mit Durchsetzungsrechten und Reglementierungen - abzusichern. Notwendige Maßnahmen werden den technischen Entwicklungen folgend durch das IV-Sicherheitsteam in Abstimmung mit IVVen und ZIV festgelegt und der IV-Kommission zur Kenntnis gebracht. Wer diesen Regelungen und Verpflichtungen nicht nachkommt, wird nur eingeschränkte Zugänge zum Netz und begrenzte Handlungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ressourcen der Universität Münster erhalten.

24. Juli 2003:
Herr Zierau berichtet von der Diskussion in der IV-Kommission zur Position des Technisch Verantwortlichen. Die Position ist schon lange vorhanden nur die Aufgaben und Pflichten waren unklar. Die IV-Kommision hat daher die Aufgaben und Verantwortlichkeiten formuliert und bittet das Rektorat, vor bestätigung eine rechtliche Prüfung vorzunehmen...

Der IV-Lenkungsausschuss nimmt die Aufgabenbeschreibung des Technisch Verantwortlichen zustimmend zur Kenntnis und bittet um rechtliche Prüfung.

05. Juni 2003:
Die Prorektoren schlagen vor, einen Antrag an das Rektorat zu stellen mit der Begründung für die Notwendigkeit einer Technikerstelle für ein Jahr...
Dem wird einstimmig zugestimmt. 

31. Januar 2002:
Top 7: Regelungen zur IV-Sicherheit

Herr Zierau berichtet, dass die IV-Sicherheitsregelungen speziell dem münsterschen IV-System angepasst werden. Die IV-Kommision hat dem Entwurf zugestimmt. Nach Zustimmung des IV-L werden die Regelungen dem Rektorat vorgelegt.

Nach kurzer Beratung stimmt der IV-Lenkungsausschuss einstimmig den IV-Sicherheitsregelungen zu und empfiehlt, diese an das Rektorat weiterzuleiten.


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