Beschlüsse des IV-Lenkungsausschusses zum Thema IV-Sicherheit
Auszüge aus den IVL-Protokollen
22. Juli 2004:
... Folgender Antrag wird daher zur Abstimmung gestellt:
"Der
IV-Lenkungsausschuss sieht die dringende Notwendigkeit, die Erhebung
zur Sicherheit der Rechner in der Universität durchzuführen. Er stimmt
zu, mit der Erhebung pilotmäßig zu beginnen und danach ggf. die
Ergebnisse zu diskutieren."
06. Mai 2004:
"Für alle
Rechner in der Universität und zu Hause (wenn diese Zugang zur Uni
haben wollen) sollen folgende Randbedingungen erfüllt werden:
- Es soll Virenschutzsoftware eingesetzt und automatisch aktualisiert werden. Dafür werden IVVen und ZIV werben. Im späteren Schritt soll ein EPO-Server eingesetzt werden, der eine bessere Überprüfung ermöglicht.
- Es
soll eine Personal-Firewall eingesetzt werden (vermutlich die von
McAfee; dazu sind aber noch Tests im ZIV und einigen IVVen
erforderlich). Die Verteilung erfolgt vermutlich über EPO-Server.
- Auf
allen Rechnern sollen die Betriebssysteme in einem aktuellen Zustand
gehalten werden. Dazu sollen alle Windows-Rechner (auch die häuslichen)
möglichst zügig auf die Betriebssysteme Windows XP oder Windows 2000
hochgerüstet werden.
- Nutzer, die diese Voraussetzungen
für die Rechner nicht erfüllen können oder wollen erhalten zukünftig
nur noch begrenzte Zugänge zum oder im Universitätsnetz (z.B. über
Terminalserver mit begrenzten Funktionen); entsprechend
Rektoratsbeschluss."
sowie,
"Ausgehende E-Mail wird
nur noch über angemeldete Email-Server zugelassen (ob eine
Authentifizierung bei ausgehender E-Mail möglich ist, wird noch
geprüft). Die Nutzer werden rechtzeitig informiert. Gespräche mit
Studierenden sind noch verabredet. Notfalls soll eine Änderung der
Nutzungsordnung in Betracht gezogen werden.
Ausserdem wird noch einmal darauf hingewiesen, dass anonyme Rechnerzugänge nicht erlaubt sind."
Die Beschlüsse werden in der Universitätszeitung publiziert sowie durch direkte Information der benutzer verbreitet.
Die Beschlüsse der IV-Kommission werden einvernehmlich bestätigt.
13. November 2003:
Der
IV-L empfiehlt zur deutlichen Verbesserung der IV-Sicherheit und der
damit zur möglichst weitreichenden Vermeidung von Schäden in der
Universität, die Nutzung von IV-Arbeitsplatzsystemen im/am Netz der
Universität durch Regelungen und Verpflichtungen - verbunden mit
Durchsetzungsrechten und Reglementierungen - abzusichern. Notwendige
Maßnahmen werden den technischen Entwicklungen folgend durch das
IV-Sicherheitsteam in Abstimmung mit IVVen und ZIV festgelegt und der
IV-Kommission zur Kenntnis gebracht. Wer diesen Regelungen und
Verpflichtungen nicht nachkommt, wird nur eingeschränkte Zugänge zum
Netz und begrenzte Handlungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ressourcen
der Universität Münster erhalten.
24. Juli 2003:
Herr
Zierau berichtet von der Diskussion in der IV-Kommission zur Position
des Technisch Verantwortlichen. Die Position ist schon lange vorhanden
nur die Aufgaben und Pflichten waren unklar. Die IV-Kommision hat daher
die Aufgaben und Verantwortlichkeiten formuliert und bittet das
Rektorat, vor bestätigung eine rechtliche Prüfung vorzunehmen...
Der IV-Lenkungsausschuss nimmt die Aufgabenbeschreibung des Technisch Verantwortlichen zustimmend zur Kenntnis und bittet um rechtliche Prüfung.
05. Juni 2003:
Die Prorektoren schlagen vor,
einen Antrag an das Rektorat zu stellen mit der Begründung für die
Notwendigkeit einer Technikerstelle für ein Jahr...
Dem wird einstimmig zugestimmt.
31. Januar 2002:
Top 7: Regelungen zur IV-Sicherheit
Herr Zierau berichtet, dass die IV-Sicherheitsregelungen speziell dem münsterschen IV-System angepasst werden. Die IV-Kommision hat dem Entwurf zugestimmt. Nach Zustimmung des IV-L werden die Regelungen dem Rektorat vorgelegt.
Nach kurzer Beratung stimmt der
IV-Lenkungsausschuss einstimmig den IV-Sicherheitsregelungen zu und
empfiehlt, diese an das Rektorat weiterzuleiten.

