Informationen zur Ausleihe
Verbuchung
In den Magazinen können Sie die gewünschten Bücher selbst aus dem Regal nehmen und sie zusammen mit Ihrem Bibliotheksausweis am Ausleihschalter zur Verbuchung vorlegen. Sie erhalten einen Verbuchungsbeleg mit Angabe der Leihfrist.
Vormerkung
Wenn ein Buch bereits verliehen ist, können Sie in der Eingabemaske des ULB-Katalog eine Vormerkung veranlassen (Button "Bestellung/Vormerkung") und auch wieder stornieren (Benutzerkontoanzeige, Unterkonto "Vormerkungen"). [Beachten Sie bitte: Entliehene Medien aus dem Bestand einer Zweigstelle können nur vorgemerkt werden, wenn vor der Suche die entsprechende Zweigstelle ausgewählt worden ist.] Die Vormerkung ist nur begrenzt gültig (3 Monate). Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung per E-Mail oder Brief, wenn das Buch verfügbar ist. Bei Briefbenachrichtigung buchen wir die Portokosten auf Ihr Gebührenkonto. Wenn Sie also Geld sparen und Ihre Benachrichtigungen grundsätzlich per Mail erhalten möchten, können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse selbst eintragen sowie überprüfen und ggf. korrigieren.
Leihfrist
Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen (20 Werktage Mo-Fr) und kann dreimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung durch einen anderen Benutzer vorliegt. Eine weitere Verlängerung ist nur unter Vorlage des Buches am Rückgabeschalter des jeweiligen Entleihortes (Zentralbibliothek oder jeweilige Zweigbibliothek) möglich. Zeitschriften sowie Bücher, auf die bereits ein anderer Vormerker wartet, können Sie nur zwei Wochen (zehn Werktage Mo-Fr) ausleihen - ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Beim Überschreiten der Leihfrist entstehen für jedes Buch Gebühren. Bei einer Überschreitung um mehr als 40 Tage wird Ihr Benutzungsausweis gesperrt und die Rückgabe wird auf dem Weg der Verwaltungsvollstreckung erwirkt.
Voraberinnerung per E-Mail vor Ablauf der Leihfrist
Wenn Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzerkonto eingetragen ist, senden wir Ihnen 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben. Die 1. Erinnerung nach Ablauf der Leihfrist sowie Benachrichtigungen über bereitliegende vorgemerkte Bücher und Fernleihen erhalten Sie ebenfalls per E-Mail.
Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse selbst eintragen sowie überprüfen und ggf. korrigieren.
Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen!
Verlängerung
Die Verlängerung der Leihfrist können Sie selbst veranlassen und zwar
- online im Katalog. Wählen Sie im Menü "Konto" die Funktion "Verlängerung". Auch bereits überschrittene Leihfristen können verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Die bis dahin angefallenen Fristüberschreitungsgebühren werden Ihrem Gebührenkonto angelastet. Drucken Sie nach einer Verlängerung das Ergebnis aus. Eine Reklamation ist nur unter Vorlage eines Ausdrucks möglich.
- schriftlich mit frankiertem Rückumschlag unter Angabe der Benutzernummer spätestens einen Tag vor Ablauf der Leihfrist (Poststempel!)
- jedoch nicht telefonisch und nicht per E-Mail
Bei der Gesamtkontoverlängerung wird die Leihfrist aller Bücher verlängert, die nicht vorgemerkt sind und deren Leihfrist innerhalb der nächsten zehn Werktage (Mo-Fr) abläuft. Tipp: Bitte drucken Sie nach einer Verlängerung das Ergebnis aus. Eine Reklamation ist nur unter Vorlage eines Ausdrucks möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei einem Buch die Leihfrist verlängert haben und es von anderer Seite vorgemerkt wird, müssen Sie es vorzeitig innerhalb von sieben Tagen zurückgeben. In diesem Fall werden Sie zur Rückgabe aufgefordert und über das neue Leihfristende informiert.
Benachrichtigungen
Benachrichtigungen werden standardmäßig per Post verschickt. Die Portokosten in Höhe von 0,55 EUR werden auf Ihrem Benutzer-Konto verbucht; ausgenommen davon sind Rückforderungen und Erinnerungen mit Gebühren.
Wenn Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzerkonto eingetragen ist, senden wir Ihnen Benachrichtigungen über bereitliegende vorgemerkte Bücher und Fernleihen sowie Erinnerungsschreiben 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist und am Tag nach Ablauf der Leihfrist per E-Mail.
Rückforderungen sowie 2. und 3. Erinnerungen nach Ablauf der Leihfrist werden aus rechtlichen Gründen grundsätzlich (portofrei) per Post versandt.
Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigung wünschen, können Sie über den ULB-Katalog (-> Konto -> Benutzerdaten) Ihre E-Mail-Adresse(n) selbst eintragen sowie überprüfen und ggf. korrigieren.
Studierenden der WWU mit aktivierter Studierendenkarte: Bitte beachten Sie, dass - falls zwei private E-Mail-Adressen in Ihrem Konto eingetragen sind - eine dieser beiden Adressen automatisch jede Nacht mit Ihrer offiziellen E-Mail-Adresse der WWU (at uni-muenster.de) überschrieben wird. Sie sollten also am besten immer nur eine private E-Mail-Adresse eintragen und/oder im Nutzerportal "Mein ZIV" eine Weiterleitung von der Uni-Muenster-Adresse auf Ihre private E-Mail-Adresse einrichten.
Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen.
Kontoabfrage
Eine Übersicht über Ihr Benutzerkonto gibt Ihnen die Katalog-Funktion "Benutzerkontoanzeige". Sie gibt Auskunft darüber, was Sie entliehen, bestellt oder vorgemerkt haben und ob Gebühren fällig sind. In der ULB sollten Sie Verlängerungen und Kontoanfragen nach Möglichkeit an einem Terminal mit Drucker (z.B. gegenüber der Information im EG) durchführen, damit Sie einen schriftlichen Beleg erhalten.
Rückgabe
Die Rückgabe von Büchern der Zweigbibliothek ist während der gesamten Öffnungszeiten bis 30 Minuten vor Schließung der Bibliothek möglich.
Bücher von einem der vier Hauptstandorte (Zentralbibliothek am Krummen Timpen, ZB Medizin, ZB Sozialwissenschaften und Haus der Niederlande) können an den Rückgabeschaltern der jeweils anderen Bibliotheken abgegeben werden.
In Ausnahmefällen können Sie die Bücher auch per Post an die Zweigbibliothek Sozialwissenschaften zurückschicken. Der Poststempel gilt als Datum der Rückgabe. Beachten Sie bitte, dass Sie das Risiko für den Postweg tragen. Wir empfehlen daher den Versand als Paket mit entsprechender Versicherung.
Achtung: Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Sie erhalten in der Leihstelle ein Formular zur Verlust-/Schadensmeldung, mit dem Sie erklären können, dass Sie Ersatz leisten. Damit ersparen Sie sich das Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung der Ausleihberechtigung.
Gebühren
Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren entstehen lediglich bei Überschreitung der Leihfrist, bei Verlust oder Beschädigung eines Buches/Mediums oder des Benutzungsausweises und für besondere Dienstleistungen.

