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Bundesrat und Bundestag verabschieden
Urheberrechtsnovelle: subito-Lieferungen weiterhin erlaubt
Nachdem der Bundesrat Einspruch gegen das Bundestag beschlossene Gesetz
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft eingelegt
hatte, empfahl der Vermittlungsausschuss Mitte Juli, die Fassung des
Bundestages zu beschließen. Einzige Korrektur ist die Einfügung
in § 53 Abs. 1 UrhG, dass es nicht gestattet ist, eine offensichtlich
rechtswidrig hergestellte Vorlage zu verwenden. Dies war auch
schon nach geltendem Recht nicht erlaubt, aber nicht explizit im Gesetzestext
erwähnt.
Voraussichtlich im August wird die Gesetzesänderung nun in Kraft
treten. Danach wird das Herstellen oder Herstellenlassen einer Kopie
zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) sich dem
Grundsatz nach auch auf digitale Vorlagen und Vervielfältigungsverfahren
erstrecken. Die netzgestützte Wiedergabe ohne Zustimmung des Rechteinhabers
wird im Rahmen des Unterrichts und der eigenen wissenschaftlichen Forschung
an einen konkret abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern bzw.
Personen ebenfalls als Ausnahmetatbestand - vorerst bis zum 31.12.2006
- geregelt (§ 52 a UrhG).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gesetzesnovelle nicht ein
grundsätzlich neues Urheberrechtsgesetz schafft, sondern lediglich
die Wiedergabe in Netzen und die Vervielfältigung von elektronischen
Werken bzw. die Herstellung eines elektronischen Archivs ausdrücklich
regelt. Danach ist jede Zugänglichmachung über Netze eine
zustimmungsbedürftige Handlung, es sei denn § 52a bietet den
Bibliotheken bzw. ihren Benutzern eine Anspruchsgrundlage. Dies alles
gilt nicht, wenn die Bibliotheken einen Lizenzvertrag geschlossen haben
bzw. OnlineWerke mittels Vertrag angeboten werden. Diese überlagern
die gesetzlichen Ausnahmetatbestände. Hier gilt nur das, was im
Vertrag vereinbart wird. Auch dieses ist nicht neu, sondern seit Jahren
bekannte Praxis. Semesterapparate dürfen dann nur mit Genehmigung
des Verlags ins Intranet gestellt werden.
Zum 16. September 2003 hat die Ministerin Frau Zypries zu einem Symposium
nach München eingeladen. Im Mittelpunkt stehen die Erwartungen
an den sog. zweiten Korb zur Urheberrechtsgesetzänderung. Die Bibliotheksverbände
werden vertreten sein und sich weiterhin für die Interessen ihrer
auch studentischen und wissenschaftlichen Nutzer einsetzen.
Dr. Gabriele Beger
Vorsitzende der Rechtskommission des EBDI
Dieser Aufsatz ist erschienen in der Zeitschrift med information.
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