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Bundesrat und Bundestag verabschieden Urheberrechtsnovelle: subito-Lieferungen weiterhin erlaubt


Nachdem der Bundesrat Einspruch gegen das Bundestag beschlossene Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft eingelegt hatte, empfahl der Vermittlungsausschuss Mitte Juli, die Fassung des Bundestages zu beschließen. Einzige Korrektur ist die Einfügung in § 53 Abs. 1 UrhG, dass es nicht gestattet ist, eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ zu verwenden. Dies war auch schon nach geltendem Recht nicht erlaubt, aber nicht explizit im Gesetzestext erwähnt.
Voraussichtlich im August wird die Gesetzesänderung nun in Kraft treten. Danach wird das Herstellen oder Herstellenlassen einer Kopie zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) sich dem Grundsatz nach auch auf digitale Vorlagen und Vervielfältigungsverfahren erstrecken. Die netzgestützte Wiedergabe ohne Zustimmung des Rechteinhabers wird im Rahmen des Unterrichts und der eigenen wissenschaftlichen Forschung an einen konkret abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern bzw. Personen ebenfalls als Ausnahmetatbestand - vorerst bis zum 31.12.2006 - geregelt (§ 52 a UrhG).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gesetzesnovelle nicht ein grundsätzlich neues Urheberrechtsgesetz schafft, sondern lediglich die Wiedergabe in Netzen und die Vervielfältigung von elektronischen Werken bzw. die Herstellung eines elektronischen Archivs ausdrücklich regelt. Danach ist jede Zugänglichmachung über Netze eine zustimmungsbedürftige Handlung, es sei denn § 52a bietet den Bibliotheken bzw. ihren Benutzern eine Anspruchsgrundlage. Dies alles gilt nicht, wenn die Bibliotheken einen Lizenzvertrag geschlossen haben bzw. Online­Werke mittels Vertrag angeboten werden. Diese überlagern die gesetzlichen Ausnahmetatbestände. Hier gilt nur das, was im Vertrag vereinbart wird. Auch dieses ist nicht neu, sondern seit Jahren bekannte Praxis. Semesterapparate dürfen dann nur mit Genehmigung des Verlags ins Intranet gestellt werden.

Zum 16. September 2003 hat die Ministerin Frau Zypries zu einem Symposium nach München eingeladen. Im Mittelpunkt stehen die Erwartungen an den sog. zweiten Korb zur Urheberrechtsgesetzänderung. Die Bibliotheksverbände werden vertreten sein und sich weiterhin für die Interessen ihrer auch studentischen und wissenschaftlichen Nutzer einsetzen.

Dr. Gabriele Beger
Vorsitzende der Rechtskommission des EBDI


 


Dieser Aufsatz ist erschienen in der Zeitschrift  med information.


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 aktualisiert: 2004-09-16