Zeitschriften an Instituten

Frage:
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-Zugang ist ja sowieso vorhanden?

Antwort:
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behält. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, es kann auch als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des gesamten Verlagspaketes mit der Universität führen.

Auszug aus der Koordinierungsrichtlinie der Universität Münster:
Gemäß §4 Abs. 3 sowie §7 Abs. 3 der Verwaltungsordnung haben sich dezentrale Bibliotheken und Zentralbibliothek immer abzustimmen in folgenden Fällen des Erwerbs gedruckter wie elektronischer Medien:

  • vor dem Abonnieren / Lizenzieren und Abbestellen einer Zeitschrift, einer Datenbank oder einer Loseblattsammlung.
  • vor dem Kauf von Einzel- oder Fortsetzungswerken im Gesamtwert von mehr als 300 €.
  • vor dem Kauf oder der (unentgeltlichen) Übernahme zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge.

Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor Rücksprache mit der Bibliothek getroffen zu haben.
Kontakt in der Medizin-Bibliothek per Mail: info.medibib@uni-muenster.de

Weitere Infos:
Koordinierungsrichtlinie
Koordinierungsantrag