Verbesserung der Ausleihkonditionen

Buecher 2
Ab heute, dem 1.10.2015, gelten, wie die ULB mitteilt, für alle Nutzer*innen einfachere und verbesserte Ausleihkonditionen:

„Die Leihfrist für alle Medien beträgt nun grundsätzlich vier Wochen. Die bisher kürzere Leihfrist für Zeitschriften von zwei Wochen entfällt.
Bitte beachten Sie: Mehrfach vorgemerkte Medien sind nach wie vor nur zwei Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit ausleihbar. Darüber werden Sie aber bereits zum Zeitpunkt der Ausleihe explizit informiert.
Die Verlängerungsfrist beträgt ebenfalls grundsätzlich vier Wochen. Bis auf Zeitschriften sind alle Medien verlängerbar – selbstverständlich nur, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Hinweis für bevorrechtigte Nutzergruppen (Wissenschaftler): Die automatische Verlängerung erfolgt in Zukunft maximal zehnmal für jeweils vier Wochen (anstatt bisher maximal fünfmal für jeweils acht Wochen).
Alle Leih- und Verlängerungsfristen bleiben verlässlich gültig. Die bisher übliche nachträgliche Verkürzung einer Verlängerungsfrist aufgrund einer späteren Vormerkung entfällt.“

Beachten Sie bitte: In der Zweigbibliothek Medizin gehören Zeitschriften zum nicht ausleihbaren Präsenzbestand und können daher nur in der Bibliothek genutzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Übernacht- (von 17 bis 11 Uhr des nächsten Tages) beziehungsweise eine Wochenendausleihe (Freitag 17 Uhr bis Montag 11 Uhr) gegen Hinterlegung des Ausweises möglich.

Foto: ZB Medizin/Katrin Bendix