Der systematische Download von Aufsätzen ist verboten!

Die Bibliothek möchte aus gegebenem Anlaß noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, komplette Zeitschriftenjahrgänge von den Verlagsseiten herunterzuladen oder automatisierte Programme (Spider, bestimmte Literaturverwaltungen) zum Herunterladen von Aufsätzen zu benutzen. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf den Seiten der Bibliothek sowie bei jeder Zeitschriftensuche. Die Verlage überwachen alle Zugriffe auf ihre Webseiten und informieren uns regelmäßig und schnell, sobald ein Mißbrauch stattgefunden hat.

Was passiert in einem solchen Fall?

  1. Ihre IP-Adresse wird vom Verlag gesperrt. Sie können nicht mehr auf die Angebote des Verlags zugreifen.
  2. Ihr Universitätszugang wird vom Zentrum für Informationsversorgung gesperrt. Sie können nicht mehr auf die elektronischen Angebote der Universität/Bibliothek zugreifen.
  3. Der Verlag kündigt den Lizenzvertrag mit der Bibliothek. Das komplette Verlagsangebot – u.U. mehrere hundert Zeitschriftentitel – ist mit einem Schlag nicht mehr an der Universität verfügbar. Schadensersatzforderungen in sechsstelliger Höhe wären die Konsequenz.