Der Tarifvertrag der Länder

Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung fasst das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen. Auch sie wird nach den neuen Entgeltgruppen gestaffelt.

Die Redaktionsverhandlungen zum TV-L und damit auch zu § 20 TV-L, der die Sonderzahlung regelt, sind noch nicht abgeschlossen. Auf Grundlage der Eckpunkte-Einigung mit den Gewerkschaften vom 19. Mai 2006 ist aber davon auszugehen, dass für die Jahressonderzahlung 2006 bei Arbeitnehmern in der Nachwirkung folgende Bemessungssätze gelten:

Entgeltgruppen
E 1 bis E 8 95 %
E 9 bis E 11 80 %
E 12 bis E 13 50 %
E 14 bis E 15 35 %

Für Beschäftigte, die bis zum 30.6.2003 eingestellt wurden, wird im Jahr 2006 zusätzlich noch einmal das Urlaubsgeld gezahlt. Für die anderen Beschäftigten gilt in 2006 die am 19. Mai 2006 bestehende arbeitsvertragliche Regelung zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld fort.


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