Warum brauchen wir die IVR?
Finanzautonomie, Globalhaushalt und Hochschulfreiheitsgesetz - das sind wichtige Eckpunkte, die deutlich machen, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen der deutschen Hochschulen sich in den vergangenen Jahren dramatisch geändert haben. Damit einhergehend haben sich die internen und externen Steuerungsverfahren und Finanzierungsmodalitäten im Hochschulbereich geändert.
Diesen Anforderungen wird die alte kamerale Buchhaltung nicht gerecht. Sie bietet keine Gesamtübersicht über
- die Vermögensverwendung
(Wo ist in der Hochschule überall Geld in Vermögensgegenständen gebunden? Wie teuer waren diese in der Anschaffung? Wie hoch ist deren Wert heute?), - die Vermögensherkunft
(Wie hoch ist das Eigenkapital, wie hoch sind die Verpflichtungen gegenüber anderen?) und - die jährliche Entwicklung des Vermögens
(Decken die Neuinvestitionen den jährlichen Wertverlust des bestehenden Vermögens ab?)
Die IVR und die zugrundeliegende kaufmännische (bzw. doppelte)
Buchführung sind wichtige Instrumente, um der gestiegenen Eigenverantwortung
der WWU - insbesondere für die Finanzen und das Personal - gerecht werden
zu können.
Im Einzelnen müssen wir dazu in Zukunft z.B.
- die Vermögensverwendung und die Vermögensherkunft klarer darstellen
- den Ressourcenverbrauch periodisch darstellen
- mit einer jährlichen Ergebnisrechnung nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen
- die Steuerung der Universität Münster durch Finanzcontrolling unterstützen
- Kosten und Leistungen verursachergerecht zuordnen und bewerten
- die "Gesundheit" der Finanzen nach außen sichtbar und glaubwürdig nachweisen
- Anforderungen von Drittmittelgebern an die Kostenrechnung erfüllen, insbesondere aus dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm




