Arbeitsgruppe Sucht

Motor der betrieblichen Suchtkrankenhilfe an der Universität Münster ist die AG Sucht. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche:

  • Sozial- und Suchtberatung
  • Arbeitsmedizinischer Dienst
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Arbeitgeber
  • Personalräte
  • Arbeitssicherheit
  • weitere Beschäftigte
  • sowie den ausgebildeten Suchthelferinnen bzw. Suchthelfern.

Die konzeptionelle Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention gehören zu den Aufgaben der AG Sucht.
Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention sind die Vorsorge, die Einzelfallhilfe und die Nachsorge. Eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, die Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten insbesondere der Führungskräfte, die Ausbildung von Suchthelferinnen und Suchthelfern sowie die Beratung und Begleitung von Betroffenen durch eine professionelle Suchtberatung sind Bausteine der Suchtarbeit der Universität Münster.

Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtproblemen

Die Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz ist ein Ergebnis des Engagements der AG Sucht.
Sie stellt ein schlüssiges Handlungskonzept sicher, welches

  • Hilfe und Unterstützung für Betroffene zu einem frühen Zeitpunkt gewährleistet,
  • ein klares und konsequentes Vorgehen für alle Beteiligte regelt,
  • einzelne Maßnahmen in ein Gesamtkonzept einbettet.

Sie regelt Fragen und Ziele der Suchtprävention und stellt alle betrieblichen Maßnahmen unter das Motto:

Helfen vor Kündigen durch konsequentes Handeln.




Kontakt

Sprecherin der AG Sucht Annette Diekmann
Tel.: (0251) 83 - 2 40 82

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