Rauchfreie Universität
Weitere Informationen:
An der Universität Münster gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Uni-Gebäuden und Dienstfahrzeugen. Die Universität berücksichtigt damit das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das generell das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden verbietet.
Auf diesen Seiten informiert die Universitätsverwaltung über die Auswirkungen des Nikotinkonsums und Entwöhnungsmöglichkeiten.
Weitere Beratung erhalten Sie auch bei der Sozial- und Suchtbeauftragten der Universität.
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Koordination Gesundheitsmanagement (kommissarisch)
Thomas Böckenholt
Röntgenstr. 19, Raum 105
48149 Münster
Telefon: 0251 83-22200
thomas.boeckenholt@uni-muenster.de
