Rauchfreie Universität

An der Universität Münster gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Uni-Gebäuden und Dienstfahrzeugen. Die Universität berücksichtigt damit das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das generell das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden verbietet.

Auf diesen Seiten informiert die Universitätsverwaltung über die Auswirkungen des Nikotinkonsums und Entwöhnungsmöglichkeiten.

Weitere Beratung erhalten Sie auch bei der Sozial- und Suchtbeauftragten der Universität.  



Koordination Gesundheitsmanagement (kommissarisch)

Thomas Böckenholt
Röntgenstr. 19, Raum 105
48149 Münster
Telefon: 0251 83-22200
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