Glossar: Studienabschlüsse an der Universität Münster
Je nach Studienfach können Sie Ihr Studium an der Universität mit
unterschiedlichen Abschlusszielen beginnen:
- Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Master of
Arts, Master of Science:
Bei den meisten Studiengängen können diese so genannten gestuften
Abschlüsse erworben werden. Auch Lehrämter werden an der Universität Münster seit dem Wintersemester 2005/06 im Rahmen der "Gestuften Lehramtsausbildung" als Bachelor- Masterstudiengänge angeboten.Die Bewerbungs- und Einschreibmodalitäten
entsprechen denen des jeweiligen Studiengangs.
- Diplom (Dipl.):
Im Rahmen eines
Diplomstudiengangs studieren Sie ein einziges Studienfach, Nachbardisziplinen
oder Nebenfächer sind anteilig im Studiengang integriert, werden aber bei der
Bewerbung und Einschreibung nicht angegeben. Der Diplom-Abschluss wird an der
Universität Münster für natur- und wenige sozialwissenschaftliche sowie
theologische Studienfächer angeboten. In einigen bilingualen Studiengängen ist
in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten ein Doppeldiplom an der
Universität Münster und der jeweiligen Partneruniversität möglich.
- Magister Artium (M.A.):
Dieser
Abschluss ist ab dem Wintersemester 2006/07 an der Universität Münster
für Studienanfänger bzw. im ersten Fachsemester nicht mehr wählbar. Im
Rahmen eines Magisterstudiums werden drei Studienfächer miteinander
kombiniert - an der Universität Münster ein Hauptfach und zwei
Nebenfächer. Die Kombinationsmöglichkeiten sind nur in wenigen
Ausnahmen vorgeschrieben. Studienfächer, die nur als Nebenfächer
studiert werden können, sind entsprechend gekennzeichnet. Alle Fächer
der Philosophischen Fakultät und mit Ausnahmegenehmigung auch andere
Studienfächer lassen sich für ein Magisterstudium wählen.
- Staatsexamen für Lehrämter nach der LPO 2003 bis einschließlich SS 2005:
Im Rahmen eines
Lehramtsstudiums sind gleichrangige Kombinationen von geistes-, sozial- und
naturwissenschaftlichen Fächern sowie künstlerisch-bildenden Fächern möglich.
Seit dem WS 2003/2004 ist das Lehramtsstudium nicht mehr auf Schulstufen,
sondern auf Schulformen ausgerichtet: Unterschieden wurde bis einschließlich SS 2005 zwischen dem
Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt-,Real- und Gesamtschulen, Schwerpunkt
Grundschule (GHRGe/G); für das Lehramt an Grund-, Haupt-,Real- und
Gesamtschulen, Schwerpunkt Haupt-,Real- und Gesamtschulen (GHRGe/HRGe), für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) oder für das Lehramt an
Berufskollegs (BK) .
- Staatsexamen für andere
Studienfächer:
Studienfächer, die auf Berufe hinführen, deren
Ausbildung festgelegten Standards entsprechen muss (z.B. bei Ärzten, Apothekern,
Juristen, Lebensmittelchemikern, Zahnärzten) werden mit einer staatlichen
Prüfung (Staatsexamen) abgeschlossen.