Glossar: Studienabschlüsse an der Universität Münster

Je nach Studienfach können Sie Ihr Studium an der Universität mit unterschiedlichen Abschlusszielen beginnen:
  • Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Master of Arts, Master of Science:
    Bei den meisten Studiengängen können diese so genannten gestuften Abschlüsse erworben werden. Auch Lehrämter werden an der Universität Münster seit dem Wintersemester 2005/06 im Rahmen der "Gestuften Lehramtsausbildung" als Bachelor- Masterstudiengänge angeboten.Die Bewerbungs- und Einschreibmodalitäten entsprechen denen des jeweiligen Studiengangs.
  • Diplom (Dipl.):
    Im Rahmen eines Diplomstudiengangs studieren Sie ein einziges Studienfach, Nachbardisziplinen oder Nebenfächer sind anteilig im Studiengang integriert, werden aber bei der Bewerbung und Einschreibung nicht angegeben. Der Diplom-Abschluss wird an der Universität Münster für natur- und wenige sozialwissenschaftliche sowie theologische Studienfächer angeboten. In einigen bilingualen Studiengängen ist in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten ein Doppeldiplom an der Universität Münster und der jeweiligen Partneruniversität möglich.

  • Magister Artium (M.A.):
    Dieser Abschluss ist ab dem Wintersemester 2006/07 an der Universität Münster für Studienanfänger bzw. im ersten Fachsemester nicht mehr wählbar. Im Rahmen eines Magisterstudiums werden drei Studienfächer miteinander kombiniert - an der Universität Münster ein Hauptfach und zwei Nebenfächer. Die Kombinationsmöglichkeiten sind nur in wenigen Ausnahmen vorgeschrieben. Studienfächer, die nur als Nebenfächer studiert werden können, sind entsprechend gekennzeichnet. Alle Fächer der Philosophischen Fakultät und mit Ausnahmegenehmigung auch andere Studienfächer lassen sich für ein Magisterstudium wählen.

  • Staatsexamen für Lehrämter nach der LPO 2003 bis einschließlich SS 2005:
    Im Rahmen eines Lehramtsstudiums sind gleichrangige Kombinationen von geistes-, sozial- und naturwissenschaftlichen Fächern sowie künstlerisch-bildenden Fächern möglich. Seit dem WS 2003/2004 ist das Lehramtsstudium nicht mehr auf Schulstufen, sondern auf Schulformen ausgerichtet: Unterschieden wurde bis einschließlich SS 2005 zwischen dem Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt-,Real- und Gesamtschulen, Schwerpunkt Grundschule (GHRGe/G); für das Lehramt an Grund-, Haupt-,Real- und Gesamtschulen, Schwerpunkt Haupt-,Real- und Gesamtschulen (GHRGe/HRGe), für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) oder für das Lehramt an Berufskollegs (BK) .
  • Staatsexamen für andere Studienfächer:
    Studienfächer, die auf Berufe hinführen, deren Ausbildung festgelegten Standards entsprechen muss (z.B. bei Ärzten, Apothekern, Juristen, Lebensmittelchemikern, Zahnärzten) werden mit einer staatlichen Prüfung (Staatsexamen) abgeschlossen.


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