Zulassung zum Master

Ab dem WS 2009/2010 gelten für den M.Sc.-Studiengang Zulassungsbeschränkungen. Alle Interessenten müssen sich innerhalb der Bewerbungsfristen (Mai bis 15. Juli für das WS; November bis 15. Januar für das SS)  über das online-Portal des Studierensekretariats bewerben.  

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  1. Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Nachweise über das Vorliegen eines einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend mindestens 120 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbern: Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse.
  3. Lebenslauf
  4. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
  5. Motivationsschreiben
  6. ggf. weitere Unterlagen, in denen die Eignung für das angestrebte Studium dargelegt werden (z.B. Arbeitszeugnisse, Nachweise über Praktika oder andere relevante Zusatzqualifikationen).
Für die Zulassung gelten die in der Zulassungsordnung definierten Kriterien.
Zulassungsordnung


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