Herrschaft Rheda
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Herrschaft Rheda

Reformierender Landesherr: Graf Konrad von Tecklenburg, reg. 1524–1557, Arnold VI. von Bentheim, reg. 1573–1606
Reformatoren: Johannes Pollius
Beginn der Reformation: 1527
Kirchenordnung: 1543, 1588

Als Teil des Besitzes der Grafen von Tecklenburg kam die Herrschaft Rheda früh in Berührung mit den Lehren der Reformation. Bereits 1527 fanden auf dem Rhedaer Schloss lutherische Messen für den jungen Graf Konrad und seine Ehefrau, Mechthild von Hessen, statt. Damit ist Rheda als eines der frühesten Beispiele für die Hinwendung zur lutherischen Lehre in Westfalen anzusehen, wobei eingeschränkt werden muss, dass 1527 keine Einführung der Reformation in der Herrschaft stattfand, sondern lediglich die öffentliche Zuwendung des Herrn von Rheda zum Luthertum erfolgte. Als Teil der Grafschaft Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt fand 1588 die Einführung des reformierten Bekenntnisses in der Herrschaft Rheda statt.

  • Der Reformationsprozess bis 1545

    Die Hinwendung Konrads zum neuen Glauben
    Konrad, 1501 als Sohn des Tecklenburger Grafen Otto geboren, wurde bereits Anfang der 1520er Jahre im Sinne der Reformation geprägt. Seit dieser Zeit ist er am Hof des hessischen Landgrafen Philipp als „Hofjunker“ belegt; er wurde dort also, wie es für den Adel üblich war, für künftige Aufgaben erzogen. 1521 ritt er im Gefolge Philipps zum Reichstag nach Worms, auf dem er möglicherweise Luther bei seiner berühmten Verteidigung beobachten konnte. Den Übertritt des Landgrafen zum Luthertum 1524 wird er am Hof mitverfolgt haben. Als er im gleichen Jahr nach Westfalen zurückkehrte, bekam er von seinem Vater die Regentschaft über die kleine Herrschaft Rheda übertragen, 1534 übernahm er die Regierungsgeschäfte Tecklenburgs. 1541 erbte er die Grafschaft Lingen von seinem Onkel Nikolaus, wo Konrad – zumindest in Oberlingen wie auch in Tecklenburg – bereits zuvor an den Regierungsgeschäften beteiligt war. 1527 heiratete er Mechthild, die Cousine Philipp von Hessens, die als Nonne im Kloster Weißenstein gelebt hatte, das aber 1526 in Folge der Reformation in Hessen aufgelöst worden war. Das Paar bezog das Rhedaer Schloss und stellte umgehend, noch 1527, den gebürtigen Bielefelder Johannes Pollius als Hofprediger ein. Dieser war nach seiner Schulzeit an der humanistischen Domschule in Münster als Domkaplan tätig gewesen, hatte diese Stelle aber durch evangelische Predigten verloren. Insofern wird seine Berufung nach Rheda als Zeichen zu werten sein, dass sich der Graf und seine Frau zum Luthertum bekannten. Zusammen mit den Bediensteten bildete das Grafenpaar eine erste, kleine lutherische Gemeinde in der Herrschaft. Allerdings gibt es für diese Zeit für die Herrschaft Rheda keine eindeutigen Belege dafür, dass in der Residenzstadt selbst oder gar in Tecklenburg ein neues Kirchenwesen aufgebaut worden wäre. Dennoch war Konrad in Rheda der erste Landesherr Westfalens, der sich offen der neuen Lehre zuwandte. Wann die Reformation in der Herrschaft Rheda eingeführt wurde, ist nicht genau nachzuvollziehen. Hermann Schaub geht davon aus, dass bereits 1533 eine evangelische Gemeinde in der Stadt Rheda und darüber hinaus bestanden habe. Der Hofprediger des Grafen wurde zumindest in diesem Jahr in die evangelische Stadt Soest entsandt. Ein Ersatz für Pollius ist nicht bekannt, weswegen Schaub vermutet, dass der Pfarrer der Stadtkirche St. Johannes auch als Hofprediger im Rhedaer Schloss gewirkt habe. Demnach war dieser vielleicht auch bereits ein Anhänger der neuen Lehre.
    Graf Konrad erhielt 1534 die Regierungsgeschäfte für die Grafschaft Tecklenburg von seinem Vater übertragen, der zusammen mit seiner Ehefrau seinen Alterssitz in Rheda nahm. Da die Eltern des jungen Grafen zeitlebens der alten Kirche verhaftet blieben, ist anzunehmen, dass zu diesem Zeitpunkt wieder ein katholischer Geistlicher in der Schlosskapelle zu Rheda wirkte.

    Die Einführung der neuen Lehre
    Die Einführung der Reformation in Rheda fand – wie auch in der Grafschaft Tecklenburg – offiziell mit dem Erlass der Kirchenordnung am 24. August 1543 statt. Auch wenn Graf Otto, der Vater Konrads, bereits 1535 starb, erließ Konrad erst 1543 eine eigene Kirchenordnung für seine Territorien. Die lutherische Lehre hatte sich indes schon in den Jahren nach Konrads Herrschaftsantritt im gesamten Tecklenburger Herrschaftsbereich ausbreiten können – Konrad trieb die Einführung des Luthertums teils mit drastischen Mitteln voran.

    Um die neue Lehre in den Grafschaften Tecklenburg und Lingen sowie der Herrschaft Rheda einzuführen, bemühte sich Konrad, die Pfarrstellen seiner Territorien mit reformationswilligen Predigern neu zu besetzen. Dazu setzte er sich über die alten Patronatsrechte auswärtiger Herren hinweg und installierte eigenmächtig der Reformation gewogene Geistliche. Dabei tauschte der Graf nicht alle der 28 Pfarrstelleninhaber seiner Territorien aus – dieses war auch nicht immer nötig, da ein Teil der Pfarrer von sich aus zum neuen Glauben neigte, wichtig war Konrad vielmehr die Erlangung der Patronatsrechte. Für die Herrschaft Rheda soll die Besetzung der Pfarrstelle in Gütersloh als Beispiel gelten: Hier wurde der lutherische Pfarrer Johannes Dotte von Konrad militärisch an der Ausübung seiner Pfarrtätigkeit gehindert, weil dieser vom Kapitel des Kollegiatstifts St. Aegidii in Wiedenbrück entsandt worden war. Das Patronatsrecht lag 1543 noch beim Kapitel, die Ernennung Dottes war also rechtens. Konrad hingegen setzte den Vikar Johannes Haußmann auf die Pfarrstelle und ließ Dotte inhaftieren, bis dieser Konrad Gehorsam gelobte. Erst danach entfernte er Haußmann von der Pfarrstelle, der diese dabei nicht einmal selbst verwaltet hatte, sondern sich seinerseits durch seinen Vizekuraten Ludeke Koch vertreten ließ.
    Für die Besetzung der Pfarrstelle war nicht ausschließlich die konfessionelle Überzeugung, sondern vielmehr die persönliche Loyalität zum Landesherrn ausschlaggebend.
    Eine Lösung des Streits um das Besetzungsrecht der Pfarrstellen in Rheda wurde 1565 im Bielefelder Rezess festgelegt: Dem katholischen Stift Wiedenbrück wurde das Recht zugestanden, in Rheda und Gütersloh evangelische Pfarrer einzusetzen, das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrstellen lag allerdings beim Grafen.

    Klosterpolitik
    Neben den Pfarrbesetzungen bemühte sich Konrad, auch in den ansässigen Klöstern die neue Lehre einzuführen bzw. die alte Kirche zurückzudrängen. Im Unterschied zu den Reformationsvorgängen in den Städten Westfalens ging es Konrad allerdings nicht in erster Linie darum, die Klöster aufzulösen, sondern katholische Traditionen abzuschaffen. Dazu gehörte das stellvertretende Gebet oder die lateinische Messe. Analog zu der Besetzung der Pfarrstellen verstand Konrad seine Klosterpolitik als ein Mittel des landesherrlichen Kirchenregiments. Das Kloster Herzebrock wurde im Juni 1543 aufgefordert, die neue Lehre einzuführen, zu diesem Zeitpunkt war der Osnabrücker Bischof Franz von Waldeck als Patronatsherr des Klosters aber ebenfalls im Zuge, die Reformation in seinen Territorien zu etablieren und schickte seinen Reformator Hermann Bonnus in die Herrschaft Rheda. Hier war es also nicht Konrad, sondern Franz, der die Reformation durchsetzte, bis er diese fünf Jahre später in seinem Herrschaftsbereich widerrufen musste. Über eine Beeinflussung des Klosters Clarholz ist nichts bekannt.

    Demonstrative Akte
    Die Aktionen gegenüber den Klöstern waren kein Akt religiöser Reinigung einer Gemeinde, wie es der Kloster- oder Bildersturm in einer Stadt war. Doch ein Bildersturm lässt sich 1539 auch in der Nähe des Kloster Herzebrock nachzeichnen: Hier soll Konrad den Nonnen die Prozession zu einigen Heiligenstöcken verboten haben, selbige durch seine Knechte niederreißen und an deren Stelle ein Rad errichten lassen, auf das diese Rutenbündel sowie einen toten Hund gelegt haben sollen. Dieses Ereignis ging also weit über das eigentliche Beschädigen oder Zerstören eines Heiligenbildes, wie es an anderen Orten ebenfalls greifbar ist, hinaus. Konrad inszenierte sich mit dieser Aktion bewusst als Bilderstürmer.

  • Der Reformationsprozess nach 1545

    Konrad trat als einziger westfälischer Landesherr dem Schmalkaldischen Bund bei, was ihm in der rückwärtigen Betrachtung nicht zum Vorteil gereichen sollte. Die Niederlage im Schmalkaldischen Krieg hatte für seine Herrschaft empfindliche Auswirkungen: Anfang 1547 musste sich Konrad mit seinen Truppen einem aus den Niederlanden heranrückenden kaiserlichen Heer ergeben. Bereits 1546 wurde er vom Kaiser geächtet. Die Lösung von der Acht konnte Konrad nur gegen die Abtretung der Ober- und Niedergrafschaft Lingen an Kaiser Karl V. erreichen, der die Grafschaft Maximilian von Egmont, dem Kommandeur der kaiserlichen Truppen, übertrug. Damit endete die gemeinsame Regierung Tecklenburgs und Lingens. Trotz dieser Niederlage konnte sich das lutherische Bekenntnis in der Grafschaft Tecklenburg und der Herrschaft Rheda behaupten. Als Konrad 1557 starb, übernahm sein Schwiegersohn, Graf Everwin III. von Bentheim, der seit 1553 mit Anna von Tecklenburg, der Tochter Konrads, verheiratet war, die Regierungsgeschäfte. Die Grafschaft Tecklenburg wurde zusammen mit der Herrschaft Rheda der Grafschaft Bentheim-Steinfurt angegliedert. Die Einführung des reformierten Bekenntnisses erfolgte in Tecklenburg und Rheda daher analog zu den Vorgängen in Bentheim und Steinfurt unter dem Sohn Everwins III. und Annas von Tecklenburg, Arnold IV. von Bentheim. Dieser war bereits 1575 öffentlich als Anhänger der Lehre Calvins aufgetreten. Zusammen mit seiner Ehefrau Magdalena aus dem Haus Neuenahr-Alpen, das dem Reformiertentum nahestand, führte Arnold den reformierten Gottesdienst in der Bentheimer Hofkapelle ein. Die Hinwendung zum neuen Bekenntnis in den Territorien erfolgte aber erst Ende 1587: An Weihnachten des Jahres führte Arnold das reformierte Bekenntnis in der Kirche in Tecklenburg ein. Am Tag vor Heiligabend wurde ein Bildersturm durchgeführt, der die Kirche von den Spuren der katholischen und lutherischen Lehre reinigen sollte. Der öffentliche reformierte Gottesdienst in der „gesäuberten“ Kirche fand am zweiten Weihnachtsfeiertag 1587 statt. Im folgenden Jahr wurde eine reformierte Kirchenordnung für die Grafschaften Bentheim, Steinfurt und Tecklenburg sowie die zugehörige Herrschaft Rheda erlassen. Die Einführung des reformierten Bekenntnisses erfolgte in Rheda 1588, während sich Graf Arnold in Bentheim bis 1592 gedulden musste. Damit war die Konfessionalisierung der Grafschaften abgeschlossen.

Literatur
Hermann Schaub, Die Herrschaft Rheda und ihre Residenzstadt. Von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reichs, Bielefeld 2006, S. 53 – 94.

Thomas Rohm u. Anton Schindling, Tecklenburg, Bentheim, Steinfurt, Lingen, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd. 3. Der Nordwesten, hrsg. v. Anton Schindling u. Walter Ziegler, Münster 1991, S. 189 – 193.

Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 173 – 180.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/hschrheda/index.html