Grafschaft Waldeck
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Grafschaft Waldeck

Reformierender Landesherr: Philipp III. von Waldeck-Landau, reg. 1524–1539, Philipp IV. von Waldeck-Wildungen, reg. 1513–1574, Wolrad II. von Waldeck-Landau, reg. 1539–1578
Reformator: Johann Hefentreger
Beginn der Reformation: vor 1525
Kirchenordnung: 1556, gedruckt 1557

Der Reformationsprozess in Waldeck ist zum einen beeinflusst durch die geographische und lehnrechtliche Verbindung mit Hessen (seit 1431/38), zum anderen durch die inneren politischen Verhältnisse, die vor allem aus der Aufteilung des Herrschaftsgebietes in zwei Linien (Landau und Eisenberg-Wildungen) resultieren. Die Städte Rhoden, Korbach, Sachsenberg, Niederwildungen, Waldeck, Sachsenhausen und Freienhagen sowie der Großteil der Klöster und Stifte wurden als Kondominate von beiden Linien gemeinsam verwaltet.

  • Der Reformationsprozess bis 1545

    Während eine gedruckte Kirchenordnung erst relativ spät 1557 erlassen wurde, lassen sich reformatorische Maßnahmen in der heute zu Hessen gehörenden Grafschaft Waldeck bereits in den 1520er Jahren feststellen. Der Grund für die frühen Anfänge liegt im Einfluss des territorialen Nachbars Landgraf Philipp von Hessen (1504–1567), eines entschiedenen Förderers der Reformation in seinen Landen, begründet, der auch Lehnsherr der Waldecker Grafen war. Die lange Dauer des Prozesses könnte damit zusammenhängen, dass im Waldecker Land das Kloster Corvey die Patronatsrechte über zahlreiche Pfarreien ausübte und so eine Besetzung dieser Pfarrstellen mit lutherischen Pfarrern erschwert wurde.
    Wie in den anderen weltlichen Landesherrschaften in Westfalen auch, ist der Reformationsprozess eng mit der Person des Landesherrn verbunden gewesen. In Waldeck-Wildungen regierte zu Beginn der Reformation Graf Philipp IV. (1493–1574, seit 1513 Regent). Dieser kam mit reformatorischen Ideen auf dem Reichstag zu Worms 1521 in Kontakt und begann sich in der Folge für die neue Lehre Luthers zu interessieren. Noch 1519 hatte er – ganz im Sinne der alten Kirche – eine Messe zu Ehren der hl. Anna in der Pfarrkirche in Altwildungen für seine Eltern gestiftet. Verstärkt wurde die Hinwendung zum neuen Glauben auch durch die erste eheliche Verbindung mit Margareta († 1537), der Tochter des Grafen Edzart von Ostfriesland, der ebenfalls bereits seit 1521 die Reformation in seinem Herrschaftsbereich förderte. Die Verlobung erfolgte noch 1521 in Worms; die Hochzeit fand 1523 in Emden statt.
    In Waldeck-Landau lenkte zunächst noch Graf Philipp II. (1453–1524) die Geschicke. Für ihn war eigentlich zunächst die Laufbahn im geistlichen Stand vorgesehen gewesen, bis er nach dem Tod des Vaters und des Bruders die Herrschaft übernahm. Philipp II. war mit Katharina von Solms vermählt. Aus dieser Ehe entstammte auch der spätere Bischof von Münster und Osnabrück sowie Administrator von Minden, Franz von Waldeck (1491–1553). 1493 begab sich Philipp II. auf Pilgerfahrt ins Heilige Land. Wohl aufgrund seiner religiösen Sozialisation fanden bei ihm reformatorische Ideen keine Resonanz. Erst unter seinem Sohn Philipp III. (1486–1539) konnte die evangelische Bewegung Eingang in den landauischen Grafschaftsteil finden. Die Initialzündung der Hinwendung zu lutherischen Ideen erfolgte – wie bei seinem Vetter in Wildungen – vermutlich auf dem Reichstag in Worms 1521. In zweiter Ehe war Philipp III. mit Anna, Tochter des Herzogs Johann II. von Kleve, verheiratet, die ebenfalls der lutherischen Lehre anhing. Obwohl sein Vater dem neuen Bekenntnis ablehnend gegenüberstand, verhinderte dieser anscheinend nicht dessen Aufnahme im Land. Bereits 1518 soll der Pfarrer in Nerdal Anhänger Luthers gewesen sein. Auch der gräfliche Lehrer und spätere Pfarrer von Mengeringhausen, Röttger Reinekerken, hatte starke Eindrücke aus Wittenberg mitgenommen. Möglicherweise war es aber noch dem Einfluss des Großvaters geschuldet, dass Philipps III. Sohn, Wolrad II. (1509–1578), seit 1521 ein Kanonikat an St. Gereon in Köln inne hatte und die dortige Stiftsschule besuchte. Diese Sozialisation führte dazu, dass Wolrad zunächst dem alten Glauben verhaftet blieb, nach eigener Aussage die Reformationsbemühungen seines Vaters mit Abscheu betrachtete und erst durch den Prediger Jost Syringus (1507–1542) kurz vor dem Tod seines Vaters Anhänger der neuen Lehre geworden war.
    Zusammen erließen die beiden Vettern Philipp III. und Philipp IV. bereits 1525 auf hessischen Einfluss hin eine Landordnung, durch die den Geistlichen der Grafschaft eingeschärft wurde, das Evangelium lauter und rein zu predigen und sich bei der Auslegung an der Expertenmeinung zu orientieren. Ihren Parochianen sollten sie „wahrhaftige evangelische Lehren“ vermitteln und „aufrührerische Lehren“ meiden, durch die das Volk zur Auflehnung gegen die Obrigkeit verleitet werden könnte. In dem letztgenannten Passus ist wahrscheinlich ein Reflex auf die Bauernkriege im Reich und vielleicht auch auf die städtischen Massenproteste seit 1523 in Westfalen zu erkennen. Eine zweite, zeitnah erlassene Verordnung zielte auf die Reform des Predigt- und Schulwesens im lutherischen Sinn, denn in ihr wird angesprochen, dass zur Verkündigung des „reinen Gotteswortes“ und der „göttlichen Wahrheit“ es an kompetenten Geistlichen fehle. Den Ratskollegien in den Städten wurde also empfohlen, verfallene Schulen wieder einzurichten, um eine gottesfürchtige Erziehung der Jugend zu gewährleisten.
    Ebenfalls 1525 ernannte Philipp IV. auf Rat Philipp von Hessens Johann Hefentreger oder Trygophorus, den späteren Reformator der Grafschaft, zum Prediger der Pfarrei Waldeck. Beide gräflichen Vettern nahmen 1526 in Begleitung des hessischen Landgrafen auch am Reichstag in Speyer teil.
    Erste agendarische Regelungen für das Wildunger Herrschaftsgebiet, die Johann Hefentreger – seit 1531 Prediger in Wildungen – ausarbeitete und die eine Darlegung der evangelische Lehre, Gebetstexte, Anweisungen zu Eheschließung, Taufe, Abendmahl, Absolution, Krankenkommunion und Krankentröstung, Sechswöchnerinnen-Reinigung, Begräbnis sowie Katechese enthielten, wurden 1532 erlassen. Sie blieben allerdings ungedruckt, weil der um Hilfestellung gefragte Philipp Melanchthon 1545 davon abriet. Allerdings kamen die lutherischen Pfarrer seither jährlich zu einer Synode zusammen. Kurz vor 1539 lassen sich auch Superintendenten nachweisen.

    Klosterpolitik
    Landesherrliche Maßnahmen, die auf die Einführung der Reformation zielten, waren auch die Schritte in der Klosterpolitik. Bereits 1526 zog Philipp III. von Waldeck-Landau im Einvernehmen mit dem Landgrafen von Hessen das Süsterhaus der Schwestern vom gemeinsamen Leben in Arolsen ein und verlegte – gegen den Einspruch des Vetters – seine Residenz dorthin. Der ursprüngliche Stiftungszweck des Instituts wurde in eine Hospitalgründung für acht Arme umgewandelt. Auch Philipp IV. wies den Komtur der Johanniterkommende in Niederwildungen an, der auch Patronatsherr der dortigen Pfarrkirche und der benachbarten Pfarren war, dass er und seine Brüder von der „gotteslästerlichen Messe“, dem Jahrgedächtnis und anderen „gottlosen Cäremonien“ Abstand nehmen und vielmehr das Wort Gottes und Evangelium lehren und verkünden sollten.
    Um die Klöster abzuschaffen und ihren Besitz einem anderen Zweck zuführen zu können, weil diese und die frommen Stiftungen nach lutherischer Lehre überflüssig geworden waren, wurde für sämtliche Einrichtungen ein Verbot zur Aufnahme neuer Konventsmitglieder erlassen, das den Mönchen und Nonnen ab 1527 den Austritt unter Wahrung ihrer Unterhaltsansprüche freistellte. Sie durften allerdings auch „wenn sie sich in gutem Regiment und christlichem Leben zu halten“ versprachen, ihr Klosterleben fortführen. Die Mehrzahl der Klosterinsassen schloss sich der Lehre Luthers an, blieb aber in der Einrichtung. Die Intention, die hinter dieser toleranten Politik stand, war die Idee, die Konvente durch Aufnahmestopp auf kurz oder lang aussterben zu lassen. Dieser Fall trat etwa 1566 beim Augustinerinnenkloster Windesheim ein. 1577 wurde der Besitz zur Ausstattung des Gymnasiums in Korbach verwendet. Das Kloster der Augustinerchorherren in Volkhardinghausen, das 1576 ausstarb, wurde in ein Armenhaus verwandelt. Ähnlich wurde auch mit anderen klösterlichen Einrichtungen verfahren, die einem anderen Zweck zugeführt wurden. Lediglich die Franziskaner-Observanten wurden nach einem heftigen Zusammenstoß mit den Predigern gezwungen, ihr Kloster zu verlassen. In dem Gebäude des aufgehobenen Klosters wurde 1579 ein Gymnasium eingerichtet.
    Einspruch gegen diese Klosterpolitik der Waldecker Grafen erhoben die adligen Landstände, denn sie verloren dadurch Ausbildungs- und Versorgungseinrichtungen für ihre Töchter. In diesem Zusammenhang wurde 1568 das Frauenstift Schaaken wieder hergestellt.
    Insgesamt scheinen reformatorische Maßnahmen im Waldecker Land recht umsichtig eingeführt worden zu sein. Von einem allgemeinen Verbot der Messe findet sich allerdings kein Hinweis. Auch scheint man weniger auf Drohungen als auf Überzeugung Wert gelegt zu haben. Als 1532 der Pfarrer von Waldeck bei der Visitation des Klosters Berich die Nonnen anwies, den „Götzendienst“ und das altgläubige „Affentheater“ im Konvent einzustellen, andernfalls er die Heiligenbilder beseitigen und die Zeremonien verbieten wolle, handelte er sich dadurch einen gräflichen Verweis ein.

  • Der Reformationsprozess nach 1545

    Nach dem Tod Philipps III. 1539 wurde Wolrad II. (1509–1578) dessen Nachfolger. Katholisch sozialisiert, war dieser erst kurze Zeit zuvor zur lutherischen Lehre gewechselt. Trotzdem oder gerade deshalb führte er unmittelbar nach Übernahme der Regierung eine Visitation durch. Auf Vorschlag Philipp von Hessens nahm er als Beisitzer der evangelischen Abordnung am Regensburger Religionsgespräch 1546 teil. Im Schmalkaldischen Krieg stand Wolrad auf Seiten Hessens, was ihm nach dessen für die evangelischen Fürsten ungünstigen Ausgang die Ungnade Kaiser Karls V. eintrug. Auf dem Reichstag 1548 stellte er sich seiner Bestrafung, die in einer erheblichen Geldbuße und dem Leisten der Abbitte bestand. Am 11. August 1548 wurde dem Grafen das Interim zugestellt, das er annahm, obwohl die Mehrheit der Pfarrer dieses ablehnte.
    Am 17. März 1556 erließen die Grafen Philipp IV. und Wolrad II. die Waldecker Kirchenordnung, die 1557 gedruckt wurde. In gleichem Jahr fand auch eine Generalsynode in Volkhardinghausen statt, auf der eine erneute Visitation beschlossen wurde, die zwischen 1556 und 1565 durchgeführt wurde.
    Insgesamt ist festzuhalten, dass im gesamten Reformationsprozess calvinistischen Strömungen kein Raum gegeben wurde. Selbst Georg Friedrich von Waldeck (1620–1692, Regent ab 1664), Urenkel von Wolrad II., der dem Reformiertentum anhing, vermied es, dieses Bekenntnis in seiner Grafschaft einzuführen. So blieb das Waldecker Land lutherisch.

Literatur
Viktor Schultze, Waldeckische Reformationsgeschichte, Leipzig 1903.

Alois Schröer, Die Reformation in Westfalen. Der Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 1, Münster 1979, S. 108 – 134.

Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 162.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/gftwaldeck/index.html