Abtei Corvey
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Abtei Corvey

Reformierender Landesherr: /
Reformatoren: /
Jahr der Reformation: /
Kirchenordnung: /

Den Reichsständen Westfalens gehörten auch mehrere Fürstäbtissinnen und Fürstäbte an, die ähnlich wie Bischöfe als Landesherr über ein kleines Territorium regierten – so auch der Abt von Corvey, der über ein kleines Gebiet einschließlich der Stadt Höxter bestimmte. Da der Corveyer Konvent an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert die Bursfelder Reform angenommen hatte, fanden lutherische Ideen kaum Eingang in das Kloster. Auch für das Territorium, wenn man von den Reformationsgeschehnissen in der Stadt Höxter absieht, die unter den Stadtreformationen beschreiben werden, findet sich lediglich ein dokumentierter Fall, der hier näher dargestellt werden soll. An ihm zeigt sich, dass die Herrschaftsrechte des Fürstabtes über die zu seinem Territorium gehörenden Orte nur schwach ausgeprägt waren. Hinzu kam, dass im Corveyer Land in kirchlicher Hinsicht der Bischof von Paderborn zuständig war. Der Einfluss des Abtes war also gering, so dass sich in Hinsicht auf die Reformation die Interessen des lokalen Adels durchsetzen konnten.
Im Kirchspiel Bruchhausen, gut 12 km südlich von Höxter gelegen, wohnten auf dem gleichnamigen Adelssitz die Herren von Kanne, die auch das Patronat über die Dorfkirche besaßen. In den 1540er Jahren wandte sich Jost von Kanne der Reformation zu. Um 1600 scheint dann nicht nur auf der Hauskapelle, sondern auch in der Pfarrkirche des Dorfes der lutherische Gottesdienst praktiziert worden zu sein. Der Pfarrer Heinrich Wedemeyer galt als lutherisch.

Eigene Kirchenordnung der Clara von Canstein
Ein gutes halbes Jahrhundert hatte sich also die Reformation in Bruchhausen recht ungestört entfalten können. Dann aber führte der Paderborner Fürstbischof Dietrich von Fürstenberg 1602 eine katholische Agende ein, durch die er seinen katholischen Reformwillen kundtat (Agenda Ecclesiae Paderbornensis). Daraufhin erließ Clara von Canstein, die Witwe Dietrichs II. von Kanne († 1599) eine eigene Kirchenordnung. Diese als Agende bezeichnete Kirchenordnung wurde 1603 in Lemgo gedruckt und regelte speziell für die Pfarrei Bruchhausen den Gottesdienst und lehnte sich an hessische, sächsische und Braunschweig-Lüneburger Vorbilder an. In der Ordnung verwies die Adelige ganz im Sinne lutherischer Obrigkeitstheologie auf das ihr von Gott auferlegte Amt, die Lehre rein und unverfälscht zu erhalten und dem Volk nahezubringen. Sie habe tüchtige Prediger zu bestellen und christliche Zucht zu erhalten. Sie selbst sei solange „Obrigkeit“ in Kirchendingen, wie ihre Söhne noch unmündig seien. Vom Bischof und vom Abt ist keine Rede. Clara selbst beanspruchte, dass nach dieser Ordnung die Sakramente gespendet, der Gottesdienst zelebriert und die Lebenspassagen begleitet wurden, und zwar von den Pfarrern, die sie einsetzte. Noch 1627 ist von einem lutherischen Dorfpfarrer namens Frey die Rede, der vom Fürstbischof der Stelle verwiesen und durch einen katholischen Pfarrer ersetzt wurde. 1635 bestellte die Familie von Kanne erneut einen lutherischen Kandidaten; auch in der Folgezeit konnte der Corveyer Fürstabt nichts ausrichten. Erst mit der Konversion Friedrich Mordian von Kannes 1656 änderte sich dieser Zustand.

Kein Einzelfall
Auch andere Adelsfamilien im Corveyer Land wandten sich der Reformation zu, um damit auch ein Zeichen gegenüber dem Fürstabt zu setzen. 1566 vereinbarten die evangelischen Herren der Corveyer Stiftsdörfer sowie der Stadt Höxter, den Corveyer Abt als Landesherrn nur zu akzeptieren, wenn er ihre Rechte, zu denen auch die öffentliche Ausübung des lutherischen Bekenntnisses gehörte, anerkannte. Gegen die Paderborner Agenda des Fürstbischofs Anfang des 17. Jahrhunderts regte sich nicht nur in Bruchhausen, sondern auch in Amelunxen, Körbecke und Rheder („Paderborner Agendenstreit“) Widerstand.

Literatur
Alois Schröer, Die Reformation in Westfalen. Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 2, Münster 1983, S. 238–255.

Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 21: Nordrhein-Westfalen I, bearb. v. Sabine Arend, Tübingen 2015, S. 229–277.

Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 230.

URL Zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/abtcorvey/index.html