Anträge für externe Schulen, Veranstalter und Vereine


Antrag für Sportanlagen

Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung von Sportanlagen beantragen. Die zweite Seite des Antrags ist für externe Schulen, Veranstalter und Vereine sowohl bei Beantragung als auch bei Nichtbeantragung von Zusatzleistungen mit in der Sportbereichsverwaltung abzugeben.

Dieser Antrag gilt nicht für die Beantragung der Leichtathletikhalle und des Kraftraums (Horstmarer Landweg 45); hier sind die beiden separaten, unten stehenden Anträge zu verwenden!

Antrag für die Leichtathletikhalle (Horstmarer Landweg 45)

Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung der Leichtathletikhalle (Horstmarer Landweg 45) beantragen.

Antrag für den Kraftraum (Horstmarer Landweg 45)

Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung des Kraftraumes (Horstmarer Landweg 45) beantragen.

Anträge für Angehörige des Instituts für Sportwissenschaft


Antrag für Seminarräume und Sportanlagen

Mit diesem Antrag können Mitarbeiter/-innen des Instituts für Sportwissenschaft Seminarräume und Sportanlagen beantragen. Dieser Antrag gilt intern auch für die Leichtathletikhalle und den Kraftraum (Horstmarer Landweg 45).
Sollten weitere Zusatzleistungen (Übernachtung, Getränkeausschank, Grill) für eine Veranstaltung zu organisieren sein, so ist der Antrag für externe Schulen, Veranstalter und Vereine (s. o.) zu verwenden. Studierende sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht berechtigt, Seminarräume und Sportanlagen zu beantragen.

Antrag für Beschaffungen

Mit diesem Antrag können Mitarbeiter/-innen des Instituts für Sportwissenschaft Ersatz-, Aufstockungs- oder Neuanschaffungen beantragen.

Anmeldung Gastwohnung

Mit diesem Antrag kann die Nutzung der Gastwohnung angemeldet werden. Die Gastwohnung wird durch Frau Friederike Rosenfeld vermietet. Bitte nehmen Sie unbedingt zuerst Kontakt mit ihr unter sportrike@uni-muenster.de auf und weisen Sie dabei eine Berechtigung zur Anmietung der Gastwohnung (z. B. eine Bestätigung von Herrn Prof. Dr. Wagner) vor. Bitte beachten Sie die Hausordnung für die Gästewohnung.


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