Erziehungswissenschaftliches Begleitstudium im Rahmen des Bachelor KJ

Informationen zum Erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium

Im Rahmen des Studienganges Bachelor KJ (beide Schwerpunkte) müssen im Fach Erziehungswissenschaft insgesamt 35 Leistungspunkte (mit Bachelorarbeit 40 LP) in zwei Grundlagenmodulen plus zwei Vertiefungsmodulen und (wenn die Bachelorarbeit nicht in Erziehungswissenschaft geschrieben wird) einem Basismodul erworben werden.
In den zwei Vertiefungsmodulen bzw. ggf. im Basismodul sind insgesamt 8 SWS in den Fächern Psychologie und Soziologie zu studieren, wobei 4 SWS auf das Fach Psychologie und 4 SWS auf das Fach Soziologie entfallen.
Veranstaltungen im Fach Soziologie können in den Wahlpflichtmodulen „KiJu.2 Institution und Profession“ oder „KiJu.4 Gesellschaft und Kultur“ absolviert werden und können sowohl für das Basis- als auch für das Vertiefungsmodul belegt werden.

Leistungspunkte

Vergabe von Leistungspunkten
Leistungspunkte können nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen erworben werden. Im Erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium können Sie ausschließlich Studienleistungen im Umfang von 2 Leistungspunkten und Prüfungsleistungen im Umfang von 3 Leistungspunkten erbringen. Es ist nicht möglich, nur einen Leistungspunkt für die regelmäßige Teilnahme oder mehr als drei Leistungpunkte in einer Lehrveranstaltung zu erwerben!

Studienleistungen (2 LP):
Studienleistungen sind nicht prüfungsrelevant und müssen daher nicht benotet werden. Eine etwaige Notenvergabe dient nur Ihrer eigenen Orientierung und wird nicht bei der Modulnote berüchsichtigt. Die Anforderungen sind die regelmäßige und aktive Teilnahme. Die aktive Teilnahme erbringen Sie beispielsweise durch regelmäßige Protokolle, einen Bericht, Kurzvortrag, Test, Literaturrecherche oder adäquate Leistungen.

Prüfungsleistungen (3LP):
Prüfungsleistungen (bzw. "prüfungsrelevante Studienleistungen") fließen in Ihre Modulnote ein und damit in Ihre Bachelorprüfung. Neben der regelmäßigen Teilnahme erbringen Sie eine Leistung in Form eines Referates mit Ausarbeitung, einer schriftlichen Präsentation, einer zweistündigen Klausur, einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten oder einer Hausarbeit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Fächerspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang mit Ausrichtung auf fachübergreifende Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen für das Fach Erziehungswissenschaft.

Verbuchung der Leistungen
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen am Institut für Soziologie erfolgt verbindlich über LSF.
Der Eintrag Ihrer Leistungspunkte und gegebenfalls Noten in QISPOS wird zur Zeit nur auf Modulebene durchgeführt und nicht von den einzelnen Lehrenden der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen. Dies bedeutet, dass die Eintragung erst statt findet, wenn Sie ein Modul erfolgreich abgeschlossen haben und alle Ihre Leistungen auf Ihrem Modulschein eingetragen und unterschrieben sind. Den vollständigen Modulbogen reichen Sie bitte bei Hernn Wiggerink am Institut für Erziehungswissenschaft ein, der die Einträge prüft und an das Prüfungsamt I weiterleitet. Nach aktuellen Informationen zu diesem Verfahren erkundigen Sie sich bitte auf den Internet-Seiten des Institutes für Erziehungswissenschaft.

Modulabschlussprüfung

Die Modulabschlussprüfung als Teil der Äquivalenz des Masters of Education GHRGe zum Staatsexamen kann ausschließlich im zweiten Vertiefungsmodul als Kombinierte Teilleistung am Ende der Bachelorphase (frühestens ab dem 3. Semester) absolviert werden. Diese umfasst die folgenden Prüfungsleistungen:

  • eine zweistündige Klausur (mit 3 LP) und
  • eine schriftliche Präsentation (mit 3 LP).

Eine dieser Prüfungsleistungen ist im Nebenfach Psychologie bzw. Soziologie zu erbringen, die andere im Fach Erziehungswissenschaft.
Voraussetzung für das Erbringen dieser prüfungsrelevanten Studienleistungen im zweiten Vertiefungsmodul ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Vertiefungsmoduls.

Die Kombinierte Teilleistung erbringen Sie im Rahmen der Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen. Eine gesonderte Anmeldung in QISPOS oder beim Prüfungsamt I ist derzeit nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Modulabschlussprüfung, dass nicht alle Lehrenden auch dafür prüfungsberechtigt sind. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig, ob der/die Lehrende der Vorlesung/ des Seminars, in dem Sie eine staatsexamensäquivalente Prüfung absolvieren wollen, auch tatsächlich die entsprechende Prüfungsberechtigung hat!
Wenn Sie Ihre Modulabschlussprüfung in Form der Kombinierten Teilleistung erfolgreich abgeschlossen haben, wird Ihnen vom Institut für Erziehungswissenschaft unter Vorlage Ihres Modulscheins ein "Nachweis der staatsexamensäquivalenten Modulabschlussprüfung" für Ihre Studienunterlagen ausgestellt.