Wahlprüfungsausschuss

Wahlprüfung nennt man das Verfahren, in dem die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit einer Wahl überprüft wird. Eine Wahlanfechtung ist schriftlich bei der/dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses einzulegen und zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Senat auf Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses.

Amtszeit: 01.04.2023 - 31.03.2025 (Studierende 01.04.2024 - 31.03.2025)

Vorsitz: Prof. Dr. Joachim Englisch

Ordentliche Mitglieder

Hochschullehrer_innen

Akademische Mitarbeiter_innen:

Studierende:

Noah Preis (FB 04)

Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung:

Sitzverteilung:   1 : 1 : 1 : 1

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Stellvertretende Mitglieder

Hochschullehrer_innen

Akademische Mitarbeiter_innen:

Studierende:

Jannis Bünger (FB 14)

Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung:

Franziska Heitmann (FB 12)

 

Kontakt zum Wahlprüfungsausschuss

Bitte senden Sie E-Mails, Anfragen oder Anträge,  die Angelegenheiten des Wahlprüfungsausschusses betreffen,  an die Abteilung Gremienbetreuung, Akademische Angelegenheiten, Wahlamt (Abt. 1.1):

Koordination/Ansprechpartnerin in der Verwaltung

Eva Krimphove, Abt. 1.1
Tel: 83-22080
Schlossplatz 2, 48149 Münster

Sitzungstermine

Der Wahlprüfungsausschuss wird nur dann einberufen, wenn im Rahmen der Wahlen zum Senat- bzw. zu den Fachbereichsräten ein Fall der Wahlanfechtung gem. jeweils § 27 der Wahlordnung für den Senat bzw. für die Fachbereichsräte vorliegt und von diesem Ausschuss geprüft werden muss.