Wahlprüfungsausschuss
Mit der Wahrnehmung der Hochschulangelegenheiten sind an der Universität eine Reihe von zentralen und dezentralen Organen befasst.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, Einsprüche gegen zentral durchgeführte Wahlen zu prüfen und dem Senat eine Entscheidung über den Einspruch zu empfehlen. Einsprüche sind innerhalb von zehn Tagen zulässig. Sie gelten als begründet, wenn wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Sitze, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind oder Organe der Universität oder einzelner Mitgliedergruppen eine Wahlempfehlung für eine bestimmte Liste ausgesprochen haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte.
| Vorsitz: | N. N. | |
| Ordentliche Mitglieder: | Amtszeit: | |
| HochschullehrerInnen: | 01.04.2013 - 31.03.2015 | |
| Akademische MitarbeiterInnen: | Dr. Christian Fischer | |
| Studierende: | Sebastian Illigens (FB 06) | 01.04.2013 - 31.03.2014 |
| Weitere MitarbeiterInnen: | 01.04.2013 - 31.03.2015 | |
| Stellvertretende Mitglieder: | Amtszeit: | |
| HochschullehrerInnen: | Prof. Dr. Thomas Gutmann | 01.04.2013 - 31.03.2015 |
| Akademische MitarbeiterInnen: | PD Dr. Ingo Hahn | |
| Studierende: | Deniz Karaipek | 01.04.2013 - 31.03.2014 |
| Weitere MitarbeiterInnen: | 01.04.2013 - 31.03.2015 | |
Sitzverteilung: 2 : 1 : 1 : 1




