Vertrauensperson
Prof. Dr. Reinhard Hoeps

Am Braaken 24
48161 Münster

+49 2533 589309

hoeps@uni-muenster.de

 

  • Regeln

    Regeln

    Die Regeln für eine gute wissenschaftliche Praxis richten sich verbindlich an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Münster. Diese beinhalteten:

    • "lege artis" (nach den Regeln der Kunst) zu arbeiten
    • korrekte Angaben zu machen
    • geistiges Eigentum zu schützen
    • andere Wissenschaftler in ihrer Forschungstätigkeit nicht zu beeinträchtigen

    Eine vollständige Auflistung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Münster finden Sie im Ehrenkodex.

    Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (vom 10. Juli 2023)

     

  • Die Vertrauenspersonen

    Das Rektorat der Universität Münster bestellt nach Rücksprache mit dem Senat eine erfahrene Wissenschaftlerin oder einen erfahrenen Wissenschaftler als unabhängige Vertrauensperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beratend tätig werden die Vertrauenspersonen unter strikter Vertraulichkeit:

    • für alle Mitglieder der Universität Münster in einem Konfliktfall.
    • bei allen Fragen zu einer guten wissenschaftlichen Praxis.
    • bei Verdachtsmomenten eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
    • für Wissenschaftler, welche dem Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sind.

     

  • Allgemeines

    "Der hohe Leistungsstand des Wissenschaftssystems macht täglich erfahrbar, dass die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis erfolgreich angewendet werden. Gravierende Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit sind seltene Ereignisse. Jeder Fall, der vorkommt, ist aber ein Fall zu viel; denn nicht nur widerspricht Unredlichkeit - anders als der Irrtum - fundamental den Grundsätzen und dem Wesen wissenschaftlicher Arbeit; sie ist auch für die Wissenschaft selbst eine große Gefahr. Sie kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft ebenso untergraben wie das Vertrauen der Wissenschaftler untereinander zerstören, ohne das erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit nicht möglich ist."

    (von der DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft", 1998)

    Wissenschaftliche Arbeit beruht auf allgemein gültigen Prinzipien. Allen voran ist die Ehrlichkeit gegenüber anderen und sich selbst zu nennen. Sie ist Grundlage guter wissenschaftlicher Praxis. Sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln, gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen und ist Bestandteil der Selbstverpflichtung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Münster.

  • Untersuchungskommission

    Zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzt das Rektorat eine Untersuchungskommission ein. Die Mitglieder sind Professorinnen und Professoren, die Mitglieder oder Angehörige der Universität Münster sind. Derzeit besteht die Kommission aus folgenden Mitgliedern:

    Ordentliche Mitglieder

    1. Prof. Dr. Andreas Hensel, Fachbereich Chemie und Pharmazie
    2. Prof. Dr. Volker Gehrau, Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften
    3. Prof. Dr. Claudia Rössig, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Pädiatrische Hämatologie und Onkologie
    4. Prof. Dr. Michaela Hailbronner, Rechtswissenschaftliche Fakultät

    Stellvertretende Mitglieder:

    1. Prof. Dr. Xiaoyi Jiang, Fachbereiche Mathematik und Informatik
    2. Prof. Dr. Judith Könermann, Katholisch-Theologische Fakultät
    3. Prof. Dr. Susanne Fetzner, Fachbereich Biologie

    Die Untersuchungskommission handelt erst, wenn ein konreter Verdacht vorliegt. In diesem Fall klärt sie den Fall anhand der Ordnung auf und gibt Handlungsempfehlungen und Vorschläge für Sanktionen an das Rektorat. Im Gegensatz zu den Vertrauenspersonen wird die Kommission nicht als Vermittler oder Berater tätig.

    Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Universität