Klinische Forschergruppen


Mit der Einrichtung Klinischer Forschergruppen sollen Forschungsverbünde in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementierung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit ihrem Projekt unter anderem eine Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung an der Hochschule/medizinischen Fakultät, eine Stärkung von forschungsorientierten Strukturen in den Kliniken sowie die Intensivierung der Kooperation zwischen Grundlagenwissenschaftlern und Kliniken anstreben.
Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel sechs Jahre, kann aber in Ausnahme-fällen auf acht Jahre verlängert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Frist (Projektskizzen): Jährlich 1. Juni


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Quelle: DFG                                                                                                   LV




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