integrierte Graduiertenkollegs im Programm Sonderforschungsbereiche


Die Einrichtung eines integrierten Graduiertenkollegs in einem Sonderforschungsbereich soll zum Regelfall werden, sofern am Ort nicht strukturierte Doktorandenprogramme etabliert sind, in welche die Doktorandinnen und Doktoranden des Sonderforschungsbereichs eingebunden sind und auf welche verwiesen werden kann. Sonderforschungsbereiche können auch weiterhin bewilligt werden, wenn sie kein integriertes Graduiertenkolleg beantragt haben oder dieses nicht zur Förderung empfohlen wird. An einem integrierten Graduiertenkolleg, dessen Laufzeit und Förderung an die Förderphasen des Sonderforschungsbereichs gekoppelt ist, können die in den jeweiligen Teilprojekten tätigen Doktoranden teilnehmen, unabhängig von der Quelle der Finanzierung.

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Quelle: DFG 



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