MIWF: "Freiraum für Forschung"
Das Wissenschaftsministerium stellt der Forschung in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ab 2012 eine Summe von über einer Million Euro jährlich zur Verfügung. Das Land bietet zukünftig die Möglichkeit einer einsemestrigen Freistellung von der Lehre. So wird Professorinnen und Professoren Zeit gegeben, Projektanträge schreiben zu können. In begründeten Ausnahmefällen kann die Freistellung auch zwei Semester betragen. Dafür gibt das Land einen Zuschuss zu den Kosten für eine Vertretung in der Wertigkeit einer W3-Professur. Das entspricht einem Betrag bis zu 42.000 Euro pro Semester. Die Hochschule soll der Antrag erstellenden Professorin bzw. dem Professor für die Zeit der Freistellung eine halbe wissenschaftliche Mitarbeiterstelle zur Verfügung stellen. Gefördert werden Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften mit Ausnahme der Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten in Trägerschaft des Landes. Jede Universität kann maximal zwei Anträge pro Jahr zur Förderung vorschlagen. Frist: 15. Mai 2013.
Die Einreichung der Anträge erfolgt über die Hochschule. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Antragstellung im Vorfeld an Dez. 6.1 – SAFIR, Frau Dr. Christine D. Schmidt, Hüfferstr. 27, Tel. 83-21468.
Bitte richten Sie Ihre Vorschläge auf dem Dienstweg an das Rektorat über Dez. 6.1 – SAFIR, Frau Dr. Christine D. Schmidt, Hüfferstr. 27.
Die interne Frist für die Einreichung der Vorschläge ist Freitag, der 19. April.
Zur Ausschreibung
Quelle: MIWF CS
