Förderprogramm Eurostars


Durch die Fördermaßnahme des BMBF sollen KMU mit Eurostars motiviert werden, Forschung und Entwicklung gemeinsam mit anderen Partnern in grenzüberschreitenden europäischen Kooperationsprojekten zu betreiben. Dabei sollen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Eurostars folgt dem Prinzip von EUREKA; das bedeutet u.a., dass es keine thematischen Vorgaben gibt, Bottom-up-Prinzip. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende/Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Im begrenzten Umfang können Hochschulen gefördert werden; u.a sind Hochschulen antragsberechtigt sofern sie mit mindestens einem forschungstreibenden KMU in einem Eurostars-Projekt kooperieren. An einem Eurostars-Projekt müssen sich Teilnehmer aus mindestens zwei an Eurostars teilnehmenden Ländern beteiligen. Das Antragsverfahren ist zweistufig.


Anträge: Jederzeit



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Quelle BMBF                                                                                        CS



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