BMBF: Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)
Im Zentrum der Fördermaßnahme steht die Durchführung von bedarfsorientierten, modellhaften Verbundvorhaben zur Entwicklung und Umsetzung speziell an die Partnerländer angepasster Umweltentlastender Technologien einschließlich der Entwicklung von Prototypen oder pilothaften Anwendungen. Auch können Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Einbringung neuer technischer Ausrüstungen in bestehende Anlagen gefördert werden, nicht jedoch hiermit verbundene Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung oder der Anpassung integrierter Umwelttechnologien. Die Betrachtung nachgeschalteter, so genannter "End-of-Pipe-Technologien" wird nicht ausgeschlossen, soweit diese eine effektive Lösung darstellen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieser Fördermaßnahme sind: Technologie bzw. Dienstleistungsinnovationen für nachhaltige Entwicklungen in den Bereichen:
- Klimaschutz
- Ressourcennutzung
- Landmanagement
- Wassermanagement
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- die Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
- eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette (Vorstufe, Hersteller oder Anwender je nach Ausrichtung des Projektes)
- die Einbeziehung mindestens einer, möglichst aber mehrerer wesentlicher Einrichtungen (bevorzugt Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) im Partnerland mit eigenständigen Forschungs- und Entwicklungsbeiträgen
- im Sinne des transdisziplinären Ansatzes ist die aktive Einbeziehung von weiteren Eirichtungen aus dem Partnerland ("Stakeholder") auch ohne eigenständigen Forschungsbeitrag, z.B. Behörden, wichtig.
- Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden.
Die Verbundvorhaben sollen zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, die vorgeschalteten Definitionsprojekte eine Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten.
Das Antragsverfahren für FuE-Verbundvorhaben ist zweistufig, für Definitionsprojekte gibt es nur eine Verfahrensstufe.
Frist (FuE-Verbundvorhaben: Projektskizzen): 31. August 2013
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Quelle: BMBF EL
