Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die mit diesem Programm geförderten Maßnahmen sollen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und ihn mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzuwandeln. Dabei sollen sie über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen, für die Umsetzung der Strategie neue Impulse setzen und Multiplikatorwirkung entfalten. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Gefördert werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
- Sicherung von Ökosystemdienstleistungen
- Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung
Die Vorhaben müssen grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, die Durchführung sachlich gebotener Maßnahmen im Ausland ist jedoch möglich. Vorhaben, die in eine lokale oder regionale Strategie eingebunden sind oder zur Entwicklung einer solchen beitragen, werden bevorzugt befördert.
Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach Bewilligung abgeschlossen sein, die Evaluation kann die Dauer jedoch überschreiten. Für das nicht befristete Förderprogramm sind im Bundeshaushalt 2011 jährlich 15 Mio. Euro veranschlagt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Anträge: Jederzeit
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Quelle: BfN LV
