Initiierung und Intensivierung bilateraler Kooperationen
Die DFG bietet ein flexibles und modulares Förderinstrument an, mit dem sie den Auf- und Ausbau bilateraler Kooperationen unterstützen will.
Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnerinnen oder Partnern aufbauen oder stärken möchten, können für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gefördert werden. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich. Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Anträge: Jederzeit.
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Quelle: DFG
