Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von DFG-Projektstellen für Promovierende
Der Hauptausschuss der DFG hat den fachlichen Beratungsgremien die Möglichkeit eröffnet, zukünftig in allen Fächern für Promovierende Personalmittel von mehr als 50 % einer Stelle vorzuschlagen, soweit es die nationale und internationale Wettbewerbssituation erfordert. Diese Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 1. August 2009 bei der DFG eingehen. Darüber hinaus besteht für Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger von Neuanträgen aufgrund der geänderten Umstände die Möglichkeit, einen Zusatzantrag bei der DFG einzureichen, wenn sie noch keinen ersten Mittelabruf getätigt haben. Für Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs tritt die Neuregelung mit den Einrichtungs- und Fortsetzungsanträgen in Kraft, die im Jahr 2010 entschieden werden. Laufende Projekte dieser Verfahren erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der ihnen bewilligten Mittel und auf der Basis der von den Fachkollegien beschlossenen Leitlinien von der Flexibilisierung Gebrauch zu machen.
Frist: jederzeit
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Quelle: DFG
