Förderung wissenschaftlicher Zeitschriften


Die DFG gewährt bei erfolgreicher Begutachtung Starthilfe bei der Gründung neuer Zeitschriften, Expansionshilfe für schon bestehende und Hilfe beim Übergang vom Druck zur elektronischen Publikation. Die Förderung ist auf maximal acht Jahre befristet. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für von ihnen herausgegebene Zeitschriften, die sich nicht selbst tragen können. Beantragt werden können Mittel in Form von Pauschalen für technische und redaktionelle Arbeiten.

Merkblatt "Wissenschaftliche Zeitschriften" hier

Fristen: Jährlich 01. Januar und 01. Juli

 


Quelle: DFG
 



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