Alternativen zu Tierversuchen
Der deutsche wie auch der europäische Gesetzgebung ziehen alternative, nicht an Tieren durchgeführte Testmethoden ausdrücklich dem Tierversuch vor und sehen es als oberste Prämisse an, Schmerzen, Leiden oder Schäden an den Versuchstieren möglichst gering zu halten.
Das deutsche Tierschutzgesetz lässt Tierversuche nur dann zu, wenn sie "unerlässlich" sind. Forscher sind verpflichtet, vor jedem Versuchsvorhaben zu prüfen und im Rahmen der Genehmigungsbeantragung darzulegen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann (§ 7 Abs. 2 TierschG). Das sogenannte 3R-Konzept (Replacement, Reduction, Refinement) liegt sowohl dem deutschen Tierschutzgesetz als auch der von der EU erlassenen Tierschutzrichtlinie (210/63/EU) zugrunde.
Aus diesem Grunde wurden viele finanzielle Fördermöglichkeiten (Preise, Projektförderung, Stipendien) für Wissenschaftler geschaffen, die nach Alternativmethoden für Tierversuche forschen. Die hierzu von einer großen Breite von Förderern bereitgestellten Mittel bleiben mangels Bekanntheit oftmals ungenutzt.
In "Alternativen zu Tierversuchen" können Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen und daher einen Antrag auf Genehmigung nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes stellen wollen, in ausgewählten Datenbanken/Informationsdiensten geeignete Alternativen zu diesen Tierversuchen finden. Zudem können Sie bereits erfasste Daten aus Tierversuchen nutzen und sich über finanzielle Förderungen informieren.
"Über den Tierschutzaspekt hinaus sind die neuen Versuchssysteme teilweise kostengünstiger, schneller, empfindlicher und leistungsfähiger als Tierversuche." (Quelle: BMBF 2001: "Hightech statt Tiere")
"Alternativen zu Tierversuchen" wurde redaktionell entwickelt und aktualisiert von SAFIR.
Beauftragter für Biologische Sicherheit und Tierschutz an der WWU ist Herr PD Dr. Joachim Kremerskothen, mit dem eine gute Zusammenarbeit erfolgt.
JN
