Alternativen zu Tierversuchen

In "Alternativen zu Tierversuchen" können Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen und daher einen Antrag auf Genehmigung nach §8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes stellen wollen, in ausgewählten Datenbanken/Informationsdiensten geeignete Alternativen zu diesen Tierversuchen finden. Zudem können Sie bereits erfasste Daten aus Tierversuchen nutzen und sich über finanzielle Förderungen informieren.

Die deutsche und europäische Gesetzgebung zieht alternative, nicht an Tieren durchgeführte Testmethoden ausdrücklich dem Tierversuch vor. "Alternativmethode" basiert auf dem sogenannten 3R-Konzept  (Russel und Burch 1959).

"Über den Tierschutzaspekt hinaus sind die neuen Versuchssysteme teilweise kostengünstiger, schneller, empfindlicher und leistungsfähiger als Tierversuche." (Quelle: BMBF)


"Alternativen zu Tierversuchen" wurde redaktionell entwickelt von Katja Bekisch und Corinna Kochs (SAFIR).

Beauftragter für Biologische Sicherheit und Tierschutz an der WWU ist Herr PD Dr. Joachim Kremerskothen, mit dem eine gute Zusammenarbeit erfolgt.

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