DFG: Startförderung - Maßnahmenpaket für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Mit dieser Fördermaßnahme engagiert sich die DFG für die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Durch die sogenannte "Startförderung" möchte sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besonders in den Übergangsphasen zwischen einzelnen Karrierestufen zu selbstständigen Forschungsanträgen ermutigen und durch geeignete Maßnahmen ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Antragstellung ausbauen.
Die vier Maßnahmen des Pakets (DFG-Erstantrag, DFG-Karrieretage, Nachwuchsakademien und pauschale Mittel für die Anschubförderung in den Koordinierten Programmen) werden im Laufe des Jahres 2009 umgesetzt. Zum 15. Juni wird zunächst der DFG-Erstantrag eingeführt, der den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht, ihren Antrag auf Projektförderung als DFG-Erstantrag zu kennzeichnen, bei dessen Begutachtung projektspezifische Publikationen nicht zwingend erforderlich sind. Ihr Potenzial und die Qualität des vorgeschlagenen Projektes werden hingegen stärker gewichtet.
Angesprochen sind Personen in der Qualifizierungsphase sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer zum Beispiel nach Industrie- oder Familienphasen. Auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland sollen für eine Karriere in Deutschland (zurück)gewonnen werden. DFG-Erstantragstellerinnen oder -antragsteller ist i.d.R., wer zum ersten Mal einen Antrag auf Sachbeihilfe für ein Forschungsprojekt stellt. Unberücksichtigt bleiben vorherige Anträge auf Publikations- und Reisemittel sowie zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Netzwerks. Bei Gemeinschaftsanträgen mit weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei denen Antragstellende sich als Erstantragstellende bezeichnen, müssen die jeweiligen Projektanteile im Antrag deutlich getrennt von einander erkennbar sein. Ein Antrag im Rahmen des Emmy Noether-Programms oder auf Sachbeihilfe im Rahmen eines Heisenberg-Stipendiums gilt nicht als DFG-Erstantrag. Wer bereits als Mitantragstellerin oder -antragsteller einen Sachbeihilfeantrag eingereicht hat, eine Nachwuchsgruppe oder ein Teilprojekt in einem Sonderforschungsbereich oder einer Forschergruppe geleitet hat oder leitet, gilt ebenfalls nicht mehr als DFG-Erstantragstellerin oder -antragsteller.
Im Antrag müssen Antragstellende ihr Potenzial zur Durchführung des beantragten Projekts ausführlich darlegen. Dazu sind die bisherige wissenschaftliche Karriere und die bereits erzielten Forschungsleistungen entsprechend darzustellen. In der Regel sollten Arbeiten auf dem früheren Arbeitsgebiet publiziert sein, soweit das in dem Fachgebiet üblich ist. Die bisher erbrachten Vorarbeiten und Publikationen müssen nicht zwingend projektspezifisch sein.
Anträge mit der Kennzeichnung "DFG-Erstantrag" können ab sofort gestellt werden.
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Quelle: DFG
