Promotionsförderung


Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) fördert deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können und zur Promotion zugelassen sind. Promovierende können von der sdw nur gefördert werden, wenn sie mindestens zwei Drittel ihrer Promotionsförderzeit aktiv in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen (London, Paris, Schweiz) mitarbeiten, regelmäßig die Gruppentreffen besuchen und an dem in Deutschland stattfindenden Veranstaltungsprogramm der sdw teilnehmen. Eine Förderung ist u.a. nicht möglich, wenn der/die Promovierende für denselben Zweck bereits eine andere Förderung erhält.

Frist: Jährlich 15. Januar und 15. August

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Quelle: sdw                                                                                      SAFIR: CS



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