Aktuelles

Geschäftsstelle Forschungsprojekte Studierender

Die Geschäftsstelle Forschungsprojekte Studierender ist innerhalb des Dezernat 6, Forschungsangelegenheiten, zur Abt.6.6 Forschungsbeirat umgezogen!

Förderung von Forschungsprojekten Studierender


Bitte beachten Sie unbedingt die Richtlinie vom 28.07.2011

Das Rektorat vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Dieses geschieht auf der Grundlage einer Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF). Eine Förderung bis zu einem Betrag von 5.000 Euro ist möglich. Die Laufzeit der Projekte darf 12 Monate nicht übersteigen.


Förderungsfähige Vorhaben sind:

  • Forschungsprojekte in allen Bereichen der Universität, die von Studierenden
    initiiert und durchgeführt werden.
  • Projekte, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen und/oder
    Kollaborationen im nationalen und internationalen Bereich anzustoßen und/oder
    aufzubauen.
  • Die Organisation von Seminaren oder Tagungen zu wissenschaftlichen oder kulturellen Themen, so sie von Studierenden als eigenständige Projekte organisiert werden.



Die Projekte müssen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein. Außerdem sollten sie ein hohes allgemeines Interesse und eine entsprechende Sichtbarkeit besitzen. Sie dürfen nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und müssen abgrenzbar von Promotionsvorhaben sowie berufs- oder studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen als solchen sein.

Nicht förderungsfähig sind institutionelle Etatlücken und von anderen Förderinstitutionen abgelehnte Projekte/Teilprojekte.

Antragsberechtigt ist, wer an der WWU Münster zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie bei Projektbeginn als Studierende/Studierender eingeschrieben ist, das Studium bei Beginn des Projekts noch nicht mit einer Promotion abgeschlossen hat und i. d. R. das 28. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollendet hat. Ein Antrag auf Förderung kann auch von einer Gruppe von Studierenden gestellt werden, wenn alle Einzelpersonen antragsberechtigt sind.

Lassen Sie sich bitte möglichst schon vor Antragstellung persönlich von uns beraten! Da die meisten Anträge einer Überarbeitung bedürfen, um den Kriterien für eine Förderung zu entsprechen, muss uns – der Geschäftsstelle Forschungsprojekte Studierender – Ihre erste Antragsfassung (in Papierform sowie digital, inklusive aller Anlagen und Unterschriften) mindestens zwei Monate vor der nächsten RKF-Sitzung vorliegen. Wir können Ihnen auf dieser Grundlage Optimierungshinweise geben. Ihr endgültiger Antrag muss mindestens einen Monat vor der nächsten Sitzung der RKF bei uns eingehen, um in eben dieser behandelt werden zu können. Ihr Vorhaben darf frühestens einen Monat nach der RKF-Sitzung, in der Ihr Antrag beraten wird, beginnen. Die nächsten Sitzungstermine finden statt am:

  • 24.04.2013
  • 26.06.2013


Berichte über bereits durchgeführte Projekte:
http://www.uni-muenster.de/Safir/Info/studierendenprojekte_bewilligt.html







Kontakt

Renate Jannemann
Forschungsbeirat (Abt. 6.6) Schlossplatz 4 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-21475
Fax: +49 251 83-21472

Sprechstunde : Di + Do 9.30 Uhr - 11 Uhr

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