Chemiefonds - Stipendium


Ziel der Vergabe des Stipendiums ist die Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses.
Voraussetzungen:

  • In der Regel deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
  • Hochschulstudium innerhalb von maximal 10 Semestern (inkl. Diplom-/Staatsexamensarbeit oder Master Thesis) in Chemie oder angrenzenden Gebieten mit Abschluss der die Zulassung zur Promotion ermöglicht. Auslandssemester werden mitgezählt, es sei denn, es wurde keine Studienleistung anerkannt. Dies muss bei Antragstellung belegt werden. Vor dem Hochschulstudium erworbene Fachkenntnisse in Chemie, wie z. B. Fachhochschulstudium, müssen auf die Studiendauer angemessen angerechnet werden.
  • Durchgehend hervorragende Studienleistungen
  • Anfertigung der Doktorarbeit in einem hervorragenden, chemisch orientierten Arbeitskreis an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung (nicht in gewerblich tätigen Unternehmen wie z.B. Start up-Firmen).
  • Beantragung maximal 3 Monate nach Beginn der Doktorarbeit. Ansonsten muss die Laufzeit des Stipendiums entsprechend gekürzt werden. Liegt der Beginn der Dissertation länger als 6 Monate zurück, kann kein Antrag mehr gestellt werden.


Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 2 Jahre. Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen €1.600. Der Stipendiat muss bereit sein, sich an einer Unterrichtstätigkeit (z. B. von 2 Semesterwochenstunden) zu beteiligen. Antragsteller ist der Betreuer.

Weitere Informationen hier


Frist: 1. März, 1. Juli und 1. November eines jeden Jahres



Quelle: Fonds der Chemischen Industrie                                       SAFIR: CS



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