Liebig-Stipendium zur Förderung des Hochschullehrernachwuchses im Chemiebereich
Voraussetzungen:
- deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
- Promotion
- hervorragende Studienleistungen
- Wechsel von Ort und Arbeitskreis nach der Promotion (Rückkehr an die Hochschule der Promotion oder in den Arbeitskreis des Betreuers der Dissertation ist nicht möglich, auch nicht, wenn letzterer inzwischen die Hochschule gewechselt hat.)
- Durchführung einer chemisch orientierten Forschungsarbeit
- Bei Antragstellung darf die Promotion in der Regel maximal 3 Jahre zurückliegen
Weitere Informationen: hier.
Quelle: FCI
