DFG: Förderinstrument zur Nachwuchsförderung: wissenschaftliche Netzwerke

  • Wissenschaftliche Netzwerke (DFG) (Geistes- und Sozialwissenschaften)
    Ein wissenschaftliches Netzwerk besteht aus einem festen Personenkreis, der sich über einen definierten Zeitraum mit einer bestimmten Thematik befasst mit dem Ziel, ein identifizierbares Produkt zu erreichen. Für wissenschaftliche Netzwerke sollen folgende Modalitäten gelten:
    Anträge auf Wissenschaftliche Netzwerke können Sie kombinieren mit anderen Förderungsanträgen der DFG.
    • Anträge können für eine Förderungsdauer von bis zu drei Jahren gestellt werden;
    • wissenschaftliche Netzwerke bestehen aus 5 bis maximal 15 im Antrag zu bennenden Personen, von denen eine die Funktion des Antragstellers übernimmt;
    • einem wissenschaftlichen Netzwerk können auch im Ausland tätige Wissenschaftler als vollwertige Mitglieder angehören;
    • das Netzwerk wird von Wissenschaftlern getragen und beantragt, die noch nicht berufen sind, ohne dass dies der Einbindung erfahrener schon etablierter Wissenschaftler entgegen steht;
    • Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln für bis zu 6 Arbeitstreffen (als Pauschalbetrag);
    • neben den Mitgliedern des Netzwerkes können jeweils zwei Gäste pro Tagung berücksichtigt werden;

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Quelle: DFG



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