Erklärung zur Abfassung von Hausarbeiten

Ein Plagiat (PDF) liegt vor, wenn “Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.” (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)

Plagiate werden am Romanischen Seminar – ohne Möglichkeit der Nachbesserung – grundsätzlich mit mangehaft bewertet. Auch das Paraphrasieren fremden Gedankengutes ohne Nachweis gilt als Plagiat. Wörtliche Übernahmen aus einem fremden Text sind als “wörtliche Zitate” zu kennzeichnen.
Beim Paraphrasieren ist zu beachten, dass der Text notwendigerweise auf eigenen Formulierungen basieren muss. Es ist nicht statthaft, den Originaltext partiell zu übernehmen oder durch kleine Änderungen zu modifizieren und mit einem allgemeinen Verweis auf das Original als vermeintlich eigene Formulierung zu präsentieren. Bei der Lektüre müssen Übernahmen jederzeit klar von eigenen Formulierungen zu unterscheiden sein.
N.B. Wissenschaftlich ungesicherte bzw. unqualifizierte Quellen wie offen verfasste Online-Lexika oder gar im Handel als Broschüren vertriebene Hausarbeiten etc. werden als Literaturverweise nicht akzeptiert.

Gemäß Institutsvorstandsbeschluss vom 26.04.2004 ist jeder schriftlichen Hausarbeit im Romanischen Seminar eine unterschriebene Plagiatserklärung beizufügen. Die Erklärung finden Sie in der Formularsammlung auf der Homepage des Prüfungsamtes zum Download.