Lebenslauf:

seit 04/2012 Vertretung einer Professur für Geschichte der Vormoderne an der Universität Vechta
04/2011-03/2012 Vertretung einer Professur für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Rostock
01/2010 Habilitation im Fach Mittelalterliche Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster
seit 12/2008 Juniorprofessor für Mittelalterliche Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des Früh- und Hochmittelalters am Historischen Seminar der WWU Münster (zurzeit beurlaubt)
01/2000-11/2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sonderforschungsbereich 496 an der WWU Münster
03/1998-12/1999 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Sonderforschungsbereich 231 an der WWU Münster
07/1997-02/1998 Promotion an der WWU Münster
06/1997 Staatsexamen für das Lehramt Sekundarstufe II/I in Geschichte und Katholischer Religionslehre an der WWU Münster
04/1990-06/1997 Studium der Geschichte und Katholischen Theologie an der WWU Münster und der Università degli Studi di Bologna (Italien)

Mitgliedschaften:

seit 03/2007 Mitglied im Wissenschaftlichen Netzwerk „Vormoderne monarchische Herrschaftsformen im transkulturellen Vergleich“

Publikationen (Auswahl):

  • Politische Interaktion in der italienischen Stadtkommune. 11.-14. Jahrhundert (Mittelalter-Forschungen 36), Ostfildern 2012.
  • (Hrsg. mit Thomas Scharff und Christoph Friedrich Weber) Zwischen Pragmatik und Performanz. Dimensionen mittelalterlicher Schriftkultur (Utrecht Studies in Medieval Literacy 18), Turnhout 2011
  • Die Sakralisierung König Wambas. Zur Debatte um frühmittelalterliche Sakralherrschaft, in: Frühmittelalterliche Studien, Bd. 44 (2010), S. 39-57.
  • (Hrsg. mit Günther Wassilowsky und Thomas Weller) Technik und Symbolik vormoderner Wahlverfahren (Historische Zeitschrift, Beiheft 52), München 2010.
  • Die Repräsentation der Stadtgemeinde in der Bürgerversammlung der italienischen Kommune, in: J. Oberste (Hg.), Repräsentationen der mittelalterlichen Stadt (Forum Mittelalter-Studien, Bd. 4), Regensburg 2008, S. 95-108.
  • Die Legitimation von Amtsgewalt in den oberitalienischen Städten des 12. Jahrhunderts zwischen kaiserlichen Ansprüchen und kommunaler Praxis, in: G. Dilcher und D. Quaglioni (Hgg.), Gli inizi del diritto pubblico. Legislazione e dottrina giuridica nell'età di Federico Barbarossa/Die Anfänge des öffentlichen Rechts. Gesetzgebung und gelehrtes Recht im Zeitalter Friedrich Barbarossas (Annali dell‘Istituto storico italo-germanico in Trento/Jahrbuch des italienisch-deutschen historischen Instituts in Trient. Contributi/Beiträge, Bd. 19), Bologna 2007, S. 327-345.
  • (Hrsg. mit Carla Meyer) Identität und Krise? Zur Deutung vormoderner Selbst-, Welt- und Fremderfahrungen (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme, vol. 17), Münster 2007.
  • Schrift im Ritual. Der Amtseid des Podestà auf den geschlossenen Statutencodex der italienischen Stadtkommune, in: Zeitschrift für Historische Forschung, Bd. 31, Heft 2 (2004), S. 169-204.
  • Schiedsgerichtsbarkeit und die gütliche Beilegung von Konflikten in Westfalen: das Bei-spiel der Abtei Liesborn, in: Westfälische Forschungen, Bd. 53 (2003), S. 241-272.
  • Zwischen literarischer Stilisierung und authentischer Selbstaussage. Die Genese und Struktur von Aelreds von Rievaulx „De spiritali amicitia“, in: Frühmittelalterliche Studien, Bd. 35 (2001), S. 293-312.
  • Wunder als Argumente. Die Wunderberichte in der Historia Mediolanensis des sogenann-ten Landulf Senior und in der Vita Arialdi des Andrea von Strumi (Gesellschaft, Kultur und Schrift. Mediävistische Beiträge, Bd. 10), Frankfurt am Main u. a. 2000.

Publikationsliste (pdf)

Arbeits- und Interessenschwerpunkte:

Projekt innerhalb des Clusters:

Die Konstruktion von Autorität in normativen Texten des Frühmittelalters

Die aktuelle kulturhistorische Forschung hat das Wissen über Geltungsansprüche und Verwendungsweisen vormoderner normativer Texte auf eine neue Grundlage gestellt. Gerade für die Geschichte der Gesetzgebung konnte herausgearbeitet werden, dass sowohl die Intentionen der Gesetzgeber als auch die Verwendung der Gesetzeswerke in ganz anderen Zusammenhängen standen als in der Moderne. Die Frage nach der Implementierung von Normen hat sich dabei ebenso als fruchtbar erwiesen wie die systematische Analyse der Inszenierung und Inkraftsetzung von Gesetzbüchern. Grundsätzlicher noch ist vor allem für das frühere Mittelalter die sehr beschränkte Reichweite schriftlich fixierter Normbestände in einem weitgehend von mündlicher Kommunikation bestimmten Umfeld herausgearbeitet worden, in denen Rechtsgewohnheiten und nicht kodifizierte Spielregeln der Politik weitgehend das politische und soziale Agieren prägten.

Es fällt auf, dass innerhalb des Christentums gerade in dieser Epoche umfangreiche normative Aufzeichnungen entstanden sind. Im Mönchtum wurden zwischen dem vierten und dem achten Jahrhundert zahllose Regeln formuliert, bevor im lateinisch geprägten Bereich seit der Karolingerzeit vor allem die Regula Benedicti als maßgebliche Mönchsregel etabliert wurde; die Aufzeichnung normativer Texte verlagerte sich im Anschluss auf die Niederschrift klösterlicher 'consuetudines', die örtliche Praxis kodifizierten oder Reformimpulse übermittelten.

Während die Mönchsregeln rein religiösen Motiven verpflichtet sind, stellten frühmittelalterliche Synoden, deren Akten das zweite Feld umfangreicher Produktion normativer Texte zwischen ausgehender Antike und Hochmittelalter ausmachen, oft eine Schnittstelle von Politik und Religion dar. Herrscher präsidierten, setzten die Kanones durch ihr Edikt in Kraft oder ließen Gesetze von den Synodalen bestätigen. Auch wurden grundsätzliche Fragen der Herrschaftsstruktur und Machtverteilung in Synoden ausgehandelt oder inszeniert.

Ausgehend von der Verschränkung von Politik und Religion im synodalen Geschehen wie in den Synodalakten wird nach den Charakteristika dieser Kooperation von Herrschern und Kirchen gefragt. Die Ausgangsthese ist, dass die politische Indienstnahme der kirchlichen Institution stark von den Vorgaben geprägt war, die die Bischofsversammlungen aus der Antike übernommen haben, die Begründung normativer Geltungsansprüche auch im politischen Bereich also entscheidend von kirchlichen Prägungen abhing. Der Vergleich mit den Mönchsregeln belegt die Vielfalt der Wege, auf denen innerhalb der christlichen Traditionen textliche Autorität begründet werden kann. Die Zusammenschau beider Überlieferungen ermöglicht es, die Eigenheiten religiöser Zielvorstellungen und Argumentationszusammenhänge als eigenständige Faktoren im Spannungsfeld von Politik und Religion herauszuarbeiten.

Zuordnung zur Säule Normativität

Lehrveranstaltungen:

Archiv der Lehrveranstaltungen (pdf)

aktuell (Wintersemester 2012/2013):

Im Sommersemester 2012 und im Wintersemester 2012/13 vertrete ich an der Universität Vechta die Professur für Geschichte des Vormoderne.


Kontakt

Prof. Dr. Christoph Dartmann
Historisches Seminar Johannisstraße 1 Zimmer 215
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Tel.: +49 251 83-23357
Fax: +49 251 83-23333

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