Zum Kölner Beschneidungs-Urteil

Rechtswissenschaftler Dr. Bijan Fateh-Moghadam plädiert für Straflosigkeit

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Dr. Bijan Fateh-Moghadam

Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat eine heftige Diskussion ausgelöst. Islamische und jüdische Verbände sowie die Deutsche Bischofskonferenz sehen die Religionsfreiheit in Gefahr, nachdem die Richter entschieden haben, die religiöse Beschneidung von Jungen sei rechtswidrig und strafbar.  Rechtswissenschaftler Dr. Bijan Fateh-Moghadam vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ hat eine Studie zu dem Thema vorgelegt, nach der die Knabenbeschneidung nach geltendem Recht straflos ist.

„Die Straflosigkeit ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen allgemeinen Grenzen des Sorgerechts der Eltern“, so der Wissenschaftler, der sich in zahlreichen Interviews mit Medien wie dpa, Deutsche Welle und dem ZDF heute journal äußerte. Bei der Beschneidung handle es sich um eine leichte Operation mit geringem Risiko. Diesem stünden präventiv-medizinische und hygienische Vorteile gegenüber. Daher stehe den Eltern ein Ermessensspielraum bei der Entscheidung zu, was am ehesten dem Wohl des Kindes diene. Der Spielraum sei erst überschritten, wenn das Sorgerecht missbraucht werde. Ein solcher Missbrauch, der einen strafrechtlichen Vorwurf gegenüber jüdischen und muslimischen Eltern tragen könnte, sei im Falle von lege artis durchgeführten Knabenbeschneidungen indes nicht gegeben.

„Die Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung bleibt auch nach der Entscheidung eines Landgerichts umstritten“, unterstrich Dr. Fateh-Moghadam. „Ob sich die Ansicht des Kölner Gerichts in der Rechtsprechung durchsetzt, bleibt abzuwarten. Andere Gerichte sind nicht daran gebunden. Bereits eine andere Kammer des Landgerichts Köln, könne sich in der Rechtsfrage anders positionieren.“

Der Experte warnte, die Qualität der Eingriffe bei den Kindern könne sich in Folge des Urteils verschlechtern, da religiöse Beschneidungen in Deutschland sicher auch in Zukunft durchgeführt würden, nun aber ein gewisses Strafverfolgungsrisiko bestehe. Gerade Kliniken und urologische Praxen, die einen hohen medizinischen Standard garantieren, würden womöglich Vorsicht walten lassen und den Eingriff nicht mehr anbieten. „Das birgt die Gefahr, dass die Beschneidungen stattdessen unter weniger professionellen Bedingungen im In- oder Ausland stattfinden“, so Fateh-Moghadam. Den Kindern biete das am Ende weniger Schutz als zuvor. (vvm)


Rechtswissenschaftler Dr. Bijan Fateh-Moghadam in Interviews zum Beschneidungs-Urteil: