Pressemitteilung upm

Arbeitsrecht in der katholischen Kirche

Ulrich Hörsting vom bischöflichen Generalvikariat spricht beim Praxisforum Arbeitsrecht der Universität Münster

Münster (upm), 25. November 2011

Das kirchliche Arbeitsrecht führt immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit, weil es andere Maßstäbe an das Verhalten der Mitarbeiter legt als das Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft. Diesem Thema widmet sich Ulrich Hörsting am Dienstag, 29. November, um 18 Uhr im Hörsaal J 1 des Juridicums, Universitätsstraße 14-16. Der Leiter der Hauptabteilung Verwaltung des bischöflichen Generalvikariats im Bistum Münster referiert im Rahmen des Praxisforums Arbeitsrecht des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster.

Der Vortrag "Arbeitsrecht in der katholischen Kirche" soll helfen, die Diskussion auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Zudem geht es um die Hintergründe und Eigenarten des kirchlichen Arbeitsrechts. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster