Pressemitteilung upm

Das Recht der Kirche

Neu an der Universität Münster: Prof. Dr. Thomas Schüller

Münster (upm), 06. Juli 2009

Das kirchliche Gesetzbuch stets griffbereit: Prof. Dr. Thomas Schüller
Das kirchliche Gesetzbuch stets griffbereit: Prof. Dr. Thomas Schüller Foto: upm/Sauer

Für seine Antrittsvorlesung in Münster hat er sich ein aktuelles und brisantes Thema ausgesucht: die Piusbruderschaft. Prof. Dr. Thomas Schüller ist neuer Hochschullehrer für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster.

Vom Westerwald ins Münsterland heißt es für Prof. Schüller, der zuvor als Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bistum Limburg tätig war und sich als „rechte Hand" des langjährigen Limburger Bischofs Franz Kamphaus einen Namen gemacht hat. In dieser Funktion hat der Kirchenrechtler vor allem Kooperationen der Pfarreien begleitet und Sparmaßnahmen in den Gemeinden kommuniziert. Und nun stehen Vorlesungen, Seminare und Sprechstunden auf dem Programm.

Der Wechsel aus der Praxis in die Lehre ist für den 47-Jährigen eine logische Konsequenz. Dass er nun in Münster lehrt, freut ihn besonders: „Münster hat einen guten Ruf als größte theologische Fakultät der Welt mit internationalen Studierenden von den Niederlanden bis Mali."

Schüller gilt als Praktiker mit großer Begeisterung für seine Arbeit: „Es ist spannend, sich mit den Rechtsfragen der Kirche zu beschäftigen, auch weil die katholische Kirche der letzte Global Player ist." In Forschung und Lehre geht es ihm zum einen um die Frage, wie man optimal ein Bistum aufbaut, also um die Strukturen und Fusionen und das Verhältnis zwischen Papst und Diözese. Zum anderen um die Ökumene und den Dialog mit örtlichen protestantischen Kirchenrechtlern.

Auch vereinigungs- und staatskirchenrechtliche Fragen fließen in seine Arbeit mit ein, wie etwa die Diskussion, ob die Kirchensteuer noch zeitgemäß ist. Auch das Thema „Frauen in der Kirche" ist Schüller ein Anliegen. Er erinnert daran, „dass Frauen nach geltendem kirchlichen Recht immer noch benachteiligt werden". Aktuell untersucht Schüller, wie die säkulare mediale Öffentlichkeit die Kirche wahrnimmt: von der Piusbruderschaft bis zum Papstbesuch in Israel.

Den Studenten der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU will er die gesetzlichen Bestimmungen der Kirche so praxisnah erläutern, dass sie zu intensiven Studien motiviert werden. Schließlich werden hier auch künftige katholische Richterinnen und Richter ausgebildet. Ein Projekt zur Rechtsethik ist in Planung.

Thomas Schüller ist ein Mann der klaren Worte. Bereits Mitte der neunziger Jahre forderte er, dass Laien mehr Verantwortung tragen sollten. Vor dem Hintergrund zurückgehender Priesterzahlen plant er für 2010 einen internationalen Kongress in Münster zum Thema „Lebendige Gemeinde - Gemeindeleitung durch Laien". Neben deutschen Experten werden auch Fachkollegen aus Mexiko, Indien und den USA erwartet.

So ganz lässt den Professor seine Zeit im Bischöflichen Ordinariat nicht hinter sich, denn sein Limburger Forschungsthema „Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen in der Zeit der Nazi-Diktatur" wird er in Münster weiter fortsetzen. Dazu gehörten Begegnungen mit ehemaligen Zwangsarbeitern in Polen, Lettland und Weißrussland. Eine Monografie über die Limburger Forschungen erscheint im Sommer 2009.

Der gebürtige Kölner schätzt an Münster „die vielen Schönheiten der Stadt", das Wohnen im Kreuzviertel und das Joggen am Aasee. Schüller ist begeisterter Fußballfan und wird auch in Münster seinem 1. FC Köln treu bleiben. Zerstreuung findet der Kirchenrechtler ebenso beim alpinen Bergklettern wie beim Singen. „Möglicherweise nimmt mich ja noch ein Chor in Münster auf", sagt Tenor Schüller mit einem Lächeln.

Prof. Schüller hält seine Antrittsvorlesung am 8.Juli um 12.15 Uhr im Gebäude der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Johannisstr. 8-10 zum Thema: „Zwischen Päpstlicher Gnade und Schisma. Zur kirchenrechtlichen Situation und Zukunft der Piusbruderschaft."

Institut für Kanonisches Recht