Pressemitteilung upm

"Bankenrettung muss Steuerzahler nichts kosten!"

CAWM-Forderung: Regierungspläne für "Bad Bank" nachbessern

Münster (upm), 04. Mai 2009

Prof. Dr. Ulrich van Suntum: Banken zum Mitmachen zwingen!
Prof. Dr. Ulrich van Suntum: Banken zum Mitmachen zwingen! Foto: WiWi

Das Bad-Bank-Konzept, das die Bundesregierung nach dem Spitzengespräch im Kanzleramt vor wenigen Tagen auf den Weg gebracht hat, ist nach Ansicht des Centrums für angewandte Wirtschaftsforschung (CAWM) der Universität Münster nicht geeignet zur Lösung des Problems. Es berge unkalkulierbare Risiken für den Staatshaushalt und behindere überdies die Normalisierung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft.

Die Grundidee ist nach Meinung von Prof. Dr. Ulrich van Suntum, dem geschäftsführenden Direktor des CAWM, eigentlich richtig: Der Bilanzschrott wird in Zweckgesellschaften ausgelagert, die Banken erhalten dafür vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anteile an diesen dezentralen Bad Banks. Diese Anteile bedeuten bei Fälligkeit sicheres Geld für die Banken, so dass deren Probleme erst mal gelöst sind. Die Kosten sollen zum einen durch die Resterlöse aus den "vergifteten Papieren" gedeckt werden, zum anderen durch Rückstellungen der Banken aus künftigen Gewinnen.

Diese Rechnung werde jedoch aller Voraussicht nach nicht aufgehen: Das Problem liege zum einen darin, dass die Höhe der notwendigen Rückstellungen heute noch nicht bekannt sei. Die Banken würden versuchen, diese in den Verhandlungen mit dem SoFFin möglichst niedrig anzusetzen. Solange man sie aber nicht zum Mitmachen zwingen könne, "sitzen sie dabei am längeren Hebel. Es ist daher in der Schlussabrechnung mit erheblichen Fehlbeträgen zu rechnen, für die allein der Steuerzahler haftet."

Das Steinbrück-Modell bedeute für die Kreditwirtschaft zudem eine Liquiditätsbelastung: "Statt wieder mehr Kredite an die Privatwirtschaft zu geben, müssen sie Risikogebühren für die SoFFin-Garantie zahlen." Damit werde die realwirtschaftliche Erholung beeinträchtigt.

Wenn die Banken die vereinbarten Rückstellungen nicht erwirtschaften können, sollen sie nach den Regierungsplänen mit Kapitalanteilen zahlen. Dann erhalte der Staat für sein Geld am Ende aber nur noch mehr Anteile an maroden Banken. Auch dieses Element des Konzeptes findet das CAWM daher nicht überzeugend.

Wenn das Regierungskonzept funktionieren soll, bedarf es nach Ansicht der Wirtschaftswissenschaftler der WWU Münster wesentlicher Änderungen gegenüber dem derzeitigen Entwurf: "Insbesondere müssen die Banken allein selbst für ihre Verluste haften, es darf kein Risiko für den Steuerzahler verbleiben." Das wäre mit dem am CAWM entwickelten Modell einer Bad Bank möglich, ließe sich aber auch durch entsprechende Modifikationen des Regierungskonzepts noch erreichen.

Nach dem CAWM-Vorschlag dürfen die Erlöse aus den toxischen Papieren nicht sofort wieder an die Banken überwiesen werden. Stattdessen sind sie von den Zweckgesellschaften zunächst einzubehalten und am Kapitalmarkt wieder anzulegen. Die Anteile an den Zweckgesellschaften wiederum müssen von den Banken so lange gehalten werden, bis auf diese Weise genug Geld für ihre Ablösung zum Nennwert zusammengekommen ist. Vorherige Ausschüttungen sind unzulässig. Damit braucht eine SoFFin-Garantie nicht in Anspruch genommen zu werden, die Rückstellungen und Risikogebühren können entfallen.

Mit diesen Modifikationen zahlten die Banken letztlich allein für ihre Sünden. Im Vergleich zum aktuellen Regierungsentwurf gewinnen sie aber mehr Zeit dafür, denn es müssen jetzt nicht mehr parallel zur Verwertung der Schrottpapiere Rückstellungen angesammelt werden. Stattdessen erfolge der Ausgleich der Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Phasen, zunächst mit der Verwertung der "Giftpapiere" und danach mit der Wiederanlage der Erlöse am Kapitalmarkt. Zudem entfalle bei dieser Variante das Problem, die toxischen Papiere vorab zu bewerten. Ihr wahrer Wert ergebe sich hier einfach aus den tatsächlichen Erlösen. Je niedriger diese sind, desto länger müssen sie danach wieder angelegt werden. Desto länger dauert es dann auch, bis die Bank ihr Geld bekommt.

Der Steuerzahler sei damit aus der Haftung entlassen, selbst wenn sich die toxischen Papiere als völlig wertlos erweisen sollten: In diesem Fall bleiben die Anteile an der Zweckgesellschaft einfach in der Bankbilanz, bis sie irgendwann ohne Insolvenzgefahr abgeschrieben werden können.

Wenn die Banken nicht mitmachen wollen, muss der Staat laut CAWM Druck machen. Systemrelevante Institute werden gesetzlich zur Kooperation gezwungen, alle anderen verlieren im Fall der Weigerung jeden staatlichen Schutz im Fall von auftretenden Schwierigkeiten. Grundlage der Entscheidung im Einzelfall sind die Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach das Volumen solcher Papiere insgesamt über 800 Milliarden Euro beträgt. Der Zwang rechtfertigt sich aus den andernfalls auftretenden negativen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft: „Es geht nicht an, dass die Wirtschaft durch das uneinsichtige Verhalten von Finanzjongleuren noch weiter in den Abgrund gezogen wird.“

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Tel. 0251/83-22971.

Eine Kurzfassung des CAWM-Konzepts steht im Internet unter: www.cawm.de

Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung der WWU Münster