Pressemitteilung upm

Mehr Befreiungen möglich machen

Senat der WWU für Änderung des Studienbeitragsgesetzes

Münster (upm), 06. Dezember 2007

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution an den nordrhein-westfälischen Wissenschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat der Senat der Universität Münster darum gebeten, durch eine Gesetzesänderung weitergehende Ermäßigungen und Befreiungen bei der Zahlung von Studienbeiträgen zu ermöglichen. Dabei geht es zum Beispiel um Studierende aus Familien mit mehreren Kindern in der Ausbildung.  

Das Düsseldorfer Wissenschaftsministerium vertritt bislang die Rechtsauffassung, es sei Sache der Hochschulen, über die im Studienbeitragsgesetz vorgesehenen Fälle hinaus über die Aufnahme weiterer Tatbestände für Ermäßigungen oder Befreiungen zu entscheiden. Nach einhelliger Auffassung aller vom Senat der WWU Münster in dieser Frage konsultierten Juristen verstößt ein solcher Beschluss aber gegen das Gesetz.  

Der Senat sieht sich an geltendes Recht gebunden und damit gehindert, die von ihm gewünschten weiteren Ermäßigungen und Befreiungen bei den Studienbeiträgen zu beschließen. Er bittet deshalb den Minister, seine in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag vertretene Rechtsauffassung zu überprüfen. Der münstersche Uni-Senat tritt wegen der "sehr zweifelhaften Rechtslage" für eine Klarstellung durch Änderung des Gesetzes ein und bittet die Landesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen.  

 

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