Pressemitteilung upm

Geänderte Bewerbungsfristen

Bewerbung für Studienplätze noch bis 30. November

Münster (upm), 15. November 2005

Die Änderung der Vergabeverordnung für Studienplätze hat auch zu geänderten Bewerbungsfristen geführt: So sind Bewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge im Sommersemester 2006 nur noch bis zum 30. November 2005 möglich! Darauf hat am Dienstag, 15. November 2005, das Studierendensekretariat der Universität Münster hingewiesen. Eine Ausnahme bilden Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) erst nach dem 15. Juli 2005 erworben haben: Für sie gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. Januar 2006. Beide Fristen sind Ausschlussfristen.

Die Bewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge sind an der Universität Münster nur noch im Online-Verfahren (www.uni-muenster.de/Studierendensekretariat/m044.htm) möglich. Bei der Online-Bewerbung werden die eingegebenen Daten online abgeschickt und danach ausgedruckt. Die Richtigkeit der ausgedruckten Daten bestätigen die Bewerber durch ihre Unterschrift und fügen dem Brief an die Universität Münster eine amtlich beglaubigte Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung bei. Die Briefe müssen bis zum 30. November 2005 bzw. in den Ausnahmefällen bis zum 15. Januar 2006 in der Universität eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels.

Online-Bewerbungen können im Ausnahmefall auch vor Ort im Schloss, Schlossplatz 2, Raum 52, vorgenommen werden. Während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats stehen dort auf Wunsch auch Ansprechpartner zur Verfügung.

Studierendensekretariat