Pressemitteilung upm

Reform des Referendariats

Podiumsdiskussion an der Juristischen Fakultät der Universität Münster

Münster (upm), 11. April 2005

Der Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins zur Reform des juristischen Vorbereitungsdienstes durch Abschaffung des herkömmlichen Referendariats und Einrichtung einer gesonderten Anwaltsausbildung und weiterer Ausbildungsgänge hat die langjährige Diskussion über den zweiten Abschnitt der juristischen Ausbildung neu entfacht. Danach soll das Referendariat in die drei separaten Ausbildungsbereiche Justiz-, Verwaltungs- und Anwaltsreferendariat aufgespalten werden. Die praktische anwaltliche Ausbildung soll, unter Koordination der Rechtsanwaltskammern, von niedergelassenen Anwälten durchgeführt werden, die auch die Ausbildungskosten übernehmen sollen

Die Forschungsstelle Anwaltsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster informiert Studierende, Referendare, Anwaltschaft und Praxis über den Vorschlag, der eine grundlegende Umgestaltung der Juristenausbildung zur Folge hätte. Zugleich soll im Vorfeld der politischen Meinungsbildung eine Plattform zur Diskussion bestehen. Deshalb sind alle Interessierten in der ersten Vorlesungswoche herzlich eingeladen zu der Veranstaltung "Reform des juristischen Vorbereitungsdienstes - Für und Wider die Einführung eines Anwaltsreferendariats" am Mittwoch, 13. April 2005, von 18 bis 20 Uhr im Juridicum, Hörsaal J 1 oder J 3, Universitätsstraße 14 - 16, 48143 Münster.

Dem Vortrag von Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, über die Reform des juristischen Vorbereitungsdienstes folgt eine Podiumsdiskussion.

Rechtswissenschaftliche Fakultät