Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Rechenschaftsbericht des Rektorates über das Jahr 1999
für die Sitzung des Konvents am 03. Februar 2000

 

 

Herr stellvertretender Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bevor ich entsprechend Art. 38 Abs. 1 Nr. 3 der Universitätsverfassung den Rechenschaftsbericht des Rektorats für das Jahr 1999 erstatte, wollen wir gemeinsam der im vergangenenen Jahr verstorbenen Mitglieder unserer Universität gedenken. Ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

Die Universität Münster hat im vergangenen Jahr 25 Mitglieder und Angehörige durch Tod verloren. Sie wird allen Verstorbenen ein ehrendes Angedenken bewahren.

 

1. Hochschulrechtliche Lage

Das wohl prägende hochschulpolitische Ereignis des Jahres 1999 war zweifellos der zwischen der Regierung und den Hochschulen des Landes geschlossene „Qualitätspakt". Darüber, dass die Bezeichnung Qualitätspakt eher als Etikettenschwindel gelten muss, bestand nicht nur in der Universität Münster, sondern auch zwischen allen Hochschulen des Landes Einvernehmen. Dennoch hat sich der Senat der Universität Münster in seiner Sitzung am 21.04.1999 für eine Beteiligung am Qualitätspakt ausgesprochen, da die vom Land vorgeschlagene Alternative die Universität in ihrem Personal- und Sachmittelhaushalt noch schlechter gestellt hätte. Von den im Rahmen des Qualitätspakts von den Hochschulen des Landes abzugebenden 2.000 Stellen für wissenschaftliches und fachnahes nichtwissenschaftliches Personal sollen auf die Universität Münster insgesamt 183 Stellen entfallen, von denen 73 bis zum Jahr 2003, die restlichen Stellen bis zum Jahr 2009 aufzubringen sind.

Die vom Senat eingesetzte Qualitätspakt-Kommission hat im vergangenen Sommersemester die Verteilung der abzugebenden Stellen auf die einzelnen Fächer nach Qualitätsgesichtspunkten empfohlen. Hierzu hat die Kommission Kriterien für die Feststellung der Leistungen eines Faches erarbeitet, die von den vom MSWWF für die Verteilung der 2.000 Stellenabzüge auf die Hochschulen des Landes verwandten Parametern in einigen Punkten abweichen. So wurden z. B. bei der Verteilung auf Landesebene die Absolventenzahlen überhaupt nicht einbezogen, was sich für die Universität Münster, die in diesem Punkt den Vergleich mit anderen Universitäten des Landes nicht zu scheuen braucht, negativ ausgewirkt hat.

Der Senat hat sich in seinen Sitzungen am 06. und 20.10.1999 mit dem Bericht der Qualitätspakt-Kommission befasst und sich dessen Ergebnissen im Prinzip angeschlossen.

Danach kommen für eine Umstrukturierung, d. h. entweder eine Verlagerung aus Münster oder eine Verstärkung in Münster, die Fächer Hauswirtschaftswissenschaft, Indologie, Musikpädagogik und Textilgestaltung in Betracht. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer Konzentration in Münster unter Aufgabe anderer Standorte für die beiden Theologien sowie die Lebensmittelchemie gesehen.

Nachdem die Universität Münster dem vom MSWWF für die Umsetzung des Qualitätspakts eingesetzten „Expertenrat" entsprechend berichtet hat, bleibt nun das weitere Verfahren abzuwarten. Auf jeden Fall bestehen durchaus realistische Erwartungen, die der Universität Münster zunächst aufgegebenen 183 Stellenabzüge, wenn auch nicht in größerem Umfang, zu Gunsten der Universität ändern zu können.

Auf die Medizinische Fakultät und die Medizinischen Einrichtungen werden durch das seit längerem angekündigte Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin vom 14. Dezember 1999 noch sehr viel tiefgreifendere Änderungen zukommen. Als Folge dieses Gesetzes werden innerhalb der nächsten zwei Jahre alle Medizinischen Einrichtungen des Landes aus den jeweiligen Universitäten ausgegliedert und als Anstalten des öffentlichen Rechts verselbstständigt werden. Eine Rechtsverordnung, in der die näheren Einzelheiten geregelt sind, wird in Kürze ergehen. Die Universität Münster hatte sich entschieden gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Denn nicht nur die Verselbstständigung der Kliniken wird mit enormem Aufwand verbunden sein und mit erheblichen Reibungsverlusten einhergehen, auch die Trennung der in den Universitäten verbleibenden Medizinischen Fakultäten von den Kliniken wird schon wegen der fortlaufend wechselseitig zu erbringenden und abzurechnenden Leistungen auf Dauer einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern. Der Gesetzentwurf zielt zwar auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Medizinischen Einrichtungen ab, um die Verwendung der für Forschung, Lehre und Studium vorgesehenen Mittel für diese Zwecke auch sicherzustellen. Zumindest im Hinblick auf die Effizienz des Mitteleinsatzes erscheint die Trennung jedoch eher kontraproduktiv.

Darüber hinaus sind noch etliche Änderungen der auf die Medizin bezogenen Regelungen des Universitätsgesetzes vorgenommen worden, die sich im Wesentlichen auf die Organisation beziehen und die den Sonderstatus der Medizin innerhalb der Universität fortschreiben. Da die besondere Stellung der Medizinischen Fakultät auf den zugehörigen Kliniken und der Verantwortung für die Krankenversorgung gründete, ist diese nach der Verselbstständigung der Kliniken freilich nicht mehr zu rechtfertigen.

Am 21.09.1999 ist die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Fachhochschulen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung in Kraft getreten. Damit hat das MSWWF erstmalig von der seit mehr als 10 Jahren in § 61 a des Universitätsgesetzes enthaltenen Ermächtigung zur Regelung der Lehrverpflichtung durch förmliche Rechtsverordnung Gebrauch gemacht. Am Umfang der Lehrverpflichtung hat sich durch die Rechtsverordnung wenig geändert. Neu ist jedoch die Präsenzpflicht für Professorinnen und Professoren. Nunmehr müssen diese ihr Lehrangebot an mindestens drei Tagen pro Woche erbringen und während der Vorlesungszeit an vier Tagen pro Woche in der Universität für Aufgaben in der Lehre, Studienberatung und Betreuung zur Verfügung stehen. Ein Abweichen hiervon ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Dekanin oder den Dekan und ist der Rektorin oder dem Rektor anzuzeigen. Es werden aber auch die Möglichkeiten der Reduzierung der Lehrverpflichtung zugunsten anderer Dienstaufgaben erweitert, wenn das notwendige Gesamtlehrangebot und die von den zuständigen Hochschulorganen beschlossenen Weiterbildungsangebote gesichert sind.

Nachdem die Neufassung der Universitätsverfassung vom 10. Juli 1999 gerade im Sommer letzten Jahres bekanntgemacht worden ist, steht schon die nächste Änderung der Universitätsverfassung durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze vom 9.11.1999 ins Haus. Durch dieses Gesetz erfährt u. a. auch das Universitätsgesetz eine Änderung, in dem eine Gleichstellungsbeauftragte mit weitergehenderen Rechten eingeführt wird. Soweit nunmehr auch eine Gleichstellungskommission vom Gesetz vorgesehen ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Universität Münster hier offensichtlich eine Vorreiterrolle übernommen hat, denn eine solche Kommission hat bereits vor mehr als 10 Jahren in der Universität Münster ihre Arbeit aufgenommen. Die Gleichstellungsbeauftragte, ihre Wahl, Bestellung und Amtszeit sowie ihre Stellvertretung sind jedoch ebenso wie die Gleichstellungskommission nunmehr in der Universitätsverfassung zu regeln, sodass eine entsprechende Änderung der Universitätsverfassung unumgänglich sein wird.

Nachdem der Senat bereits am 17.06.1998 den Zusammenschluss des Fachbereichs 06 (alt) Sozialwissenschaften und 09 (alt) Erziehungswissenschaft beschlossen hatte, hat sich der neue Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften mit Wirkung zum 01.04.1999 konstituiert. Damit ist die Neuordnung der Philosophischen Fakultät abgeschlossen.

Im Berichtszeitraum wurden 29 Studienordnungen, neun Zwischenprüfungsordnungen für Lehramtsstudiengänge und fünf weitere Prüfungsordnungen in Kraft gesetzt. Dabei sind durch die Ordnungen für die Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre und der Wirtschaftsinformatik erstmalig in der Universität Münster auch Bachelor- und Master-Studiengänge eingeführt worden. Als Besonderheit ist hier auch die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Münster hervorzuheben.

Mit der Ordnung der Evangelisch-Theologischen Fakultät ist nunmehr die siebte Fachbereichsordnung in Kraft getreten. Damit haben die Hälfte aller Fachbereiche die Bestimmungen des Universitätsgesetzes auch auf der Fachbereichsebene in vollem Umfang umgesetzt.

Die Richtlinien zur Zuweisung von Räumlichkeiten und Erhebung von Nutzungsentgelt für Veranstaltungen in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einschließlich Regelungen für die Informations- und Werbetätigkeit und Entgeltregelung für den Zugang zu den Museen der Universität sind als Verwaltungsvorschrift vom 20.10.1999 neu gefasst worden.

Das Rektorat hat im Berichtszeitraum einen Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Entgeltpflichtigkeit der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften rechtsaufsichtlich beanstanden müssen. Weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen waren nicht erforderlich.

2. Haushalt

Die Haushaltswirtschaft war 1999 durch eine strenge Ausgabendisziplin gekennzeichnet. Im Rahmen der Finanzplanung 1999 war es wiederum geboten, eine interne Haushaltssperre von je 1,2 Mio. DM zu Lasten der Fachbereiche und der Zentrale zu verwirklichen. Dies führte gleichwohl zu dem Ergebnis, dass die Fachbereiche einen positiven Haushaltsrest erwirtschaftet haben. Die Energiewirtschaft bewegt sich wieder im Rahmen der vorgebenen Haushaltsmittel. Die noch abzuwickelnden Baumaßnahmen konnten im Wesentlichen abgeschlossen werden, sodass nur eine geringfügige Vorbelastung für das neue Haushaltsjahr zu verzeichnen ist.

Im Haushaltsjahr 1999 hat die Universität Münster einschließlich der Medizinischen Einrichtungen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,209 Mrd. DM verausgabt. Das sind knapp 1,5 Mio. DM mehr als ein Jahr zuvor. Davon entfielen etwa 788 Mio. DM oder 65,2 % auf die Medizinischen Einrichtungen.

Die Haushaltsmittel der Titelgruppe 94 wurden 1999 um 72.600 DM niedriger und somit in Höhe von 43.676.100 DM bereitgestellt. Davon wurden nach Beratungen in den Hochschulgremien an die Fachbereiche 31,2 Mio. DM nach Schlüssel verteilt. Zusätzlich konnten sie über Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 4,1 Mio. DM, über finanzautonome Mittel in Höhe von 1,9 Mio. DM und über 1 Mio. DM im Rahmen von Zuweisungen aus der Zentralen Reserve verfügen. Von diesen Haushaltsmitteln haben die Fachbereiche und ihre Einrichtungen 1999 insgesamt 31,1 Mio. DM verwendet.

Auch im Jahre 1999 waren die Fachbereiche wiederum von haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen betroffen. So mussten die Fachbereiche - wie bereits erwähnt - insgesamt 1,2 Mio. DM einsparen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.

Von den insgesamt verausgabten Mitteln für Forschung und Lehre in Höhe von 44,4 Mio. DM entfielen auf Hilfskraftvergütungen 17,3 Mio. DM, auf den laufenden Sachbedarf 25,2 Mio DM und auf Investitionen 1,9 Mio. DM. Trotz der Sparauflage kann nach Abschluss des Haushaltsjahres 1999 noch mit einem zu übertragenden Haushaltsrest von 1,6 Mio. DM gerechnet werden.

Die Universitäts- und Landesbibliothek hat mehr als 4,0 Mio. DM für Zeitschriften, neue Literatur und neue Medien ausgegeben. Das Zentrum für Informationsverarbeitung hat für Hard- und Softwarebeschaffungen rund 2,6 Mio. DM verausgabt.

Für die weiteren Zentren und Zentralen Betriebseinheiten sind Ausgaben in Höhe von 0,6 Mio. DM angefallen. Ferner ist im Rahmen der zentral bewirtschafteten Mittel (Zentraler Gerätefonds, Hörsaalausstattungen, Anschubfinanzierungen, Druckkostenzuschüsse etc.) eine Ausgabe in Höhe von 6,1 Mio. DM zu verzeichnen.

Das Aufkommen aus der Mittelschöpfung nach dem „Versuch Hochschule und Finanzautonomie" betrug 7,9 Mio. DM. Hieraus konnten neben der zusätzlichen Mittelbereitstellung für die Fachbereiche die zentralen Bauunterhaltungsmaßnahmen für Berufungen und die Restfinanzierung der sonstigen Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Forschung und Lehre in Höhe von insgesamt 5,4 Mio. DM finanziert werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahres sind damit auch die bisherigen Bauunterhaltungsmaßnahmen abgeschlossen.

Aufgrund der im Jahr 1999 den Hochschulen auferlegten Eigenbeteiligung bei der Finanzierung von Großgeräten nach dem HBFG sind auch im abgelaufenen Berichtsjahr 276.000 DM durch die Hochschule mitfinanziert worden.

Im Haushaltsjahr 1999 wurden im Rahmen des Notzuschlagsprogramms mit 2,22 Mio. DM für überlastete Fächer knapp 10 % weniger Mittel vom Wissenschaftsministerium zugewiesen als 1998 (2,45 Mio.). Aufgrund des auf 20,3 Mio. DM gekürzten Titelansatzes wurden die rechnerisch sich ergebenden Ansprüche durch das MSWWF nur zu 85 % bedient. Insgesamt konnten 21 Fächer/Lehreinheiten gefördert werden - so viele wie noch nie in der Geschichte des Programms an unserer Universität. Seit Einführung des Notzuschlagsprogramms 1977 sind rund 55 Mio. DM an die Universität Münster geflossen. Im Rahmen der allgemeinen Haushaltsbereinigung 2000 lief das Programm zum Jahresende 1999 aus und wird in die Titelgruppe 94 der Hochschulkapitel verlagert.

Im Folgenden seien kurz die wesentlichen Baumaßnahmen des vergangenen Jahres erwähnt (die der Medizinischen Einrichtungen finden sich im entsprechenden Kapitel):

Für einmalige Baumaßnahmen im Bereich der Erneuerung der Klima- und Kälteversorgung in den Naturwissenschaften sowie den Neubau des Europa-Gästehauses wurden insgesamt rund drei Mio. DM ausgegeben. Für Umbaumaßnahmen im Gebäude Philippistr. 2 wurden in 1999 ca. 1,4 Mio. DM verausgabt (Institut für Haushaltswissenschaft und Didaktik der Haushaltslehre sowie Institut für Musikpädagogik). Als weitere größere Posten seien aufgeführt: 0,7 Mio. DM für den Ausbau des Dachgeschosses Juridicum (Seminarräume); 0,68 Mio. DM für den Umbau der Bühne in der Aula am Aasee; 0,6 Mio. DM für den Anschluss des Leonardo Campus an die Fernwärmeversorgung sowie 0,55 Mio. DM für Umbaumaßnahmen in der Scharnhorststr. 103 (Zusammenlegung der sozialwissenschaftlichen Bibliotheken). Für Baumaßnahmen aufgrund von Berufungszusagen wurden in 1999 ca. 2,5 Mio. DM ausgegeben.

3. Forschungsförderung, Drittmittel und Forschungstransfer

Im Bereich Forschungsförderung und Drittmittel ist eine außergewöhnliche Entwicklung zu konstatieren: Die DFG hat im Jahr 1999 der Universität Münster vier neue Sonderforschungsbereiche bewilligt, deren Förderung zum 01.01.2000 begonnen hat. Das hat es an unserer Universität in dieser Größenordnung bisher noch nicht gegeben. Nachdem die Sonderforschungsbereiche 231 „Träger, Felder, Formen pragmatischer Schriftlichkeit im Mittelalter" und 310 „Intra- und Interzelluläre Erkennungssysteme" nach 15jähriger Förderung zum 31.12.1999 ausgelaufen sind, hat sich die Zahl der an unserer Universität eingerichteten Sonderforschungsbereiche auf insgesamt sieben erhöht. Damit braucht die Universität den Vergleich mit anderen Hochschulen ähnlicher Struktur nicht mehr zu scheuen. Gleichwohl müssen wir in den Bemühungen fortfahren, weitere Sonderforschungsbereiche nach Münster zu ziehen und dies nicht nur wegen ihrer Bedeutung für das Ansehen der Universität, sondern auch wegen der damit verbundenen guten personellen und sächlichen Ausstattung der einzelnen Vorhaben.

Bei den neuen Sonderforschungsbereichen handelt es sich im Einzelnen um:

1. den SFB 458 „Ionenbewegung in Materialien mit ungeordneten Strukturen - vom Elementarschritt zum makroskopischen Transport", in dessen Mittelpunkt Synthese und Charakterisierung neuartiger ionenleitender Materialien und die experimentelle Untersuchung ionischer Bewegungen in Kristallen, Gläsern und Polymeren stehen;

2. den SFB 492 „Extrazelluläre Matrix: Biogenese, Assemblierung und zelluläre Wechselwirkungen", der die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beim Aufbau verschiedener Matrixstrukturen untersuchen will, und zwar mit dem Ziel, die Bedeutung differenzierter Matrizes für die Morphogenese sowie spezialisierte Stoffwechselregulationen zu verstehen;

3. den SFB 493 „Funktionen von Religion in antiken Gesellschaften des Vorderen Orients". Dieser SFB wird sich mit der Klärung grundlegender Aspekte der Wechselwirkung von Religion und Gesellschaft beschäftigen;

4. den SFB 496 „Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution", der die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Formen symbolischer Kommunikation in ihrer Eigentümlichkeit erforschen will.

Thematisch benachbart zum letztgenannten SFB ist sowohl das neue Graduiertenkolleg „Gesellschaftliche Symbolik im Mittelalter", das zum Wintersemester 1999/2000 seine Arbeit aufgenommen hat, wie auch die neu eingerichtete Volkswagen-Nachwuchsgruppe „Kulturgeschichte und Theologie des Bildes im Christentum". Erwähnenswert bei der VW-Nachwuchsgruppe ist im Übrigen die erstmalig an der Universität Münster eingerichtete Stiftungs-Oberassistentur.

Erfreulich ist weiterhin die Bewilligung der neuen DFG-Forschergruppe 362 „Kulturelle Diversität und die Konstruktion von Gemeinwesen in Südostasien: Kontinuität, Diskontinuität und Transformation." Sie gibt einen wichtigen Impuls für die Verwirklichung der Ziele des vor zwei Jahren an der Universität eingerichteten Forschungsverbundes Südostasien.

Der erhebliche Drittmittelzufluss, der mit der Einwerbung der neuen Großvorhaben verbunden ist, wirkt sich allerdings erst in Zukunft auf die Drittmittelbilanz und damit auf den Drittmittelbonus aus; denn in diese Bilanz fließen aufgrund landesrechtlicher Vorgaben nur verausgabte Drittmittel ein. Gleichwohl ist festzustellen, dass sich der deutlich positive Trend bei der Drittmittelbilanz auch im letzten Jahr fortgesetzt hat. Bezogen auf die beiden Kapitel 05 121 und 05 122 beträgt die Summe der verausgabten Drittmittel über 87 Mio. DM. Davon entfallen auf das Kapitel 05 121 erstmals über 44 Mio. DM. Damit entsprechen diese Drittmittel in ihrer Höhe weiterhin - mit ansteigender Tendenz - der Höhe der vom Land in der Titelgruppe 94 für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellten Mittel.

Es ist immer wieder erfreulich, darüber zu berichten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität für herausragende Leistungen in der Forschung Preise erhalten haben oder auf andere Weise geehrt worden sind. Stellvertretend für alle Ausgezeichneten seien an dieser Stelle nur die Folgenden genannt: Anfang des Jahres 1999 konnte der Mathematiker Prof. Dr. Joachim Cuntz vom Mathematischen Institut den Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis, den am höchsten dotierten deutschen Wissenschaftspreis, entgegennehmen. Im Dezember erhielt der Chemiker Prof. Dr. Dieter Hoppe vom Organisch-Chemischen Institut den mit 250.000,- DM ausgestatteten „Max-Planck-Forschungspreis für internationale Kooperation" der Max-Planck-Gesellschaft und der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Allen Ausgezeichneten, auch den hier nicht Genannten, gebühren Dank und Anerkennung für ihr herausragendes Engagement und die erbrachten Leistungen.

Die Arbeitsstelle Forschungstransfer (AFO) setzte im Berichtszeitraum ihre Aktivitäten in den Bereichen der Existenzgründungsberatung und der Beratung zu Forschungs- und Strukturprogrammen der Europäischen Union fort. Beide Bereiche wurden weiter ausgebaut. Die Ausstellung „Gründerzeit - Neue Unternehmen aus der Universität Münster" konnte in der Sparkasse Münster realisiert werden und stieß auf erfreulich reges Interesse. Die Programme der Europäischen Union ließ die AFO durch Referenten der EU-Kommission in Münster vorstellen. Mit der Ausrichtung eines Transferseminars, in dem Vertreter schweizerischer Hochschulen zum Thema „Existenzgründung und Forschungstransfer" referierten, begann die AFO den Einstieg in eine neue Veranstaltungsreihe. Die schon etablierte und dem geisteswissenschaftlichen Transfer dienende Reihe „Spektrum Literatur" wurde auch im Jahre 1999 mit zwei erfolgreichen Veranstaltungen fortgesetzt.

4. Lehre und Studium

Die Universität Münster rückte im Wintersemester 1999/2000 zur zweitgrößten Universität Deutschlands auf. Diese Entwicklung ist freilich bedingt durch die Einführung von Studiengebühren an der LMU München, die dort zu einer drastisch gestiegenen Zahl von Exmatrikulationen geführt hat.

Die Studierendenzahl in Münster entwickelte sich - wie auch im Landestrend - nach unten: Zum Ende des Wintersemesters 1999/2000 waren 44.688 Studierende eingeschrieben, darunter mit 22.451 wiederum mehr Frauen als Männer. Der Rückgang ist vor allem auf die in 1999 deutlich gestiegene Zahl von Exmatrikulationen (8.122) zurückzuführen. Die Zahl der ausländischen Studierenden stieg auf 3.352 (= 7,5 %).

Die Prüfungs- bzw. Absolventenzahlen haben sich für Münster im dokumentierten Prüfungsjahr 1998 mit zum fünften Mal in Folge mehr als 5.000 Absolventen/-innen jährlich sehr günstig entwickelt. Mit 5.105 bestandenen Abschlussexamen liegt die Universität Münster dicht hinter der Universität Köln (5.478), die jedoch nach ihrer Studierendenzahl wesentlich größer ist als Münster.

Ein weiterer Erfolg lässt sich hinsichtlich der Studiendauer vermelden: Das „Wissenschaftliche Sekretariat für die Studienreform im Land Nordrhein-Westfalen" hat in einer aktuellen Untersuchung unter anderem die mittlere Studiendauer in einzelnen Fächern an verschiedenen Universitäten im Land mit Stand 1998 miteinander verglichen (http://www.wss.nrw.de). Das Ergebnis: In 14 von insgesamt 33 in den Vergleich einbezogenen Studiengängen sind die Studierenden der Universität Münster nach Fachsemestern gerechnet die Schnellsten, fünfmal landeten sie auf dem zweiten und zehnmal auf dem dritten Platz.

Hinsichtlich der geographischen Herkunft der Studierenden bleibt es dabei, dass die übergroße Zahl aus Nordrhein-Westfalen kommt (79,5 %), gefolgt von Niedersachsen (12,1 %) und Hessen (1,6 %).

Zur „Internationalisierung der Lehre" ist für den Berichtszeitraum auf folgende Entwicklungen hinzuweisen: Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet mit der Einführung der neuen Prüfungsordnungen zum Wintersemester 1999/2000 in allen drei Studienfächern zusätzlich zu den Diplom-Abschlüssen nunmehr auch Abschlüsse als Bachelor of Science und Master of Science an. Darüber hinaus ist hier durch die Einführung eines Credit-Point-Systems für studienbegleitende Prüfungsleistungen die Anrechnungsmöglichkeit für an anderen Universitäten und im Ausland erbrachte Leistungen stark verbessert worden. Daneben ist das „European Credit Transfer System" (ECTS) bereits in der Rechtswissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät sowie im Fach Geschichte eingeführt. Der Fachbereich Chemie bereitet die Einführung vor.

Seit dem vergangenen Jahr bestehen ferner zwei Diplom-Studiengänge in der Politikwissenschaft zusammen mit den Universitäten Lille (Frankreich) und Klausenburg (Rumänien). In den Rechtswissenschaften wurde mit der Universität Paris II ein Abkommen getroffen ("Cotutelle de thèse"), das die gemeinsame Verleihung des Doktorgrades ermöglicht (siehe auch Abschnitt 7.).

In 1999 sind für alle Lehramtsstudiengänge von den Fachbereichen die novellierten Studienordnungen umgesetzt worden, sodass - mit Ausnahme von zwei Fächern - ein Lehramtsstudium nach „neuem Recht" an der Universität Münster angeboten wird.

Positive Impulse auch für die Lehre sind zu erwarten von der in 1999 erfolgreich besetzten „Stiftungsprofessur für Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften, insbesondere der Chemie", die für den Zeitraum von fünf Jahren aus Mitteln der Hüls AG finanziert wird. Die Besetzung der „Stiftungsprofessur für Unternehmensgründung und Entrepreneurship - Management von Klein- und Mittelbetrieben", finanziert ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren von Stadt Münster, Sparkasse Münster, WestLB und Westfälisch-Lippischem Sparkassen- und Giroverband, wird hoffentlich Anfang 2000 erfolgen.

5. Stellensituation

Auch im Jahre 1999 wurde die haushaltsgesetzliche Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten weitergeführt. Ausnahmen von dieser Stellenbesetzungssperre bestanden wiederum für Planstellen und Stellen der Medizinischen Einrichtungen, die der Krankenversorgung dienen, sowie für Planstellen in Lehreinheiten mit erschöpfender Nutzung der Ausbildungskapazität. Darüber hinaus waren einzelne Fächer, die zu mehr als 100 % ausgelastet sind, von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen.

Von den 121 im Rahmen der Maßnahmen zur Konzentration und Neuordnung von Studienangeboten/Studiengängen seit 1983 zur Umsetzung vorgesehenen Stellen sind im Haushaltsjahr 1999 weitere zwei Stellen in das Kapitel 05 110 umgesetzt worden, sodass noch 18 Stellen in den folgenden Haushaltsjahren abzugeben sein werden.

Im Rahmen der Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich sind zwei weitere Stellen umzusetzen.

Von den 18 C 1 - Planstellen, die seit 1995 mit einem kw-Vermerk versehen sind, wurden bis Ende 1999 sieben Planstellen abgebaut. Die restlichen 11 kw-Vermerke sind bis zum 31.12.2000 zu realisieren. Zusätzlich wurden acht Wissenschaftliche Nachwuchsstellen aus dem ehemaligen Hochschulsonderprogramm I aufgrund ihrer kw-Stellung abgesetzt.

Von den ursprünglich für 12 Fiebiger-Professuren bis spätestens Ende 2000 bereitzustellenden Ersatzstellen sind inzwischen sieben realisiert, nachdem 1999 eine weitere C 4-Planstelle weggefallen ist.

1999 wurden 17 C 4/C 3 - Professuren ausgeschrieben. Es fanden 26 Berufungsverhandlungen und drei Bleibeverhandlungen statt und im Laufe des Jahres konnten 26 C 4/C 3 - Professoren/-innen ernannt werden.

Aufgrund einer aufgabenkritischen Überprüfung des Stellenbestandes - Organisationsuntersuchung 1993 - ist der Bereich der Universitätsverwaltung weiterhin von Stellenstreichungen betroffen. So sind seit dem Haushaltsplan 1994 insgesamt 23 Stellen mit kw-Vermerken versehen, von denen bisher 13 realisiert worden sind.

Auch der Bereich des Büro-, Registratur-, Kanzlei- und Kassendienstes in den Instituten und Seminaren ist von Stellenkürzungen betroffen. Hier werden insgesamt 11 Stellen für Verwaltungsangestellte, Vergütungsgruppe VI b/VII BAT bis zum Ablauf des Jahres 2002 entfallen, hiervon wurden zwei bereits realisiert.

Insgesamt wurden 17 Planstellen/Stellen unterschiedlicher Wertigkeiten im Haushaltsjahr 1999 abgesetzt. Durch den Beitritt zum Qualitätspakt hat die Universität innerhalb von 10 Jahren voraussichtlich 183 Planstellen/Stellen einzusparen. Hiervon sind bis zum 31.12.2003 73 Stellenabzüge zu realisieren. Die im Haushaltsjahr 1999 realisierten 17 Stellenabzüge werden hierauf angerechnet.

6. Situation der Studierenden

Im Berichtszeitraum ist das von der zuständigen Bundesministerin Bulmahn ursprünglich vorgeschlagene neue Bafög-Modell gescheitert. Dieses hatte u. a. einen Sockelbetrag von 400 DM für alle Studierenden vorgesehen; das Kindergeld und die Steuerfreibeträge für die Eltern sollten im Gegenzug entfallen. Aktuell ist nun eine Bafög-Reform der Bundesregierung bekanntgegeben worden, die eine Verbesserung der Situation bringen kann, aber immer noch Schwachpunkte enthält: Danach werden die Höchstsätze von 1.030 DM auf 1.100 DM erhöht; Freibeträge und Bedarfssätze werden ebenfalls angehoben, auf die Anrechnung des Kindergeldes wird verzichtet. Laut Bundesregierung sollen sich die Kosten der Reform auf insgesamt ca. eine Milliarde DM belaufen.

Aus Sicht der Universität erscheint es dringend geboten, den derzeit geförderten Anteil von ca. 15 % der Studierenden deutlich zu erhöhen.

Nach Auskunft des Studentenwerks stellt sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt für die Studierenden nach wie vor relativ entspannt dar.

Als Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurden für Promotionen vom MSWWF ca. 928.000 DM zu Verfügung gestellt. Für Wiedereinstiegsstipendien standen in 1999 124.700 DM zur Verfügung.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle auch das seit Herbst 1998 voll nutzbare Angebot eines entgeltfreien Zugangs zum Internet und zum Datenkommunikationsnetz der Universität vom häuslichen Rechner für alle Studierende und Bedienstete der Universität Münster. Bei diesem, durch eine Kooperation mit der Deutschen Telekom AG ermöglichten Uni@home-Anschluss sind lediglich die Telefonkosten zu tragen. Neu ist, dass für Berechtigte, z. B. schwerbehinderte oder GEZ-befreite Studierende, der T-ISDN-Anschluss über die Verbindungspreise als Sozialanschluss überlassen wird. Das Uni-Netz kann selbstverständlich auch über Modem-Verbindungen erreicht werden.

7. Internationale Beziehungen

Bei der Zahl der ausländischen Studierenden ist seit Jahren ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen: Im WS 1984/1985 waren es 1.637, im WS 1989/1990 2.020, im WS 1998/1999 3.118 und aktuell liegt die Zahl bei 3.352. Die absolute Zahl hat sich demnach in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt und liegt nunmehr bei ca. 7,5 % der Studierenden. Damit führt sich eine positive Entwicklung weiter fort und es besteht die berechtigte Aussicht, in diesem Bereich auch zukünftig eine weitere Verbesserung der Situation zu erzielen. Die Zahl der „Bildungsinländer" lag im WS 1999/2000 bei 862 (25,5 %).

Zur geographischen Herkunft der Studierenden ist festzuhalten, dass nach wie vor der größte Teil aus Europa (57,5 %) stammt, gefolgt von Asien (25,0 %), Afrika (11,5 %) sowie Mittel- und Südamerika (3,2 %). Bedauerlich ist der geringe Anteil von Studierenden aus Nordamerika (1,6 %).

Zu Sokrates/Erasmus: Im akademischen Jahr 1999/2000 hat die Universität Münster 273.508 EURO für Studierendenstipendien bei der EU eingeworben. Am EU-Mobilitätsprogramm nehmen 52 Institute teil, die zusammen 308 Studierende an europäische Partnerhochschulen entsandten. Der Dozentenaustausch (14 Münsteraner Teilnehmer in 1999) beruht auf Kooperationsabkommen mit 189 Partnerhochschulen.

Die Arbeit des Internationalen Zentrums „Die Brücke" kann auch für das Jahr 1999 als erfolgreich bezeichnet werden. Mit mehr als 100 Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art, dem umfangreichen Serviceangebot und - als kultureller Höhepunkt - dem „Internationalen Sommerfest" mit mehr als 8.000 Besucherinnen und Besuchern konnte die Brücke wiederum ihren herausgehobenen Stellenwert für die ausländischen Studierenden unter Beweis stellen. Aus Sicht der Universität erscheint es daher folgerichtig, dass die Brücke im Mai 1999 für ihre herausragenden Verdienste um die Betreuung ausländischer Studierender durch den Bundesminister des Äußeren ausgezeichnet wurde.

Zum Bereich Gastwissenschaftler/-innen: In 1999 konnte die Universität Münster 28 Gastprofessoren/-innen begrüßen. Die Zahlen der ausländischen Stipendiaten im Bereich der Wissenschaftler stellten sich in 1999 wie folgt dar: DAAD: 13, Alexander von Humboldt-Stiftung 24, Heinrich-Hertz-Stiftung 10, Fulbright 1 und EU-Programme 13. Zusammen sind dies 61 Stipendiaten - leider 19 weniger als im Jahr zuvor.

Bei den Universitätspartnerschaften sind in 1999 neue Abkommen geschlossen worden (zumeist auf Fakultätsebene) mit der Queensland University of Technology, Brisbane (Australien), Université de Paris II, Institut d'Etudes Politiques in Lille, Babes-Bolyai Universität Klausenburg (Rumänien) und Universität Moskau. Verlängert wurden Partnerschaften mit den Universitäten Tartu, Vilnius, Soochow (Taipei) und Rio Grande do Sul. Darüber hinaus befinden sich mehrere Partnerschaftsvorhaben in Vorbereitung.

Innerhalb des „Network of Euregional Universities" (NEU) wurden die Kooperationen weiter ausgebaut. Greta Jans aus Leuven und Dr. Joachim Bretschneider aus Münster haben für ihre gemeinsamen archäologischen Arbeiten im Mai 1999 in Leuven den erstmals vergebenen NEU-Preis für Nachwuchswissenschaftler erhalten.

Die Universitäten Münster und Osnabrück führten im Sommer 1999 wiederum die Internationale Sommeruniversität durch. Die erfolgreiche Veranstaltung, die diesmal in Zusammenarbeit mit den Universitäten Nijmegen und Twente stattfand und an der etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligt waren, stand unter dem Thema: „Medizin und Bioethik - Perspektiven für Forschung und Leben zu Beginn des 21. Jahrhunderts."

8. Medizinische Einrichtungen

Für erhebliche Unruhe sorgte in 1999 die Diskussion um die absehbare Neuordnung der Hochschulmedizin, d.h. die Trennung der Krankenversorgung von Forschung und Lehre (siehe Abschnitt 1.).

Im Personalbereich der Medizinischen Einrichtungen ist es aufgrund vorgegebener Rahmenbedingungen (Solidaritätsstärkungsgesetz und Tarifsteigerung) zu einer unerwarteten Kostenunterdeckung in Höhe von 9,5 Mio. DM gekommen. Um das Defizit abzubauen, wurde eine dreimonatige Stellensperre verhängt, von der lediglich Ärzte in der Facharztweiterbildung sowie Drittmittel-Beschäftigte ausgenommen waren.

Zu den Finanzen: Die Zuweisung für den Personal- und Sachbedarf belief sich in 1999 auf 195,8 Mio. DM und lag damit um 2,3 Mio. DM höher als im Vorjahr. Als Novum wurde in 1999 ein Anteil von 5 % der Landeszuschüsse zwischen den Medizinischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen drittmittelbezogen umverteilt. Mit dem Ergebnis, dass Münster eine Zuschusserhöhung von 1,2 Mio. DM verzeichnen konnte. Mit diesen Mitteln gelang es, die Finanzierung der Ausgaben für das IZKF (8,4 Mio. DM) sicherzustellen. Die "Innovative Medizinische Forschung" (IMF) konnte trotz Wegfall der Landesförderung fortgeführt werden.

Die über den Haushalt zugewiesenen Investitionsmittel betrugen in 1999 29,8 Mio. DM (ein Minus von 5,7 %).

Als Baumaßnahmen im Bereich der Medizinischen Einrichtungen konnten in 1999 abgeschlossen werden: Der zweite Bauabschnitt der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters; 500 qm Laborräume der Klasse S2 und S3 für das Institut für Molekulare Virologie im Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung; der Umbau von drei ehemaligen septischen OP-Räumen im Zentralen Operationsbereich des Zentralgebäudes für die Klinik für Kinder- und Neugeborenenchirurgie; die bauliche Herrichtung von Räumen zur Aufnahme eines Zyklotrons für die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin.

Für den Betrieblichen Ideenwettbewerb innerhalb der Medizinischen Einrichtungen gingen in 1999 insgesammt 959 Verbesserungsvorschläge von 458 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Bei einer Annahmequote von 16 % betrug die erzielte Nettoersparnis rund eine halbe Mio. DM, die sich in den folgenden fünf Jahren wiederholen wird.

Erwähnt sei an dieser Stelle noch die besondere Bedeutung des Projekts „Kultur im Krankenhaus" und der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

9. Beziehungen zu Stadt und Region

Die Universität Münster versteht sich nicht zuletzt als ein wissenschaftliches und kulturelles Kompetenzzentrum für die erweiterte Region. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universität vielfältige Aktivitäten, die auch für die Profilierung der Region wesentlich sind. Wichtige Beiträge hierzu lieferte auch in 1999 die „Arbeitsstelle Forschungstransfer" insbesondere im Bereich von Praxiskooperationen und der Gründung neuer Unternehmen. Vergleichbares gilt für den „Career Service", der das breite Beratungsangebot im Hinblick auf die Arbeitsmarktfähigkeit der Studierenden weiter ausgebaut hat.

Die Universität arbeitete auch in 1999 in einer ganzen Reihe von städtischen und regionalen Planungsgremien mit, von denen beispielhaft die Münsterlandkonferenz und die Aktion Münsterland erwähnt seien.

Wichtig ist die Beteiligung an der „Technologie Initiative Münster" (TIM), die der Profilierung Münsters als Standort für forschungsintensive Unternehmen dient. Hier wurde u. a. die sog. „Innovationsbörse" entwickelt, die internetgestützt den Kontakt zwischen innovationsgeneigten Universitätsmitgliedern und markterprobten Unternehmen stärken soll. Ähnliche Intentionen verfolgt die Universität auch mit ihrer Beteiligung am „Zentrum Handwerk und Wissenschaft".

Erstmals wurde in 1999 der Tag der offenen Tür als „Hochschultag" aller münsterischen Hochschulen unter Beteiligung der Stadt Münster, der Stadtwerke Münster und des Studentenwerks Münster durchgeführt. Allein das Angebot der Universität umfasste mehr als 400 Einzelveranstaltungen in beinahe allen Einrichtungen. Die Resonanz des Informationstages fiel bei den etwa 9.000 bis 10.000 Schülerinnen und Schülern auch in 1999 überaus positiv aus. Auf viel Beachtung trafen auch in 1999 die „Hochschultage" in Bocholt und Coesfeld, die in Zusammenarbeit mit den dortigen Volkshochschulen veranstaltet wurden.

Der Universität kommt unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ganz selbstverständlich eine herausragende Rolle als größter Arbeitgeber der Region zu. Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass sich die Universität Münster auch stark in der beruflichen Ausbildung engagiert: So befanden sich zum Ende des Berichtsjahres - einschließlich der Medizinischen Einrichtungen - insgesamt 233 Auszubildende in Berufsausbildungsverhältnissen, die sich auf 28 Berufe verteilen.

Das seit mehr als 10 Jahren von einer Kontaktstelle im FB 06 betreute „Studium im Alter" hatte auch im Berichtsjahr wiederum mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verzeichnen. Mit diesem erfolgreichen Weiterbildungsangebot wendet sich die Universität an interessierte ältere Menschen aus der Stadt wie der gesamten Region.

10. Perspektiven

Im vergangenen Jahr konnte die Universität Münster vier neue Sonderforschungsbereiche einwerben. Das Rektorat erwartet sich von dieser Entwicklung eine deutliche Schärfung des Forschungsprofils der Gesamtuniversität - eine ganz entscheidende Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb der Hochschulen, denn die Fiktion von der Gleichheit aller Universitäten wird schon bald der Vergangenheit angehören. Die Konkurrenz innerhalb des Hochschulsystems, national wie international, wächst rapide und stellt dabei nur eine Facette im gegenwärtigen Umbruch der Wissenschafts- und Bildungslandschaft dar.

Damit verbunden wird die Internationalisierung des Hochschulsystems verstärkt grenzüberschreitende (und das heißt nicht nur europäische) Ansätze in den Bereichen von Forschung und Lehre erzwingen. Studiengänge genauso wie Forschungsvorhaben werden in Zukunft nur bestehen können, wenn sie Kriterien genügen, die auch im Ausland Gültigkeit zu beanspruchen vermögen.

Ein weiteres: Die dramatische Situation der öffentlichen Kassen belastet in zunehmenden Maße die Handlungsmöglichkeiten der Universitäten. Der sog. „Qualitätspakt" in Nordrhein-Westfalen steht hier als aktuelles Beispiel. Auf diese Herausforderung müssen die Universitäten nicht nur mit berechtigter Kritik, sondern vor allem mit intelligenten Lösungen reagieren.

Als letztes Beispiel für die Umbruchsituation ist der Standort von Universität und Wissenschaft in der Gesellschaft zu erwähnen: Dieser ist nicht mehr der von vor 20 oder 30 Jahren. Der Legitimationsdruck gegenüber der Öffentlichkeit wie der Politik wird weiter wachsen, auch hier werden die Universitäten zukünftig mit neuen Antworten und neuen Konzepten agieren müssen.

Die Universität Münster muss in dieser Umbruchsituation Antworten entwickeln, die dieser traditionsreichen Hochschule zukünftig einen Spitzenplatz in Europa sichern. Mit dieser Perspektive unternimmt das Rektorat (aber selbstverständlich nicht nur das Rektorat) vielfältige Anstrengungen, unsere Universität - in Teilen - neu zu positionieren.

Im Bereich der Lehre ist die Einführung von Leistungspunktsystemen, die u. a. der Straffung des Studiums und der Durchlässigkeit von Studiengängen dienen, für weitere Bereiche der Universität anzustreben. Dabei ist auf die Kompatibilität der Leistungspunktsysteme mit internationalen Systemen (z. B. ECTS) zu achten. Voranzutreiben ist auch die Einführung weiterer Bachelor- und Masterstudiengänge neben oder auch anstelle der bisherigen Diplom- und Magisterstudiengänge - jedenfalls dort, wo dies möglich erscheint. Das Gleiche gilt für die Etablierung weiterer gemeinsamer Studiengänge mit ausländischen Universitäten und Hochschulen.

Neue Perspektiven ergeben sich auch aus veränderten beruflichen Anforderungen: Mit neuen Studiengängen, wie zuletzt die Diplomstudiengänge Geoinformatik und Biotechnologie und der geplante Zusatzstudiengang für Diplom-Wirtschafts-Chemiker, muss sich die Universität flexibel neuen Rahmenbedingungen stellen. In diesem Zusammenhang sind auch die beiden Stiftungsprofessuren zu sehen.

Weitergeführt und ausgebaut werden muss auch die Anwendung multimedialer Techniken in der Lehre.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Juni 1999 eine Entschließung verabschiedet „Lehrerausbildung reformieren - Bezug zur Berufspraxis stärken", die folgende Schwerpunkte für die Lehrerausbildung neu positioniert:

  • Stärkung der Fachdidaktik und Intensivierung des Praxisbezuges in der ersten Phase der Lehrerausbildung durch Einführung von Praxisphasen;
  • Verstärkung des Studienanteils Erziehungswissenschaft als einen Kern der Qualifikation zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer;
  • Qualifikationserweiterung für die Absolventen auf zwei benachbarte Schulstufen und unterschiedliche Schulformen und Öffnung des Lehramtsstudiums zu anderen Studiengängen;
  • Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung an allen lehrerausbildenden Hochschulen.
Lehramtsstudiengänge werden auch in Zukunft qualitativ wie quantitativ eine bedeutende Rolle an der Universität Münster spielen; dabei wird es darauf ankommen, das Lehrangebot flexibel mit den Profilen anderer Studiengänge abzustimmen.

Das Rektorat betrachtet es als eine Kernaufgabe, das Forschungsprofil der Universität Münster weiter zu schärfen. Immerhin konnte die Universität in 1999 - wie erwähnt - mit der Einwerbung von vier neuen SFBs eine deutlich verbesserte Bilanz in diesem Bereich vorweisen. Dennoch sind die entsprechenden Anstrengungen weiter zu intensivieren. Das Anschubfinanzierungsprogramm der Universität für Drittmittelprojekte, das Starthilfeprogramm des MSWWF für EU-geförderte Vorhaben sowie bei Bedarf zusätzliche zentrale Mittel werden auch in Zukunft als flankierende Instrumente zur Verfügung stehen. Die auf der Vielfalt ihrer Fächerstruktur basierende interdisziplinäre Kompetenz der Universität wird auch bei der zukünftigen Ausweitung der Forschungsaktivtäten eine besondere Rolle spielen.

In absehbarer Zeit wird sich die Aufnahme des „Instituts für Arterioskleroseforschung" in die „Blaue Liste" sowie die mögliche Ansiedlung eines großen außeruniversitären Forschungsinstituts im Bereich der Vaskulären Biologie entscheiden.

Als ein wesentliches Element für die zukünftige Ausrichtung bzw. Profilierung der Universität Münster ist der Ausbau der internationalen Kontakte zu sehen. Durch neue Universitätspartnerschaften, die Etablierung international anschlussfähiger Studiengänge und die Verstärkung von Austauschprogrammen soll die in den 80er Jahren eingeleitete Entwicklung fortgeführt werden.

Im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung wird sich die Universität Münster zukünftig stärker engagieren - es ist freilich abzuwarten, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem neuen Hochschulgesetz vorgegeben werden.

Die Universitätsverwaltung wird - gemäß ihrem Selbstverständnis als Serviceeinrichtung des Wissenschaftsbetriebes - den begonnenen Modernisierungsprozess fortsetzen. Durch den Einsatz neuer Steuerungsinstrumente, die Entwicklung eines dienstleistungsorientierten Leitbildes sowie die kontinuierliche Überprüfung von Aufgabenverteilung wie -wahrnehmung soll das Verwaltungshandeln optimiert werden.

Im Baubereich ist ein dringender Ausbaubedarf für die Spitzenforschung der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereiche festzustellen. Ähnliches gilt für die Naturwissenschaften. Neubauten sind insbesondere in den Bereichen Chemie (AC/PC), Nanotechnologie, Biotechnologie und experimentelle biomedizinische Technologie unverzichtbar. Große Grundsanierungsmaßnahmen stehen insbesondere bei vielen naturwissenschaftlich genutzten Gebäuden an - wobei sich hier meist die Frage der Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu Neubaumaßnahmen stellt. Die Frage, wo die anstehende Konzentration der Biologie erfolgen wird (Hindenburgplatz oder Naturwissenschaftliches Zentrum), muss nach der Verlagerung der Physikalischen Chemie entschieden werden. Weitere finanzielle Anstrengungen wird auch der Ausbau des Leonardus-Campus zu einem interdisziplinären Zentrum von Universität, FH und Kunstakademie nach sich ziehen. Denkbar ist für die weitere Zukunft auch der Ausbau der Gebäude an der Pferdegasse zu einer Museumszeile.

Zu beachten ist, dass die bevorstehende Neuorganisation des Liegenschaftsmanagements in Nordrhein-Westfalen erhebliche Auswirkungen auch auf den universitären Bereich haben wird.

Zu guter Letzt sei darauf hingewiesen, dass die Universität Münster mit großem Ernst an die Aufgabe geht, die Vorgaben des Frauenförderrahmenplans auf zentraler wie dezentraler Ebene umzusetzen.

In der gegebenen Umbruchsituation der europäischen Wissenschafts- und Bildungslandschaft wird sich unsere Universität nur dann erfolgreich behaupten können, wenn alle erreichbaren Kräfte auf die eingeleiteten strukturellen Veränderungen konzentriert werden. Die leistungsorientierte Profilierung in Forschung und Lehre wird dabei im Mittelpunkt stehen. Hinzukommen muss die Einbindung in internationale Forschungs- und Studiennetze sowie der Abbau bürokratischer Hemmnisse. Im fairen Zusammenspiel von Rektorat, Senat, Fachbereichen und Verwaltung und unter Anerkennung der konzeptionellen Leitvorstellung einer dezentralen Planungsverantwortung wird es in den nächsten Jahren darum gehen, die Wettbewerbsposition der Universität Münster zu stärken.

Münster, 3. Februar 2000