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Gleichstellungspolitik und Frauenförderung
Der Frauenanteil unter den Studierenden, Lehrenden und Forschenden in den
Wissenschaftseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen steigt weiterhin an, hat jedoch noch
nicht die von Bund und Ländern gemeinsam angestrebte Größenordnung von
mindestens 40% auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Qualifikationsprozesses
erreicht. So ist im Berichtsjahr 2003 sowohl bei den Studierenden an der Universität
Münster mit 51,6% und bei Studienanfängerinnen und -anfängern an der Universität
Münster mit 55,2% Frauenanteil ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis festzustellen
. Im weiteren Verlauf des Qualifikationsprozesses nimmt der Frauenanteil jedoch
kontinuierlich ab, wobei der Anteil bei den Promotionen an der Universität Münster mit
37,4% (im Prüfungsjahr 2002) knapp über dem Bundesdurchschnitt liegt. Bei den
Habilitationen konnte im Jahr 2003 mit 23,7% Frauenanteil erstmals ein deutlicher
Rekordwert, der weit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt liegt, erreicht werden.
Jede dritte Qualifikationsstelle an der Universität Münster (34,7%) ist mit einer
Wissenschaftlichen Assistentin besetzt. Bei den C3- und C4-Professuren¹ liegt der
Frauenanteil mit 17,8 bzw. 9,4% über dem Bundesdurchschnitt.
Die weit gefächerten Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation der Frauen an der
Universität Münster werden in Zukunft weiter fortgesetzt. Die Notwendigkeit der
Verankerung von Gender Mainstreaming und Frauenförderung wird als originäre
Querschnittsaufgabe eingeschätzt. Um die Frauenförderung im Haushaltsjahr 2003 in die
hochschulinterne Mittelvergabe der Universität einzubeziehen, standen nach Rektorats-
und Senatsbeschluss insgesamt 194.500 Euro für ein universitätseigenes
Frauenförderprogramm zur Verfügung. Aus diesem universitätseigenen
Frauenförderprogramm konnten im Haushaltsjahr 2003 per Antragsverfahren Gelder
verteilt werden, die zweckgebunden verwandt wurden, also in die Förderung von Frauen
fließen. Das universitätseigene Frauenförderprogramm an der Universität Münster hat
die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre in vielen Bereichen verbessert.
Studentinnen und Wissenschaftlerinnen wurden gezielt durch Maßnahmen,
Weiterbildung, Coaching und Mentoring in ihrem Studium, ihrer Arbeit an der Universität
und ihrer Karriere unterstützt. Thematischer Schwerpunkt einzelner Maßnahmen war die
Frage danach, welche individuellen Strategien für eine angemessene Karriereplanung
Frauen haben können und müssen, wenn sie verstärkt in gesellschaftliche und
wissenschaftliche Schlüsselpositionen aufsteigen wollen. Durch die unterschiedlichen
Anträge im Rahmen des universitätseigenen Frauenförderprogramms in 2003 wird
dokumentiert, dass Frauen durch ihr Handeln als Studentin, als Mitarbeiterin des
wissenschaftsunterstützenden Personals oder als Wissenschaftlerin gewissermaßen
selber Reformen an der Universität Münster anstoßen. Einzelne Projekte und
Maßnahmen, die im Sommersemester 2003 und im Wintersemester 2003/04 erfolgreich
initiiert und durchgeführt worden sind, sollen in Zukunft fortgeführt werden.
Der Frauenförderpreis 2003 in Höhe von 20.000 Euro wurde an Frau Prof. Dr. Cornelia
Denz vom Institut für Angewandte Physik vergeben. In der Physik als
naturwissenschaftlichem Fach ist die Zahl der Frauen in allen Bereichen der
wissenschaftlichen Ausbildung und der Forschung unterrepräsentiert. Mit der
Auszeichnung werden die von Frau Professorin Denz am Fachbereich Physik
durchgeführten Maßnahmen zur Chancengleichheit und Frauenförderung
ausgezeichnet. Dazu zählen u.a. die Förderung des Interesses von Schülerinnen an der
Physik (Werbung für das Studienfach Physik), die Förderung von Studentinnen in den
ersten Semestern (Beratung und Vernetzung) und die Förderung von Studentinnen in
höheren Semestern (Bereitstellen von Vorbildern in Forschung und Lehre).
Zu den vielfältigen Arbeiten der Gleichstellungsbeauftragten gehörten in 2003 unter
anderem die Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren sowie die Begleitung von
zahlreichen Berufungsverfahren an der Universität Münster. Eine beratende Mitarbeit bei
allen Senatskommissionen sowie bei der Kanzlerfindungskommission gewährleistet eine
konstruktive Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in die Struktur- und
Planungsprozesse an der Universität Münster. Seit Herbst 2002 arbeitet die
Gleichstellungsbeauftragte in der Projektgruppe äPersonalentwicklung" mit. Nach der
Etablierung der Beurteilungsgespräche und der Mitarbeiter-Vorgesetztengespräche
wurden in 2003 Anforderungsprofile für die unterschiedlichen Hierarchieebenen
entwickelt. Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm, Gesundheitsmanagement
und Personalauswahlverfahren sind Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe intensiv
auseinandersetzt.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an
der Universität Münster wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von
Frauen entgegen zu wirken. Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen
verbessert werden. Dies gilt besonders für soziale, organisatorische und personelle
Maßnahmen und die Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Studentinnen und
Professorinnen als auch für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung von studierenden und beschäftigten Eltern steht die
Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die
Beratung wird zu den Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Mutterschutz und
Elternzeit, Erziehungsgeld und Studienfinanzierung in Anspruch genommen.
Die Realisierung von Gender Mainstreming an der Universität Münster soll im Kontext der
bisherigen Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik kontinuierlich fortgesetzt werden.
Ausgangspunkt sind die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur Frauenförderung und
Gleichstellung, die unter Weiterentwicklungsgesichtspunkten und neuen
Prioritätensetzungen überprüft und zur Diskussion gestellt werden müssen. Die
Universität Münster verfügt über eine gute, ausbaufähige Basis im Bereich der
Gleichstellungspolitik. Hier sind unter anderem die Gleichstellungskommission und die
in fast allen Fachbereichen und Fakultäten tätigen Gleichstellungsbeauftragten zu
nennen.
1
Angaben ohne Berücksichtigung der Medizinischen Fakultät
Dr. Marianne Ravenstein
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster
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